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Gauting | | von Polizei Gauting

Rasender Motorradfahrer in Gauting gestoppt

Geschwindigkeitsübertretung von rund 90 km/h, Führerschein sichergestellt

Zu einer nicht alltäglichen Verfolgungsfahrt kam es am gestrigen Abend gegen 23 Uhr von Gilching nach Gauting, als ein Motorradfahrer vor einer Streife der Gautinger Polizei aus der Ferdinand-Porsche-Straße auf die Römerstraße in Richtung Gauting fuhr. Der Motorradfahrer beschleunigte dabei sehr schnell auf der Römerstraße. Die Streife folgte dem Motorradfahrer mit Blaulicht auf der Römerstraße bis zur Pentenrieder Straße und fuhr fahrbahnbedingt maximal 100 km/h, trotzdem vergrößerte der Zweiradfahrer den Abstand zum Streifenwagen.

Auf dem besagten Streckenabschnitt von ca. 3 Kilometern beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit maximal 70 km/h. Die Streife konnte erst an der Pentenrieder Straße den Abstand etwas verringern, ehe der Motorradfahrer seine Fahrt nach Gauting fortsetzte.

Nach der Kreuzung an der Pentenrieder Straße beschleunigte er erneut sehr schnell, so dass zwischen der Streife und dem Motorrad ein großer Abstand entstand. Auf dem Streckenabschnitt (gemessen 1,7 km) gilt durchgehend ebenfalls eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, die er mit über 160 km/h um mehr als das Doppelte überschritt.

Der Abstand zu dem flüchtenden Zweiradfahrer konnte erst verringert werden, als dieser verkehrsbedingt in Gauting seine Geschwindigkeit erheblich verringern musste, da vor ihm ein Pkw fuhr. Daher konnte er kurz vor der Kreuzung an der Unterbrunner Straße einer Kontrolle unterzogen werden. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei dem Motorradfahrer um einen 20-jährigen Schüler aus Gauting, der nach eigenem Bekunden seine Maschine ausreizen wollte. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Jour-Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft München II bejahte diese die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß $ 315d StGB, wonach sich auch strafbar macht, wer als einzelner Motorrad- oder Autofahrer „mit nicht angepasster und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“.

Zudem ist im Kommentar zu dem besagten $ 315d nachzulesen, dass wer auf einer Freilandstraße mit über 70 km/h zu viel erwischt wird, mit 300 bis 5000 Euro Strafe und einem Führerscheinentzug für mindestens drei Monate rechnen muss. Durch die Staatsanwältin wurde vor diesem Hintergrund die Sicherstellung des Führerscheins angeordnet.

Der 20-Jährige wurde belehrt, dass er ab sofort kein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug mehr führen darf.

Quelle: Polizei Gauting

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Auf dem besagten Streckenabschnitt von ca. 3 Kilometern beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit maximal 70 km/h. Die Streife konnte erst an der Pentenrieder Straße den Abstand etwas verringern, ehe der Motorradfahrer seine Fahrt nach Gauting fortsetzte.

Nach der Kreuzung an der Pentenrieder Straße beschleunigte er erneut sehr schnell, so dass zwischen der Streife und dem Motorrad ein großer Abstand entstand. Auf dem Streckenabschnitt (gemessen 1,7 km) gilt durchgehend ebenfalls eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, die er mit über 160 km/h um mehr als das Doppelte überschritt.

Der Abstand zu dem flüchtenden Zweiradfahrer konnte erst verringert werden, als dieser verkehrsbedingt in Gauting seine Geschwindigkeit erheblich verringern musste, da vor ihm ein Pkw fuhr. Daher konnte er kurz vor der Kreuzung an der Unterbrunner Straße einer Kontrolle unterzogen werden. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei dem Motorradfahrer um einen 20-jährigen Schüler aus Gauting, der nach eigenem Bekunden seine Maschine ausreizen wollte. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Jour-Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft München II bejahte diese die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß $ 315d StGB, wonach sich auch strafbar macht, wer als einzelner Motorrad- oder Autofahrer „mit nicht angepasster und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“.

Zudem ist im Kommentar zu dem besagten $ 315d nachzulesen, dass wer auf einer Freilandstraße mit über 70 km/h zu viel erwischt wird, mit 300 bis 5000 Euro Strafe und einem Führerscheinentzug für mindestens drei Monate rechnen muss. Durch die Staatsanwältin wurde vor diesem Hintergrund die Sicherstellung des Führerscheins angeordnet.

Der 20-Jährige wurde belehrt, dass er ab sofort kein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug mehr führen darf.

Quelle: Polizei Gauting

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