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Sicher radeln mit kleinen Kindern
Bitte niemals ohne Helm – egal ob im Kindersitz, Anhänger oder Lastenfahrrad (Foto: ERGO Group)

„Fahrrad-Taxi“ für den Nachwuchs – sicher radeln mit kleinen Kindern

Immer mehr Deutsche sind mit dem Fahrrad unterwegs. Dabei wächst auch die Zahl der Eltern, die ihren Nachwuchs radelnd zur Kita bringen oder mit ihnen Radtouren unternehmen. Sind die Kinder noch klein, fahren sie oft auf Sitzen oder in Anhängern mit.

Dimitar Gouberkov, Unfallexperte von ERGO, erklärt die Vor- und Nachteile der verschiedenen Transport-Systeme. Welche rechtlichen Vorgaben es gibt, weiß Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Was ist erlaubt?

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Fahrradfahrer, die mindestens 16 Jahre alt sind, Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres auf geeigneten Kindersitzen oder in einem geeigneten Kinderanhänger mitnehmen. Für behinderte Kinder gilt diese Altersbeschränkung nicht. „Den Nachwuchs auf Gepäckträger oder Mittelstange mitzunehmen, ist hingegen nicht erlaubt“, so Michaela Rassat. „Wer ein Kind über sieben Jahre oder ohne die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen befördert, muss mit einem Bußgeld von jeweils 5 Euro rechnen“, so die Rechtsexpertin.

Das A und O: Sicherheit

Egal ob Kindersitz, Anhänger oder Lastenfahrrad: Eine gute Speichenabdeckung muss dafür sorgen, dass die Füße der Kinder nicht versehentlich in die Speichen geraten. Sie sollten auch nicht hineingreifen können. Auch einen Helm sollten Fahrradfahrer und Kinder immer tragen. Schaffen Eltern einen Kindersitz, einen Fahrradanhänger oder ein Lastenrad neu an, sollten sie sich erstmal an das veränderte Fahrverhalten und die andere Gewichtsverteilung gewöhnen. „Am besten vorab üben, beispielsweise mit einem dem Kindergewicht entsprechenden Rucksack“, rät Dimitar Gouberkov. Und natürlich muss das Fahrrad verkehrssicher sein, dazu gehören beispielsweise Reflektoren, Frontscheinwerfer, Rücklicht und Klingel.

Stabil und komfortabel: Der Kindersitz

Beim Kindersitz ist das Wichtigste, dass er stabil und fest montiert ist. Je nachdem, ob das Modell am Lenker oder Gepäckträger befestigt ist, gibt es einige Unterschiede: Sitzen die Kleinen hinten, sind sie vor Wind geschützt und die hohe Rückenlehne bietet mehr Sicherheit und Komfort. „Auf den meisten Sitzen für den Gepäckträger dürfen Kinder bis zu 25 Kilogramm mitfahren. „Vorne hingegen sind nur 15 Kilogramm zugelassen“, so Gouberkov. Außerdem muss der Fahrer darauf achten, dass seine Sicht nicht beeinträchtigt ist.

Kind und Kegel im Anhänger

Fahrradanhänger haben für Eltern den Vorteil, dass sie zwei Kinder – mehr sind allerdings nicht erlaubt – inklusive Gepäck befördern können. „Dazu schützt der Anhänger die Kleinen vor Wind und Wetter, sie können während der Fahrt spielen oder ein Nickerchen machen und sind bei einem Sturz gut gesichert“, erläutert der Unfallexperte von ERGO. Wichtig zu wissen: Der Anhänger muss vorne, seitlich und hinten mit Reflektoren ausgestattet sein. Verdeckt er das Rücklicht des Fahrrads, muss zusätzlich eins am Anhänger angebracht werden. Auch ein Wimpel kann für zusätzliche Sichtbarkeit im Straßenverkehr sorgen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers liegt bei 40 Kilogramm. „Doch nicht jedes Fahrrad kann einen Anhänger ziehen: Das Rad muss dafür vom Hersteller zugelassen sein. Diese Info können Eltern beispielsweise beim Fachhändler erfragen“, so Gouberkov.

Allroundtalent Lastenfahrrad

Lastenräder – auch Cargobikes genannt – bieten die Besonderheit, dass auch Jungen und Mädchen über sieben Jahre mitfahren dürfen. Zudem können hier bis zu vier Kinder Platz nehmen. Rechtlich zu beachten sind die Maße des Gefährts: Einspurige Lastenfahrräder dürfen maximal einen Meter, zweispurige zwei Meter breit sein. Höhe und Länge sind auf maximal 2,5 Meter und 4 Meter beschränkt. „Außerdem muss für jedes Kind ein Sitz mit Gurtsystem vorhanden sein“, so der Unfallexperte. Eltern sollten allerdings das Eigengewicht der Cargobikes nicht unterschätzen, eine hügelige Strecke kann da schnell anstrengend werden. Cargobikes gibt es aber natürlich auch in der E-Bike-Variante.

Quelle: ERGO Group

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Bitte niemals ohne Helm – egal ob im Kindersitz, Anhänger oder Lastenfahrrad (Foto: ERGO Group)

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Immer mehr Deutsche sind mit dem Fahrrad unterwegs. Dabei wächst auch die Zahl der Eltern, die ihren Nachwuchs radelnd zur Kita bringen oder mit ihnen Radtouren unternehmen. Sind die Kinder noch klein, fahren sie oft auf Sitzen oder in Anhängern mit.

Dimitar Gouberkov, Unfallexperte von ERGO, erklärt die Vor- und Nachteile der verschiedenen Transport-Systeme. Welche rechtlichen Vorgaben es gibt, weiß Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Was ist erlaubt?

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Fahrradfahrer, die mindestens 16 Jahre alt sind, Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres auf geeigneten Kindersitzen oder in einem geeigneten Kinderanhänger mitnehmen. Für behinderte Kinder gilt diese Altersbeschränkung nicht. „Den Nachwuchs auf Gepäckträger oder Mittelstange mitzunehmen, ist hingegen nicht erlaubt“, so Michaela Rassat. „Wer ein Kind über sieben Jahre oder ohne die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen befördert, muss mit einem Bußgeld von jeweils 5 Euro rechnen“, so die Rechtsexpertin.

Das A und O: Sicherheit

Egal ob Kindersitz, Anhänger oder Lastenfahrrad: Eine gute Speichenabdeckung muss dafür sorgen, dass die Füße der Kinder nicht versehentlich in die Speichen geraten. Sie sollten auch nicht hineingreifen können. Auch einen Helm sollten Fahrradfahrer und Kinder immer tragen. Schaffen Eltern einen Kindersitz, einen Fahrradanhänger oder ein Lastenrad neu an, sollten sie sich erstmal an das veränderte Fahrverhalten und die andere Gewichtsverteilung gewöhnen. „Am besten vorab üben, beispielsweise mit einem dem Kindergewicht entsprechenden Rucksack“, rät Dimitar Gouberkov. Und natürlich muss das Fahrrad verkehrssicher sein, dazu gehören beispielsweise Reflektoren, Frontscheinwerfer, Rücklicht und Klingel.

Stabil und komfortabel: Der Kindersitz

Beim Kindersitz ist das Wichtigste, dass er stabil und fest montiert ist. Je nachdem, ob das Modell am Lenker oder Gepäckträger befestigt ist, gibt es einige Unterschiede: Sitzen die Kleinen hinten, sind sie vor Wind geschützt und die hohe Rückenlehne bietet mehr Sicherheit und Komfort. „Auf den meisten Sitzen für den Gepäckträger dürfen Kinder bis zu 25 Kilogramm mitfahren. „Vorne hingegen sind nur 15 Kilogramm zugelassen“, so Gouberkov. Außerdem muss der Fahrer darauf achten, dass seine Sicht nicht beeinträchtigt ist.

Kind und Kegel im Anhänger

Fahrradanhänger haben für Eltern den Vorteil, dass sie zwei Kinder – mehr sind allerdings nicht erlaubt – inklusive Gepäck befördern können. „Dazu schützt der Anhänger die Kleinen vor Wind und Wetter, sie können während der Fahrt spielen oder ein Nickerchen machen und sind bei einem Sturz gut gesichert“, erläutert der Unfallexperte von ERGO. Wichtig zu wissen: Der Anhänger muss vorne, seitlich und hinten mit Reflektoren ausgestattet sein. Verdeckt er das Rücklicht des Fahrrads, muss zusätzlich eins am Anhänger angebracht werden. Auch ein Wimpel kann für zusätzliche Sichtbarkeit im Straßenverkehr sorgen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers liegt bei 40 Kilogramm. „Doch nicht jedes Fahrrad kann einen Anhänger ziehen: Das Rad muss dafür vom Hersteller zugelassen sein. Diese Info können Eltern beispielsweise beim Fachhändler erfragen“, so Gouberkov.

Allroundtalent Lastenfahrrad

Lastenräder – auch Cargobikes genannt – bieten die Besonderheit, dass auch Jungen und Mädchen über sieben Jahre mitfahren dürfen. Zudem können hier bis zu vier Kinder Platz nehmen. Rechtlich zu beachten sind die Maße des Gefährts: Einspurige Lastenfahrräder dürfen maximal einen Meter, zweispurige zwei Meter breit sein. Höhe und Länge sind auf maximal 2,5 Meter und 4 Meter beschränkt. „Außerdem muss für jedes Kind ein Sitz mit Gurtsystem vorhanden sein“, so der Unfallexperte. Eltern sollten allerdings das Eigengewicht der Cargobikes nicht unterschätzen, eine hügelige Strecke kann da schnell anstrengend werden. Cargobikes gibt es aber natürlich auch in der E-Bike-Variante.

Quelle: ERGO Group

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