Betteln trotz Hausverbot
Am Freitag, 11.09.2020, gegen 11.30 Uhr, bemerkten Polizeibeamte am Gautinger S-Bahnhof, im Fußgängertunnel unter den Gleisen, eine Bettlerin.
Die Überprüfung der 31-jährigen Dame ergab, dass sie in der Vergangenheit bereits ein Hausverbot für den Bahnhof von der Deutschen Bahn erhalten hatte. Da sie sich nicht daran hielt, leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen Hausfreidensbruch ein.
Quelle: Polizeiinspektion Gauting
Betteln trotz Hausverbot
Am Freitag, 11.09.2020, gegen 11.30 Uhr, bemerkten Polizeibeamte am Gautinger S-Bahnhof, im Fußgängertunnel unter den Gleisen, eine Bettlerin.
Die Überprüfung der 31-jährigen Dame ergab, dass sie in der Vergangenheit bereits ein Hausverbot für den Bahnhof von der Deutschen Bahn erhalten hatte. Da sie sich nicht daran hielt, leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen Hausfreidensbruch ein.
Quelle: Polizeiinspektion Gauting
Betteln trotz Hausverbot
Am Freitag, 11.09.2020, gegen 11.30 Uhr, bemerkten Polizeibeamte am Gautinger S-Bahnhof, im Fußgängertunnel unter den Gleisen, eine Bettlerin.
Die Überprüfung der 31-jährigen Dame ergab, dass sie in der Vergangenheit bereits ein Hausverbot für den Bahnhof von der Deutschen Bahn erhalten hatte. Da sie sich nicht daran hielt, leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen Hausfreidensbruch ein.
Quelle: Polizeiinspektion Gauting