Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter in Neuried
Die Weiterfahrt mit einem E-Scooter in Neuried wurde von Polizeibeamten wegen Trunkenheit unterbunden
Am Sonntagmorgen, den 02.04.2023 um 06:30 Uhr, befuhr ein 22-jähriger mit einem Miet-E-Scooter die Fürstenrieder Straße in Neuried. Während der Verkehrskontrolle nahmen die Polizeibeamten deutlichen Alkoholgeruch, vom Scooter-Fahrer ausgehend, wahr. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,38 Promille. Mit einem Alkoholkonzentration von mehr als 1,09 Promille befindet man sich im Straftatbestand
Die Weiterfahrt mit dem E-Scooter wurde untersagt und eine Blutentnahme angeordnet.
Ein Führerschein konnte nicht beschlagnahmt werden, da er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Quelle: Polizeiinspektion 46 - Planegg
Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter in Neuried
Die Weiterfahrt mit einem E-Scooter in Neuried wurde von Polizeibeamten wegen Trunkenheit unterbunden
Am Sonntagmorgen, den 02.04.2023 um 06:30 Uhr, befuhr ein 22-jähriger mit einem Miet-E-Scooter die Fürstenrieder Straße in Neuried. Während der Verkehrskontrolle nahmen die Polizeibeamten deutlichen Alkoholgeruch, vom Scooter-Fahrer ausgehend, wahr. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,38 Promille. Mit einem Alkoholkonzentration von mehr als 1,09 Promille befindet man sich im Straftatbestand
Die Weiterfahrt mit dem E-Scooter wurde untersagt und eine Blutentnahme angeordnet.
Ein Führerschein konnte nicht beschlagnahmt werden, da er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Quelle: Polizeiinspektion 46 - Planegg
Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter in Neuried
Die Weiterfahrt mit einem E-Scooter in Neuried wurde von Polizeibeamten wegen Trunkenheit unterbunden
Am Sonntagmorgen, den 02.04.2023 um 06:30 Uhr, befuhr ein 22-jähriger mit einem Miet-E-Scooter die Fürstenrieder Straße in Neuried. Während der Verkehrskontrolle nahmen die Polizeibeamten deutlichen Alkoholgeruch, vom Scooter-Fahrer ausgehend, wahr. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,38 Promille. Mit einem Alkoholkonzentration von mehr als 1,09 Promille befindet man sich im Straftatbestand
Die Weiterfahrt mit dem E-Scooter wurde untersagt und eine Blutentnahme angeordnet.
Ein Führerschein konnte nicht beschlagnahmt werden, da er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Quelle: Polizeiinspektion 46 - Planegg