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Gauting | | von Polizei Gauting

Gauting - überlauten Pkw stillgelegt

Einer Streife fiel am Aschermittwoch in der Germeringer Straße ein Mini Cooper S wegen seiner Lautstärke auf

Die Gautinger Polizei hat den zweiten Tag hintereinander einen Pkw aus dem Verkehr gezogen und vorläufig sichergestellt. Einer Streife fiel am Aschermittwoch gegen 17.15 Uhr in der Germeringer Straße ein Mini Cooper S wegen seiner auffälligen Lautstärke auf und wurde daher einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle konnte eine nicht serienmäßige Klappenabgasanlage festgestellt werden.

Daraufhin musste der 21-jährige Fahrer aus Maisach die Streife mit seinem Fahrzeug zur PI Gauting begleiten. Dort wurde sein Pkw genauer von einem fach- und szenekundigen Beamten einer näheren Begutachtung unterzogen, die folgende Mängel zu Tage förderte, die letztlich zum einem Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führten:

  • Die eingebaute Klappenabgasanlage war nicht zulässig
  • der Mittelschalldämpfer wurde komplett entfernt
  • der Frontspoiler und der Heckspoiler waren ohne Betriebserlaubnis und somit unzulässig
  • die Distanzscheiben an der Vorder- und Hinterachse waren nicht im Fahrzeugschein eingetragen.

Der Mini wird heute im Laufe des Tages einem Gutachter zur Inaugenscheinnahme vorgeführt.

Quelle: Polizeiinspektion Gauting

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Die Gautinger Polizei hat den zweiten Tag hintereinander einen Pkw aus dem Verkehr gezogen und vorläufig sichergestellt. Einer Streife fiel am Aschermittwoch gegen 17.15 Uhr in der Germeringer Straße ein Mini Cooper S wegen seiner auffälligen Lautstärke auf und wurde daher einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle konnte eine nicht serienmäßige Klappenabgasanlage festgestellt werden.

Daraufhin musste der 21-jährige Fahrer aus Maisach die Streife mit seinem Fahrzeug zur PI Gauting begleiten. Dort wurde sein Pkw genauer von einem fach- und szenekundigen Beamten einer näheren Begutachtung unterzogen, die folgende Mängel zu Tage förderte, die letztlich zum einem Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führten:

  • Die eingebaute Klappenabgasanlage war nicht zulässig
  • der Mittelschalldämpfer wurde komplett entfernt
  • der Frontspoiler und der Heckspoiler waren ohne Betriebserlaubnis und somit unzulässig
  • die Distanzscheiben an der Vorder- und Hinterachse waren nicht im Fahrzeugschein eingetragen.

Der Mini wird heute im Laufe des Tages einem Gutachter zur Inaugenscheinnahme vorgeführt.

Quelle: Polizeiinspektion Gauting

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