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Unterbrunn | | von Unser Würmtal

Unfallflucht schnell geklärt

Ein alter Lehrsatz der Kriminalistik besagt, dass „der Täter immer an den Tatort zurückkehrt“. Dass diese Regel auch bei einer Unfallflucht Anwendung findet, ist wohl eher selten, kann aber auch vorkommen, wie der folgende Fall im Zuständigkeitsbereich der Gautinger Polizeiinspektion belegt.

Die Fahrzeugführerin eines Opel Corsa aus Berg war gestern gegen 15.30 Uhr auf der Staatsstraße 2069 in Fahrtrichtung Unterbrunn West bei zum Teil schneebedeckter Fahrbahn und starken Windböen nach rechts von der Fahrbahn abgekommen. Die Frau fuhr in der Folge zunächst gegen ein Verkehrszeichen, einen relativ großen Fahrbahnwegweiser, der anschließend samt seiner Halterungsstange zu Boden fiel und dabei komplett aus seiner Verankerung gerissen wurde.

Die Opelfahrerin blieb im Anschluss kurz auf dem dahinter liegenden Feld stehen und setzte anschließend ihre Fahrt einfach weiter in Fahrtrichtung Unterbrunn West fort, ohne dass die Fahrzeugführerin ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen wäre, die Polizei zu verständigen bzw. an der Unfallörtlichkeit zu warten.

Vor Ort blieb neben dem zerstörten Wegweiser allerdings noch die Stoßstange und das vordere Kennzeichen des Opels zurück. Zudem hatte den Unfall ein 39 jähriger Zeuge aus Gauting beobachtet, der die Polizei über die 110 umgehend verständigte.

Rückkehr zum Unfallort

Der Zufall wollte es, dass die Gautinger Polizei in unmittelbarer Nähe des umgefahrenen Wegweisers um 16.50 Uhr gerade einen weiteren Unfall auf der St 2069 aufnahm, als der sichtbar an der Front beschädigte Opel zur Unfallörtlichkeit zurückkehrte.

Am Steuer saß aber nicht die 42-jährige Halterin aus Berg, sondern ihr 22-jähriger Sohn aus Germering, zu dem sie im Anschluss gefahren war.

Die 42-Jährige, die auf dem Beifahrersitz Platz genommen hatte und ihr Sohn waren sichtbar überrascht, als sie von den Polizeibeamten an der Örtlichkeit begrüßt wurden..

Der 22-Jährige wollte den Gautinger Polizisten glaubhaft machen, dass er zurückgekommen sei, „um den Unfall zu melden“. Das wahrscheinlichere Motiv für die Rückkehr dürfte eher in der Absicht gelegen haben, das zurückgebliebene Kennzeichen von der Unfallörtlichkeit „einzusammeln“.

Gegen die Mutter und ihren Sohn wird nun ein Strafverfahren wegen Unfallflucht eingeleitet.

Die Schadenshöhe des umgefahrenen Wegweisers dürfte sich auf ca. 10.000 Euro belaufen.

Quelle: Polizeiinspektion Gauting

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Ein alter Lehrsatz der Kriminalistik besagt, dass „der Täter immer an den Tatort zurückkehrt“. Dass diese Regel auch bei einer Unfallflucht Anwendung findet, ist wohl eher selten, kann aber auch vorkommen, wie der folgende Fall im Zuständigkeitsbereich der Gautinger Polizeiinspektion belegt.

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Die Fahrzeugführerin eines Opel Corsa aus Berg war gestern gegen 15.30 Uhr auf der Staatsstraße 2069 in Fahrtrichtung Unterbrunn West bei zum Teil schneebedeckter Fahrbahn und starken Windböen nach rechts von der Fahrbahn abgekommen. Die Frau fuhr in der Folge zunächst gegen ein Verkehrszeichen, einen relativ großen Fahrbahnwegweiser, der anschließend samt seiner Halterungsstange zu Boden fiel und dabei komplett aus seiner Verankerung gerissen wurde.

Die Opelfahrerin blieb im Anschluss kurz auf dem dahinter liegenden Feld stehen und setzte anschließend ihre Fahrt einfach weiter in Fahrtrichtung Unterbrunn West fort, ohne dass die Fahrzeugführerin ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen wäre, die Polizei zu verständigen bzw. an der Unfallörtlichkeit zu warten.

Vor Ort blieb neben dem zerstörten Wegweiser allerdings noch die Stoßstange und das vordere Kennzeichen des Opels zurück. Zudem hatte den Unfall ein 39 jähriger Zeuge aus Gauting beobachtet, der die Polizei über die 110 umgehend verständigte.

Rückkehr zum Unfallort

Der Zufall wollte es, dass die Gautinger Polizei in unmittelbarer Nähe des umgefahrenen Wegweisers um 16.50 Uhr gerade einen weiteren Unfall auf der St 2069 aufnahm, als der sichtbar an der Front beschädigte Opel zur Unfallörtlichkeit zurückkehrte.

Am Steuer saß aber nicht die 42-jährige Halterin aus Berg, sondern ihr 22-jähriger Sohn aus Germering, zu dem sie im Anschluss gefahren war.

Die 42-Jährige, die auf dem Beifahrersitz Platz genommen hatte und ihr Sohn waren sichtbar überrascht, als sie von den Polizeibeamten an der Örtlichkeit begrüßt wurden..

Der 22-Jährige wollte den Gautinger Polizisten glaubhaft machen, dass er zurückgekommen sei, „um den Unfall zu melden“. Das wahrscheinlichere Motiv für die Rückkehr dürfte eher in der Absicht gelegen haben, das zurückgebliebene Kennzeichen von der Unfallörtlichkeit „einzusammeln“.

Gegen die Mutter und ihren Sohn wird nun ein Strafverfahren wegen Unfallflucht eingeleitet.

Die Schadenshöhe des umgefahrenen Wegweisers dürfte sich auf ca. 10.000 Euro belaufen.

Quelle: Polizeiinspektion Gauting

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