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LK Starnberg | | von Polizeipräsidium Oberbayern Nord
Kindersicherungspflicht
Selbst auf kurzen Strecken wie dem Schulweg müssen Kinder richtig gesichert sein. Bis zum Alter von 12 Jahren oder einer Größe von 150 cm ist dazu auch ein Kindersitz vorgeschrieben. (Foto: Irina Schmidt / stock.adobe.com)

Kurzbilanz zu Schwerpunktkontrollen während den ersten Schultagen

Die Dienststellen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, zu denen auch die Polizeiinspektion Gauting gehört, überwachten wie angekündigt im Rahmen der jährlichen landesweiten Aktionstage und der Gemeinschaftsaktion „Sicher zur Schule – sicher nach Hause“ vom 8. bis 11. September den Verkehr.

Schwerpunktmäßig fanden die Kontrollen im unmittelbaren Bereich von Schulen, Kindergärten und stark frequentierten Schulwegen zu den relevanten Zeiten statt. Besonderes Augenmerk legten die Beamten auf die Einhaltung der Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht.

Das Gros der Verkehrsteilnehmer verhielt sich vorschriftsmäßig. Dennoch wurden immer noch 31 gänzlich ungesicherte oder falsch gesicherte Kinder in den kontrollierten Fahrzeugen festgestellt. Unter den beanstandeten Verkehrsteilnehmern waren schließlich 155 Pkw-Insassen, die während der Fahrt auf die Benutzung des vorgeschriebenen lebensrettenden Sicherheitsgurtes verzichteten. Erfreulich war allerdings, dass das Tragen von Fahrradhelmen bei den Rad fahrenden Schülern und den begleitenden Erwachsenen mittlerweile weit verbreitet ist.

Insgesamt wurden im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in 494 Fällen Verstöße gegen verschiedene gesetzliche Bestimmungen geahndet. Davon wurden 385 Verkehrsteilnehmer mit Verwarnungsgeld oder auch mündlich beanstandet. In 107 Fällen war ein Bußgeld ab 60 Euro und höher fällig. Zwei Kraftfahrzeugführer erhielten Strafanzeigen, da sie ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs waren.

Wie auch in der Vergangenheit gehörten die Missachtung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h, Rotlichtverstöße, die Benutzung von Mobiltelefonen oder Parken im Haltverbot zu den am häufigsten beanstandeten Fehlverhaltensweisen.

Die Sicherheit der Kinder auf den Schulwegen ist Teil des bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms. Daher werden die Polizeidienststellen des PP Oberbayern Nord auch nach den Aktionstagen ihre Bemühungen in Sachen Schulwegsicherheit fortsetzen.


Quelle: Polizeipräsidium Oberbayern Nord

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Kindersicherungspflicht
Selbst auf kurzen Strecken wie dem Schulweg müssen Kinder richtig gesichert sein. Bis zum Alter von 12 Jahren oder einer Größe von 150 cm ist dazu auch ein Kindersitz vorgeschrieben. (Foto: Irina Schmidt / stock.adobe.com)

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Die Dienststellen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, zu denen auch die Polizeiinspektion Gauting gehört, überwachten wie angekündigt im Rahmen der jährlichen landesweiten Aktionstage und der Gemeinschaftsaktion „Sicher zur Schule – sicher nach Hause“ vom 8. bis 11. September den Verkehr.

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Insgesamt wurden im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in 494 Fällen Verstöße gegen verschiedene gesetzliche Bestimmungen geahndet. Davon wurden 385 Verkehrsteilnehmer mit Verwarnungsgeld oder auch mündlich beanstandet. In 107 Fällen war ein Bußgeld ab 60 Euro und höher fällig. Zwei Kraftfahrzeugführer erhielten Strafanzeigen, da sie ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs waren.

Wie auch in der Vergangenheit gehörten die Missachtung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h, Rotlichtverstöße, die Benutzung von Mobiltelefonen oder Parken im Haltverbot zu den am häufigsten beanstandeten Fehlverhaltensweisen.

Die Sicherheit der Kinder auf den Schulwegen ist Teil des bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms. Daher werden die Polizeidienststellen des PP Oberbayern Nord auch nach den Aktionstagen ihre Bemühungen in Sachen Schulwegsicherheit fortsetzen.


Quelle: Polizeipräsidium Oberbayern Nord

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