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Gauting | | von Polizei Gauting

Audi „S8“ aus dem Verkehr gezogen

Am Fahrzeug wurden von Beamten der Polizei Gauting gravierende Mängel und eine Manipulation der Abgasanlage festgestellt.

Am Dienstag, den 11.01.2021 fiel einer Streife der Gautinger Polizei gegen 17.30 Uhr ein hubraumstarker Audi mit Münchner Kennzeichen auf, dessen besten Jahre dem äußeren Erscheinungsbild nach bereits längere Zeit zurücklagen.

Daher wurde der Wagen gestoppt und die Fahrerin, eine 35-jährige Frau aus Gauting einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass der von ihr vorgezeigte rumänische Führerschein bereits seit dem 22.07.2020 abgelaufen war mit der Konsequenz, dass gegen die Rumänin ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wurde.

Zudem wurde bei der näheren Betrachtung ihres Fahrzeugs folgende gravierende Mängel festgestellt, welche in der Folge zum sofortigen Erlöschen der Betriebserlaubnis des Audis führten:

  • Die montierte Rad-/Reifenkombination war gemäß dem Fahrzeugschein komplett überdimensioniert und somit nicht zulässig.
  • Sowohl die Frontstoßstange und der Unterbodenschutz waren stark beschädigt, letzterer schliff sogar am Boden.
  • Aufgrund der unüberhörbaren Lautstärke war es offensichtlich, dass eine Manipulation der Abgasanlage vorgenommen worden sein musste, da die zulässige Dezibel-Grenze bei weitem überschritten war.

Daher wurde das Fahrzeug nach der Kontrolle sichergestellt und bei der Polizeiinspektion Gauting bis zu einer Gutachtervorführung in Verwahrung genommen.

Quelle: Polizeiinspektion Gauting

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Daher wurde der Wagen gestoppt und die Fahrerin, eine 35-jährige Frau aus Gauting einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass der von ihr vorgezeigte rumänische Führerschein bereits seit dem 22.07.2020 abgelaufen war mit der Konsequenz, dass gegen die Rumänin ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wurde.

Zudem wurde bei der näheren Betrachtung ihres Fahrzeugs folgende gravierende Mängel festgestellt, welche in der Folge zum sofortigen Erlöschen der Betriebserlaubnis des Audis führten:

  • Die montierte Rad-/Reifenkombination war gemäß dem Fahrzeugschein komplett überdimensioniert und somit nicht zulässig.
  • Sowohl die Frontstoßstange und der Unterbodenschutz waren stark beschädigt, letzterer schliff sogar am Boden.
  • Aufgrund der unüberhörbaren Lautstärke war es offensichtlich, dass eine Manipulation der Abgasanlage vorgenommen worden sein musste, da die zulässige Dezibel-Grenze bei weitem überschritten war.

Daher wurde das Fahrzeug nach der Kontrolle sichergestellt und bei der Polizeiinspektion Gauting bis zu einer Gutachtervorführung in Verwahrung genommen.

Quelle: Polizeiinspektion Gauting

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