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Ortsentwicklung | | von Gemeinde Planegg

Zwei neue Fahrradstraße

Planegg hat einen weiteren Schritt in Richtung Fahrradfreundlichkeit unternommen

Die Richard-Wagner-Straße und die Rudolfstraße werden Fahrradstraßen, um diese für den Radverkehr noch sicherer und attraktiver zu machen. Ab Montag, den 11. November, beginnen die Markierungsarbeiten, die Schilder folgen im Anschluss und noch in diesem Monat wird dann die neue Regelung in Kraft treten. Neu ist, dass in den Fahrradstraßen die Fahrräder Vorrang vor den in den beiden Straßen immer noch erlaubten Kraftfahrzeugen haben. Und dass die Radfahrer auch nebeneinander fahren dürfen.
Was bedeutet diese neue Regelung im Detail?

In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und alle Verkehrsteilnehmer müssen ihre Geschwindigkeit an die der Radlerinnen und Radler anpassen. In der Richard-Wagner-Straße und in der Rudolfstraße ist weiterhin der KFZ-Verkehr zugelassen. Das ist durch ein entsprechendes Zusatzschild gekennzeichnet.

Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Radfahrende dürfen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Andere Fahrzeuge dürfen Fahrradfahrer zwar überholen, müssen aber auch hier mindestens 1,5 Meter Abstand halten. An Kreuzungen und Einmündungen gilt nach wie vor die Vorfahrtsregel rechts vor links, wenn es nicht anders geregelt ist. Die Parkplätze bleiben bestehen.

Der Grund für die Neuregelung

Die Richard-Wagner-Straße ist eine wichtige Schulwegverbindung im Radverkehrsnetz Planeggs. Dieser Tatsache trägt die Neureglung nun Rechnung. Besonders zum Schulbeginn und nach Schulende fahren dort viele Radfahrerinnen und Radfahrer, auch in Gruppen. An der Befahrbarkeit mit Auto, Motorrad und natürlich auch mit dem Bus ändert sich nichts.

Quelle: Gemeinde Planegg

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Gemeinde Gauting
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Was bedeutet diese neue Regelung im Detail?

In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und alle Verkehrsteilnehmer müssen ihre Geschwindigkeit an die der Radlerinnen und Radler anpassen. In der Richard-Wagner-Straße und in der Rudolfstraße ist weiterhin der KFZ-Verkehr zugelassen. Das ist durch ein entsprechendes Zusatzschild gekennzeichnet.

Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Radfahrende dürfen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Andere Fahrzeuge dürfen Fahrradfahrer zwar überholen, müssen aber auch hier mindestens 1,5 Meter Abstand halten. An Kreuzungen und Einmündungen gilt nach wie vor die Vorfahrtsregel rechts vor links, wenn es nicht anders geregelt ist. Die Parkplätze bleiben bestehen.

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Die Richard-Wagner-Straße ist eine wichtige Schulwegverbindung im Radverkehrsnetz Planeggs. Dieser Tatsache trägt die Neureglung nun Rechnung. Besonders zum Schulbeginn und nach Schulende fahren dort viele Radfahrerinnen und Radfahrer, auch in Gruppen. An der Befahrbarkeit mit Auto, Motorrad und natürlich auch mit dem Bus ändert sich nichts.

Quelle: Gemeinde Planegg

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