Unfall mit Verletzungen in Martinsried
In der der Einsteinstraße in Martinsried wurde beim Abbiegen dreijähriges Mädchen auf dem Fahrrad übersehen.
Am 05.07.2022 gegen 18:27 Uhr überquerte eine 38jährige Münchnerin mit ihrer dreijährigen Tochter, die mit einem Fahrrad unterwegs war, die Fahrbahn der Einsteinstraße in Martinsried in östliche Richtung. Ziel war der Gehweg auf der anderen Straßenseite.
Zeitgleich befuhr eine 68jährige Frau aus Planegg mit ihrem Pkw Renault die Röntgenstraße in westliche Fahrtrichtung. Auf Höhe der Kreuzung Röntgenstraße / Einsteinstraße / Fraunhoferstraße wollte die Planeggerin nach rechts in die Einstreinstraße abbiegen um im weiteren Verlauf der abknickenden Vorfahrtsstraße in Richtung Fraunhoferstraße zu folgen.
Hierbei übersah die Autofahrerin das kleine Mädchen auf ihrem Fahrrad und touchierte das hintere Rad, was zum Sturz des Mädchens führte.
Das Mädchen erlitt eine Schürfwunde am rechten Ellbogen, welche durch den hinzugerufenen Rettungsdienst vor Ort medizinisch versorgt wurde. Der Pkw sowie das Fahrrad blieben unbeschädigt. Das Mädchen trug während des Unfalls keinen Fahrradhelm.
An dieser Stelle ein allgemeiner Appell der Münchner Polizei:
Obwohl das Tragen von Fahrradhelmen gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt die Münchner Polizei trotzdem allen Fahrradfahrenden einen Helm zu tragen. So können Kopfverletzungen oft vermieden oder zumindest kann das Ausmaß der Verletzungen verringert werden.
Quelle: Polizeiinspektion 46, Planegg
Unfall mit Verletzungen in Martinsried
In der der Einsteinstraße in Martinsried wurde beim Abbiegen dreijähriges Mädchen auf dem Fahrrad übersehen.
Am 05.07.2022 gegen 18:27 Uhr überquerte eine 38jährige Münchnerin mit ihrer dreijährigen Tochter, die mit einem Fahrrad unterwegs war, die Fahrbahn der Einsteinstraße in Martinsried in östliche Richtung. Ziel war der Gehweg auf der anderen Straßenseite.
Zeitgleich befuhr eine 68jährige Frau aus Planegg mit ihrem Pkw Renault die Röntgenstraße in westliche Fahrtrichtung. Auf Höhe der Kreuzung Röntgenstraße / Einsteinstraße / Fraunhoferstraße wollte die Planeggerin nach rechts in die Einstreinstraße abbiegen um im weiteren Verlauf der abknickenden Vorfahrtsstraße in Richtung Fraunhoferstraße zu folgen.
Hierbei übersah die Autofahrerin das kleine Mädchen auf ihrem Fahrrad und touchierte das hintere Rad, was zum Sturz des Mädchens führte.
Das Mädchen erlitt eine Schürfwunde am rechten Ellbogen, welche durch den hinzugerufenen Rettungsdienst vor Ort medizinisch versorgt wurde. Der Pkw sowie das Fahrrad blieben unbeschädigt. Das Mädchen trug während des Unfalls keinen Fahrradhelm.
An dieser Stelle ein allgemeiner Appell der Münchner Polizei:
Obwohl das Tragen von Fahrradhelmen gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt die Münchner Polizei trotzdem allen Fahrradfahrenden einen Helm zu tragen. So können Kopfverletzungen oft vermieden oder zumindest kann das Ausmaß der Verletzungen verringert werden.
Quelle: Polizeiinspektion 46, Planegg
Unfall mit Verletzungen in Martinsried
In der der Einsteinstraße in Martinsried wurde beim Abbiegen dreijähriges Mädchen auf dem Fahrrad übersehen.
Am 05.07.2022 gegen 18:27 Uhr überquerte eine 38jährige Münchnerin mit ihrer dreijährigen Tochter, die mit einem Fahrrad unterwegs war, die Fahrbahn der Einsteinstraße in Martinsried in östliche Richtung. Ziel war der Gehweg auf der anderen Straßenseite.
Zeitgleich befuhr eine 68jährige Frau aus Planegg mit ihrem Pkw Renault die Röntgenstraße in westliche Fahrtrichtung. Auf Höhe der Kreuzung Röntgenstraße / Einsteinstraße / Fraunhoferstraße wollte die Planeggerin nach rechts in die Einstreinstraße abbiegen um im weiteren Verlauf der abknickenden Vorfahrtsstraße in Richtung Fraunhoferstraße zu folgen.
Hierbei übersah die Autofahrerin das kleine Mädchen auf ihrem Fahrrad und touchierte das hintere Rad, was zum Sturz des Mädchens führte.
Das Mädchen erlitt eine Schürfwunde am rechten Ellbogen, welche durch den hinzugerufenen Rettungsdienst vor Ort medizinisch versorgt wurde. Der Pkw sowie das Fahrrad blieben unbeschädigt. Das Mädchen trug während des Unfalls keinen Fahrradhelm.
An dieser Stelle ein allgemeiner Appell der Münchner Polizei:
Obwohl das Tragen von Fahrradhelmen gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt die Münchner Polizei trotzdem allen Fahrradfahrenden einen Helm zu tragen. So können Kopfverletzungen oft vermieden oder zumindest kann das Ausmaß der Verletzungen verringert werden.
Quelle: Polizeiinspektion 46, Planegg