Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Samstag, den 08.08.2020, gegen 15.30 Uhr, befuhr ein 24-jähriger Münchner mit seinem Pkw, einem 3er BMW, die Staatsstraße 2069 von Gilching kommend in Richtung Starnberg und wurde durch die Streife einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. In dieser stellte sich schließlich heraus, dass der Fahrer keinerlei gültige Fahrerlaubnis besaß. Zudem konnte festgestellt werden, dass die verbauten Räder und das Fahrwerk nicht durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen wurde. Somit war neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis auch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen.
Den Fahrer erwartet nun eine Strafanzeige, zudem wurde die Zulassungsstelle von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Samstag, den 08.08.2020, gegen 15.30 Uhr, befuhr ein 24-jähriger Münchner mit seinem Pkw, einem 3er BMW, die Staatsstraße 2069 von Gilching kommend in Richtung Starnberg und wurde durch die Streife einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. In dieser stellte sich schließlich heraus, dass der Fahrer keinerlei gültige Fahrerlaubnis besaß. Zudem konnte festgestellt werden, dass die verbauten Räder und das Fahrwerk nicht durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen wurde. Somit war neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis auch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen.
Den Fahrer erwartet nun eine Strafanzeige, zudem wurde die Zulassungsstelle von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Samstag, den 08.08.2020, gegen 15.30 Uhr, befuhr ein 24-jähriger Münchner mit seinem Pkw, einem 3er BMW, die Staatsstraße 2069 von Gilching kommend in Richtung Starnberg und wurde durch die Streife einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. In dieser stellte sich schließlich heraus, dass der Fahrer keinerlei gültige Fahrerlaubnis besaß. Zudem konnte festgestellt werden, dass die verbauten Räder und das Fahrwerk nicht durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen wurde. Somit war neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis auch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen.
Den Fahrer erwartet nun eine Strafanzeige, zudem wurde die Zulassungsstelle von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt.