Ende einer Probefahrt
Ein 41jähriger Interessent aus Putzbrunn besichtigte am Sonntagnachmittag den 5er BMW eines 61jährigen Gräfelfingers, den dieser zum Kauf angeboten hatte. Nach der Begutachtung der technischen Seite schloss der Putzbrunner die Motorhaube und man begab sich auf die Probefahrt. Offenbar war die Motorhaube jedoch nicht völlig verschlossen gewesen, jedenfalls drückte der Fahrtwind die Haube in der Pasinger Straße in Gräfelfing auf, riss sie aus der Verankerung, so dass sie schließlich gegen die Windschutzscheibe prallte, die völlig zersplitterte. Die herbeigerufenen Polizeibeamten konnten zwar den entstandenen Streit schlichten, zur Begleichung des entstandenen Schadens von etwa 3000 Euro müssen sich die beiden Parteien jedoch auf den Zivilrechtsweg begeben.
Ende einer Probefahrt
Ein 41jähriger Interessent aus Putzbrunn besichtigte am Sonntagnachmittag den 5er BMW eines 61jährigen Gräfelfingers, den dieser zum Kauf angeboten hatte. Nach der Begutachtung der technischen Seite schloss der Putzbrunner die Motorhaube und man begab sich auf die Probefahrt. Offenbar war die Motorhaube jedoch nicht völlig verschlossen gewesen, jedenfalls drückte der Fahrtwind die Haube in der Pasinger Straße in Gräfelfing auf, riss sie aus der Verankerung, so dass sie schließlich gegen die Windschutzscheibe prallte, die völlig zersplitterte. Die herbeigerufenen Polizeibeamten konnten zwar den entstandenen Streit schlichten, zur Begleichung des entstandenen Schadens von etwa 3000 Euro müssen sich die beiden Parteien jedoch auf den Zivilrechtsweg begeben.
Ende einer Probefahrt
Ein 41jähriger Interessent aus Putzbrunn besichtigte am Sonntagnachmittag den 5er BMW eines 61jährigen Gräfelfingers, den dieser zum Kauf angeboten hatte. Nach der Begutachtung der technischen Seite schloss der Putzbrunner die Motorhaube und man begab sich auf die Probefahrt. Offenbar war die Motorhaube jedoch nicht völlig verschlossen gewesen, jedenfalls drückte der Fahrtwind die Haube in der Pasinger Straße in Gräfelfing auf, riss sie aus der Verankerung, so dass sie schließlich gegen die Windschutzscheibe prallte, die völlig zersplitterte. Die herbeigerufenen Polizeibeamten konnten zwar den entstandenen Streit schlichten, zur Begleichung des entstandenen Schadens von etwa 3000 Euro müssen sich die beiden Parteien jedoch auf den Zivilrechtsweg begeben.