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Fahrrad & Roller | | von DVR
Regeln und Tipps für das Fahren von E-Scootern
E-Scooter sind aus dem Straßenbild kaum noch wegzudenken, vor allem die Verleihroller sind weit verbreitet und mittlerweile auch im Würmtal angekommen. Eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) ergab, dass viele E-Scooter-Nutzende die geltenden Verkehrsregeln nicht kennen.
Beim Fahren von E-Scootern sollte Folgendes beachtet werden:
- Den Radweg nutzen – ist keiner vorhanden, die Fahrbahn nutzen. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist untersagt, außer ein Zusatzschild erlaubt es ausdrücklich.
- Niemals zu zweit fahren, E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen.
- Für E-Scooter-Fahrende gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrende: Ab 0,5 Promille drohen ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister. Am besten gar keinen Alkohol trinken.
- Den E-Scooter immer so abstellen, dass niemand behindert wird und Wege nicht versperrt werden.
- Möglichst einen Helm tragen, auch wenn es keine Helmpflicht gibt.
- Besonders in den nassen Jahreszeiten auf die Bodenbeschaffenheit achtgeben und längere Bremswege bei nassem oder rutschigem Untergrund, etwa durch Laub, einplanen.
Quelle: djd / Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)
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E-Scooter sind aus dem Straßenbild kaum noch wegzudenken, vor allem die Verleihroller sind weit verbreitet und mittlerweile auch im Würmtal angekommen. Eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) ergab, dass viele E-Scooter-Nutzende die geltenden Verkehrsregeln nicht kennen.
Beim Fahren von E-Scootern sollte Folgendes beachtet werden:
- Den Radweg nutzen – ist keiner vorhanden, die Fahrbahn nutzen. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist untersagt, außer ein Zusatzschild erlaubt es ausdrücklich.
- Niemals zu zweit fahren, E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen.
- Für E-Scooter-Fahrende gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrende: Ab 0,5 Promille drohen ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister. Am besten gar keinen Alkohol trinken.
- Den E-Scooter immer so abstellen, dass niemand behindert wird und Wege nicht versperrt werden.
- Möglichst einen Helm tragen, auch wenn es keine Helmpflicht gibt.
- Besonders in den nassen Jahreszeiten auf die Bodenbeschaffenheit achtgeben und längere Bremswege bei nassem oder rutschigem Untergrund, etwa durch Laub, einplanen.
Quelle: djd / Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)
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E-Scooter sind aus dem Straßenbild kaum noch wegzudenken, vor allem die Verleihroller sind weit verbreitet und mittlerweile auch im Würmtal angekommen. Eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) ergab, dass viele E-Scooter-Nutzende die geltenden Verkehrsregeln nicht kennen.
Beim Fahren von E-Scootern sollte Folgendes beachtet werden:
- Den Radweg nutzen – ist keiner vorhanden, die Fahrbahn nutzen. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist untersagt, außer ein Zusatzschild erlaubt es ausdrücklich.
- Niemals zu zweit fahren, E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen.
- Für E-Scooter-Fahrende gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrende: Ab 0,5 Promille drohen ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister. Am besten gar keinen Alkohol trinken.
- Den E-Scooter immer so abstellen, dass niemand behindert wird und Wege nicht versperrt werden.
- Möglichst einen Helm tragen, auch wenn es keine Helmpflicht gibt.
- Besonders in den nassen Jahreszeiten auf die Bodenbeschaffenheit achtgeben und längere Bremswege bei nassem oder rutschigem Untergrund, etwa durch Laub, einplanen.
Quelle: djd / Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)