So können Sie sich gegen eine überhöhte Miete wehren
Die Wohnungsknappheit in vielen deutschen Städten führt seit Jahren zu hohen Mietpreisen und damit zu großen finanziellen Belastungen von Mietern. Seit 2015 gibt es deshalb das Gesetz zur sogenannten Mietpreisbremse. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:
Was ist die Mietpreisbremse genau?
„Die entsprechenden Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regeln, dass in bestimmten Städten und Ballungsgebieten eine Obergrenze für Mieten festgelegt werden darf: Mieten in diesen Regionen dürfen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen”, erklärt Rechtsanwalt Bernd Filsinger von der Mannheimer Kanzlei Kaiser & Kollegen und Partneranwalt von Roland Rechtsschutz. Auskunft über die Höhe des Mietpreisspiegels geben die Verwaltungen der jeweiligen Städte.
Welche Rechte ergeben sich daraus für Mieter?
Grundsätzlich gilt, dass man als Mieter nur zur Zahlung der Miete in der zulässigen Höhe verpflichtet ist. „Wenn man darüber hinaus gezahlt hat, kann man den Vermieter wegen des Verstoßes gegen die Mietpreisbremse schriftlich rügen. Mittlerweile sind Rückzahlungen seitens des Vermieters auch rückwirkend möglich, nämlich für die ersten zweieinhalb Jahre des Mietverhältnisses”, erläutert Bernd Filsinger. Seit Januar 2019 seien Vermieter zudem verpflichtet, die exakte Miethöhe des Vormieters schriftlich und unaufgefordert offenzulegen und somit für Transparenz zu sorgen.
Werden möblierte Wohnungen vermietet, findet die Mietpreisbremse zwar im Prinzip immer noch Anwendung. „Der Vermieter kann jedoch einen extra Aufschlag und dadurch eine erhöhte Miete verlangen”, so Filsinger.
Wo gilt die Mietpreisbremse?
Unter www.haufe.de/thema/mietpreisbremse gibt es eine Übersicht zu allen Bundesländern und beim Klick auf Bayern eine nach Landkreisen sortierte Liste aller Städten und Gemeinden Bayerns, in denen die Mietpreisbremse gilt. Alle fünf Wümrtal-Gemeinden sind dort aufgeführt.
Welche Ausnahmen gibt es bei der Mietpreisbremse?
- Die Mietpreisbremse gilt nur bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen. Bei Neubauten darf der Vermieter die Höhe der Miete frei bestimmen.
- Der Vermieter darf bei umfangreichen Modernisierungen die Miete höher ansetzen.
- Wenn die Miete bereits hoch ist und auch oberhalb der verhängten Preisdeckelung liegt, muss der Vermieter die Miete trotzdem nicht senken.
Quelle: djd / Roland Rechtsschutz
So können Sie sich gegen eine überhöhte Miete wehren
Die Wohnungsknappheit in vielen deutschen Städten führt seit Jahren zu hohen Mietpreisen und damit zu großen finanziellen Belastungen von Mietern. Seit 2015 gibt es deshalb das Gesetz zur sogenannten Mietpreisbremse. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:
Was ist die Mietpreisbremse genau?
„Die entsprechenden Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regeln, dass in bestimmten Städten und Ballungsgebieten eine Obergrenze für Mieten festgelegt werden darf: Mieten in diesen Regionen dürfen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen”, erklärt Rechtsanwalt Bernd Filsinger von der Mannheimer Kanzlei Kaiser & Kollegen und Partneranwalt von Roland Rechtsschutz. Auskunft über die Höhe des Mietpreisspiegels geben die Verwaltungen der jeweiligen Städte.
Welche Rechte ergeben sich daraus für Mieter?
Grundsätzlich gilt, dass man als Mieter nur zur Zahlung der Miete in der zulässigen Höhe verpflichtet ist. „Wenn man darüber hinaus gezahlt hat, kann man den Vermieter wegen des Verstoßes gegen die Mietpreisbremse schriftlich rügen. Mittlerweile sind Rückzahlungen seitens des Vermieters auch rückwirkend möglich, nämlich für die ersten zweieinhalb Jahre des Mietverhältnisses”, erläutert Bernd Filsinger. Seit Januar 2019 seien Vermieter zudem verpflichtet, die exakte Miethöhe des Vormieters schriftlich und unaufgefordert offenzulegen und somit für Transparenz zu sorgen.
Werden möblierte Wohnungen vermietet, findet die Mietpreisbremse zwar im Prinzip immer noch Anwendung. „Der Vermieter kann jedoch einen extra Aufschlag und dadurch eine erhöhte Miete verlangen”, so Filsinger.
Wo gilt die Mietpreisbremse?
Unter www.haufe.de/thema/mietpreisbremse gibt es eine Übersicht zu allen Bundesländern und beim Klick auf Bayern eine nach Landkreisen sortierte Liste aller Städten und Gemeinden Bayerns, in denen die Mietpreisbremse gilt. Alle fünf Wümrtal-Gemeinden sind dort aufgeführt.
Welche Ausnahmen gibt es bei der Mietpreisbremse?
- Die Mietpreisbremse gilt nur bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen. Bei Neubauten darf der Vermieter die Höhe der Miete frei bestimmen.
- Der Vermieter darf bei umfangreichen Modernisierungen die Miete höher ansetzen.
- Wenn die Miete bereits hoch ist und auch oberhalb der verhängten Preisdeckelung liegt, muss der Vermieter die Miete trotzdem nicht senken.
Quelle: djd / Roland Rechtsschutz
So können Sie sich gegen eine überhöhte Miete wehren
Die Wohnungsknappheit in vielen deutschen Städten führt seit Jahren zu hohen Mietpreisen und damit zu großen finanziellen Belastungen von Mietern. Seit 2015 gibt es deshalb das Gesetz zur sogenannten Mietpreisbremse. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:
Was ist die Mietpreisbremse genau?
„Die entsprechenden Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regeln, dass in bestimmten Städten und Ballungsgebieten eine Obergrenze für Mieten festgelegt werden darf: Mieten in diesen Regionen dürfen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen”, erklärt Rechtsanwalt Bernd Filsinger von der Mannheimer Kanzlei Kaiser & Kollegen und Partneranwalt von Roland Rechtsschutz. Auskunft über die Höhe des Mietpreisspiegels geben die Verwaltungen der jeweiligen Städte.
Welche Rechte ergeben sich daraus für Mieter?
Grundsätzlich gilt, dass man als Mieter nur zur Zahlung der Miete in der zulässigen Höhe verpflichtet ist. „Wenn man darüber hinaus gezahlt hat, kann man den Vermieter wegen des Verstoßes gegen die Mietpreisbremse schriftlich rügen. Mittlerweile sind Rückzahlungen seitens des Vermieters auch rückwirkend möglich, nämlich für die ersten zweieinhalb Jahre des Mietverhältnisses”, erläutert Bernd Filsinger. Seit Januar 2019 seien Vermieter zudem verpflichtet, die exakte Miethöhe des Vormieters schriftlich und unaufgefordert offenzulegen und somit für Transparenz zu sorgen.
Werden möblierte Wohnungen vermietet, findet die Mietpreisbremse zwar im Prinzip immer noch Anwendung. „Der Vermieter kann jedoch einen extra Aufschlag und dadurch eine erhöhte Miete verlangen”, so Filsinger.
Wo gilt die Mietpreisbremse?
Unter www.haufe.de/thema/mietpreisbremse gibt es eine Übersicht zu allen Bundesländern und beim Klick auf Bayern eine nach Landkreisen sortierte Liste aller Städten und Gemeinden Bayerns, in denen die Mietpreisbremse gilt. Alle fünf Wümrtal-Gemeinden sind dort aufgeführt.
Welche Ausnahmen gibt es bei der Mietpreisbremse?
- Die Mietpreisbremse gilt nur bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen. Bei Neubauten darf der Vermieter die Höhe der Miete frei bestimmen.
- Der Vermieter darf bei umfangreichen Modernisierungen die Miete höher ansetzen.
- Wenn die Miete bereits hoch ist und auch oberhalb der verhängten Preisdeckelung liegt, muss der Vermieter die Miete trotzdem nicht senken.
Quelle: djd / Roland Rechtsschutz