Traktorfahrer erhält Strafanzeigen wegen mehrerer Vergehen
Am Freitag, 23.07.2021, gegen 18:07 Uhr, wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Stockdorfer Weg in Gauting ein 53-jähriger Gautinger mit einem Traktorgespann einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis ist. Es erwartet ihn ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Des Weiteren wies der Anhänger kein Kennzeichen auf, weshalb auf den Fahrer auch Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Kraftfahrsteuergesetz zukommen.
Außerdem war die Ladung nicht richtig gesichert, der Anhänger hatte keine Rücklichter und das 25 km/h Schild fehlte.
Der Halter muss sich nun wegen des Ermächtigen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetztes verantworten.
Quelle: Polizeiinspektion Gauting
Traktorfahrer erhält Strafanzeigen wegen mehrerer Vergehen
Am Freitag, 23.07.2021, gegen 18:07 Uhr, wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Stockdorfer Weg in Gauting ein 53-jähriger Gautinger mit einem Traktorgespann einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis ist. Es erwartet ihn ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Des Weiteren wies der Anhänger kein Kennzeichen auf, weshalb auf den Fahrer auch Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Kraftfahrsteuergesetz zukommen.
Außerdem war die Ladung nicht richtig gesichert, der Anhänger hatte keine Rücklichter und das 25 km/h Schild fehlte.
Der Halter muss sich nun wegen des Ermächtigen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetztes verantworten.
Quelle: Polizeiinspektion Gauting
Traktorfahrer erhält Strafanzeigen wegen mehrerer Vergehen
Am Freitag, 23.07.2021, gegen 18:07 Uhr, wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Stockdorfer Weg in Gauting ein 53-jähriger Gautinger mit einem Traktorgespann einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis ist. Es erwartet ihn ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Des Weiteren wies der Anhänger kein Kennzeichen auf, weshalb auf den Fahrer auch Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Kraftfahrsteuergesetz zukommen.
Außerdem war die Ladung nicht richtig gesichert, der Anhänger hatte keine Rücklichter und das 25 km/h Schild fehlte.
Der Halter muss sich nun wegen des Ermächtigen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetztes verantworten.
Quelle: Polizeiinspektion Gauting