Zum Wochenanfang weitere Lockerung der Kontakt-Beschränkungen
In beiden das Würmtal betreffenden Landkreisen ist die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 unter den Schwellenwert von 35 gesunken. Daher werden ab Montag im Landkreis Starnberg und ab Dienstag im Landkreis München die bestehenden Kontakt-Beschränkungen nach 12. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung weiter gelockert. Beide Landratsämter gaben dies gestern bekannt.
Waren bislang Treffen von zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von fünf Personen erlaubt, kann sich künftg ein Hausstand wieder mit den Angehörigen zweier weiterer Hausstände treffen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und - partnern oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben – wie bisher – unberührt.
Auf die weiteren inzidenzabhängigen Maßnahmen hat die Unterschreitung des Schwellenwerts keine Auswirkung. Hier bleibt es bei den Regelungen, die vergangenen Donnerstag in Kraft getreten sind – siehe diesen Artikel auf Unser Würmtal
Quelle: Landratsämter München und Starnberg
Zum Wochenanfang weitere Lockerung der Kontakt-Beschränkungen
In beiden das Würmtal betreffenden Landkreisen ist die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 unter den Schwellenwert von 35 gesunken. Daher werden ab Montag im Landkreis Starnberg und ab Dienstag im Landkreis München die bestehenden Kontakt-Beschränkungen nach 12. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung weiter gelockert. Beide Landratsämter gaben dies gestern bekannt.
Waren bislang Treffen von zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von fünf Personen erlaubt, kann sich künftg ein Hausstand wieder mit den Angehörigen zweier weiterer Hausstände treffen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und - partnern oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben – wie bisher – unberührt.
Auf die weiteren inzidenzabhängigen Maßnahmen hat die Unterschreitung des Schwellenwerts keine Auswirkung. Hier bleibt es bei den Regelungen, die vergangenen Donnerstag in Kraft getreten sind – siehe diesen Artikel auf Unser Würmtal
Quelle: Landratsämter München und Starnberg
Zum Wochenanfang weitere Lockerung der Kontakt-Beschränkungen
In beiden das Würmtal betreffenden Landkreisen ist die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 unter den Schwellenwert von 35 gesunken. Daher werden ab Montag im Landkreis Starnberg und ab Dienstag im Landkreis München die bestehenden Kontakt-Beschränkungen nach 12. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung weiter gelockert. Beide Landratsämter gaben dies gestern bekannt.
Waren bislang Treffen von zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von fünf Personen erlaubt, kann sich künftg ein Hausstand wieder mit den Angehörigen zweier weiterer Hausstände treffen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und - partnern oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben – wie bisher – unberührt.
Auf die weiteren inzidenzabhängigen Maßnahmen hat die Unterschreitung des Schwellenwerts keine Auswirkung. Hier bleibt es bei den Regelungen, die vergangenen Donnerstag in Kraft getreten sind – siehe diesen Artikel auf Unser Würmtal
Quelle: Landratsämter München und Starnberg