Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz
Am Freitagabend, gegen 21:30 Uhr, wurden drei 15j. Jugendliche Am Sportpark in Neuried angetroffen, die gemeinsam spazieren gingen. Dabei überschritten die Jugendlichen die erlaubte maximale Anzahl von zwei Haushalten. Zum Zeitpunkt der Kontrolle galt die Allgemeinverfügung (8.BaylfSMV), dass sich nicht mehr als zwei Hausstände treffen dürfen. Die Jugendlichen wurden in Anwesenheit ihrer Eltern angehört und anschließend in deren Obhut übergeben.
Leider werden nach wie vor, auch immer wieder feiernde Jugendliche angetroffen, welche in Kleingruppen Alkohol konsumieren und dabei sowohl die Maximalzahl der erlaubten Hausstände, als auch den Mindestabstand nicht einhalten.
Jedem droht eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige, welche mit einem Bußgeld belegt ist.
Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz
Am Freitagabend, gegen 21:30 Uhr, wurden drei 15j. Jugendliche Am Sportpark in Neuried angetroffen, die gemeinsam spazieren gingen. Dabei überschritten die Jugendlichen die erlaubte maximale Anzahl von zwei Haushalten. Zum Zeitpunkt der Kontrolle galt die Allgemeinverfügung (8.BaylfSMV), dass sich nicht mehr als zwei Hausstände treffen dürfen. Die Jugendlichen wurden in Anwesenheit ihrer Eltern angehört und anschließend in deren Obhut übergeben.
Leider werden nach wie vor, auch immer wieder feiernde Jugendliche angetroffen, welche in Kleingruppen Alkohol konsumieren und dabei sowohl die Maximalzahl der erlaubten Hausstände, als auch den Mindestabstand nicht einhalten.
Jedem droht eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige, welche mit einem Bußgeld belegt ist.
Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz
Am Freitagabend, gegen 21:30 Uhr, wurden drei 15j. Jugendliche Am Sportpark in Neuried angetroffen, die gemeinsam spazieren gingen. Dabei überschritten die Jugendlichen die erlaubte maximale Anzahl von zwei Haushalten. Zum Zeitpunkt der Kontrolle galt die Allgemeinverfügung (8.BaylfSMV), dass sich nicht mehr als zwei Hausstände treffen dürfen. Die Jugendlichen wurden in Anwesenheit ihrer Eltern angehört und anschließend in deren Obhut übergeben.
Leider werden nach wie vor, auch immer wieder feiernde Jugendliche angetroffen, welche in Kleingruppen Alkohol konsumieren und dabei sowohl die Maximalzahl der erlaubten Hausstände, als auch den Mindestabstand nicht einhalten.
Jedem droht eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige, welche mit einem Bußgeld belegt ist.