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Heizen | | von Unser Würmtal
Wer ein loderndes Kaminfeuer an kalten Tagen genießen möchte, muss einiges beachten (Foto: Unser Würmtal)
Wer ein loderndes Kaminfeuer an kalten Tagen genießen möchte, muss einiges beachten (Foto: Unser Würmtal)

Wohlige Wärme statt giftiger Rauch

In der kalten Jahreszeit kommen sie wieder zum Einsatz: Kamine und Öfen schaffen eine heimelige Atmosphäre, sorgen aber auch für jede Menge Rauch.

Um emissionsarm zu heizen, sollte man wissen wie. Außerdem gelten für Feuerstätten aus der Zeit von 1995 bis 2010 ab Januar neue Grenzwerte. Wer dann einen solchen Kaminofen hat, der die Werte nicht einhalten kann, darf diesen nicht mehr weiter benutzen, sonst begeht er eine Ordnunungswidrigkeit.

Wussten Sie, dass man einen „Ofenführerschein“ machen kann? In einem zweistündigen Online-Kurs lernt man hier alles übers richtige Heizen mit Kamin oder Ofen. Es gibt sogar Stimmen, die verlangen, dass der „Ofenführerschein“ verbindlich sein sollte für alle Besitzer von Feuerstätten. Ein begrenztes Kontigent an kostenlosen Zugangslinks für den Kurs stellt das Münchener Landratsamt zur Verfügung.

Im Internet finden sich auch noch mehr Infos, einfach nach „Ofenführerschein“ suchen. Das ist ein Tipp vom Kraillinger Ofenbauer Roman Dreesbach. Bei ihm wie auch in den anderen Ofenbaubetrieben kann man sich zum richtigen Umgang mit der eigenen Feuerstätte erkundigen. Das ist wichtig, denn bei falscher Anwendung kann der Rauch besonders viele giftige oder klimaschädliche Gase enthalten, wie Kohlenmonoxid, Methan oder Feinstaub.

Emissionsarm heizen

Grundsätzlich sollte man Folgendes beachten, um möglichst emissionsarm zu heizen: Vor Inbetriebnahme des Kaminofens auf jeden Fall die Betriebsanleitung durchlesen. Die Öfen müssen zudem regelmäßig gereinigt und gewartet werden. Bitte auch nur die Menge an Holz reinlegen, für die der Kamin ausgelegt ist. Nichts verloren im Kamin haben Kartonagen, Altpapier oder gar Müll, nur dafür vorgesehenes Holz darf verbrannt werden. Das Holz sollte auch nicht zu feucht sein, damit sich möglich wenig Rauch bildet.

Nur trockenes Holz verwenden

Am besten man fragt beim Kauf nach, ob das Holz bereits trocken genug ist. Vorsicht bei der Angabe „ofenfertig“, denn sie enthält lediglich die Information, dass das Holz in gebrauchsfertige Holzscheite gehackt ist, über den Feuchtigkeitsgehalt sagt sie nichts aus, warnt Dietmar Haas, Technischer Innungswart der Kaminkehrer-Innung Oberbayern und selbst als Kaminkehrer in Germering tätig.

Holz kann, je nach Sorte, zwei bis drei Jahre benötigen, bis es ausreichend trocken ist, gibt er zu bedenken. Inwieweit das schon der Fall ist, kann der Schornsteinfeger messen. Man sollte ihm aber ihm Vorfeld Bescheid geben, damit er sein Messgerät dabei hat, rät Haas. Im Handel finden sich auch preisgünstige Messgeräte für den Eigenbedarf. Wer selbst misst, sollte wissen, dass das Holz eine Restfeuchte von höchstens 20% haben darf.

Ausführliche Informationen gibt es auch bei der Verbraucherzentrale. Am 12.12.2024 bietet sie auch von 12:30-13:30 Uhr einen Online-Vortrag zum Thema an: „Heizen mit Holz – So geht’s richtig!“

Aber auch der Kaminkehrer ist der richtige Ansprechpartner in Sachen korrekte Benutzung. Für Neueigentümer ist eine Beratung durch den Kaminkehrer über die richtige Inbetriebnahme des Kamins oder Ofens sowie die Lagerung der Brennstoffe ohnehin verpflichtend und muss binnen eines Jahres nach Erwerb oder Errichtung durchgeführt worden sein. Über die Homepage der Kaminkehrer-Innung Oberbayern lässt sich der für einen selbst zuständige Schornsteinfeger leicht ermitteln.

Neues Bundes-Immissionsschutzgesetz

Aber neben der richtigen Anwendung macht es auch einen großen Unterschied, welchen Kamin oder Ofen man befeuert. Einige von ihnen geraten jetzt zum Jahreswechsel in den Fokus, denn ab 01.01.2025 tritt eine neue Stufe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und seiner Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen in Kraft. „Öfen, die zwischen dem 01. Januar 1995 und dem 21. März 2010 typgeprüft wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder gegen einen neuen emissionsarmen Ofen ersetzt werden, wenn der bestehende Ofen die geltenden Grenzwerte nicht einhält“, so verkündet das Umweltbundesamt die Änderung auf seiner Homepage. Nein, das ist keine neue Schikane der Ampelkoalition, sondern eine bereits vor 14 Jahren verabschiedete Regelung, die in mehreren Stufen versucht, Kamine und Öfen mit starker Rauchemission aus dem Verkehr zu ziehen.

In den letzten Jahren mussten bereits ältere Feuerstätten überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht oder umgerüstet werden. „Insgesamt betraf es ca. 1,9 Millionen Einzelfeuerstätten, die seit 2014 je nach Baujahr betroffen waren und sind“, erklärt Kaminkehrer Haas. Nun zum Jahreswechsel tritt die letzte Stufe des Gesetzes in Kraft. Betroffen sind alle Kamine oder Kaminöfen, die nur gelegentlich genutzt werden, nicht solche, die zur alleinigen Heizquelle der Wohnung oder des Hauses dienen.

Weiterhin gilt die Regelung generell nicht für offene Feuerstätten und auch nicht für historische Kamine, die vor 1950 hergestellt und eingebaut wurden. Wurde der Kamin oder Ofen im besagten Zeitraum errichtet, stehen dem Besitzer mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um herauszufinden, ob er tatsächlich betroffen ist. Jedes Gerät hat irgendwo ein Typenschild, häufig hinten am Ofen.

Auf der Website der HKI Datenbank findet sich unter dem Reiter „Geräte“ eine nach Herstellern sortierte Liste, in der sich nachschauen lässt, inwieweit der auf dem Schild vermerkte Typ die Anforderungen erfüllt. Auch kann der Hersteller Auskunft geben. Genauso kann man aber auch seinen zuständigen Kaminkehrer fragen, der in der Regel die Feuerstätte kennt und weiß, wann was gemacht werden muss. Auch hat er die Möglichkeit an der Feuerstelle eine Messung durchzuführen, die allerdings in der Regel einige hundert Euro kostet.

Nachrüstung möglich

Falls Ihr Kamin oder Ofen unter der in Kraft tretenden Regelung fällt, muss er nicht zwangsläufig außer Betreib genommen werden, in einigen Fällen ist eine Nachrüstung möglich. Vor allem bei klassischen Kachelöfen mit Metalleinsatz ist das der Fall, erklärt Ofenbauer Dreesbach. Die Kosten belaufen sich hierbei auf 3.500-4.500 Euro. „Die Erfahrung hat gezeigt, dass die meisten Feuerstätten, wenn kein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte beigebracht werden konnte, gegen neue effizientere Feuerstätten getauscht wurden“, berichtet Kaminkehrer Haas, „Nachrüstungen wurden durchgeführt, waren aber eher die Ausnahme.“ Das liegt daran, dass eine Nachrüstung bei einem fest eingebauten Kamin sich schwieriger durchführen lässt, meint Dreesbach. Für einen kompletten Neubau des Kamins muss man allerdings ganz schön tief in die Tasche greifen: Auf 12 .000 -16.000 Euro können sich die Kosten belaufen. Allerdings macht laut Dreesbach „eine Erneuerung technisch Sinn“, wenn der Ofen schon einige Jahrzehnte auf dem Buckel hat, denn in den letzten zwanzig Jahren hat sich viel getan.

Unglaubliche Möglichkeiten

Es gäbe „unglaubliche Möglichkeiten“ sagt Dreesbach. Eine davon ist zum Beispiel der Einbau eines Partikelabscheiders. Hierbei wird eine Sonde in den Schornstein eingesetzt, die dann den Rauch mittels elektrostatischer Aufladung ionisiert. Um die 90 % der Partikel bleiben an der Wand oder der Sonde selbst hängen und können vom Schornsteinfeger weggefegt werden. Mit 3.000-4.000 Euro ist das auf jeden Fall eine deutlich preisgünstigere Variante als ein Neubau, benötigt jedoch einen Stromanschluss. Noch etwas günstiger ist der Einbau eines Feinstaubfilters, der aber regelmäßig ausgetauscht werden muss. Ob und inwieweit ein Einbau möglich ist und Sinn macht, darüber kann man auch den Kaminkehrer zu Rate ziehen und natürlich erhält man im Fachhandel eine umfassende Beratung.

Redaktion Unser Würmtal / aw

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In der kalten Jahreszeit kommen sie wieder zum Einsatz: Kamine und Öfen schaffen eine heimelige Atmosphäre, sorgen aber auch für jede Menge Rauch.

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Wussten Sie, dass man einen „Ofenführerschein“ machen kann? In einem zweistündigen Online-Kurs lernt man hier alles übers richtige Heizen mit Kamin oder Ofen. Es gibt sogar Stimmen, die verlangen, dass der „Ofenführerschein“ verbindlich sein sollte für alle Besitzer von Feuerstätten. Ein begrenztes Kontigent an kostenlosen Zugangslinks für den Kurs stellt das Münchener Landratsamt zur Verfügung.

Im Internet finden sich auch noch mehr Infos, einfach nach „Ofenführerschein“ suchen. Das ist ein Tipp vom Kraillinger Ofenbauer Roman Dreesbach. Bei ihm wie auch in den anderen Ofenbaubetrieben kann man sich zum richtigen Umgang mit der eigenen Feuerstätte erkundigen. Das ist wichtig, denn bei falscher Anwendung kann der Rauch besonders viele giftige oder klimaschädliche Gase enthalten, wie Kohlenmonoxid, Methan oder Feinstaub.

Emissionsarm heizen

Grundsätzlich sollte man Folgendes beachten, um möglichst emissionsarm zu heizen: Vor Inbetriebnahme des Kaminofens auf jeden Fall die Betriebsanleitung durchlesen. Die Öfen müssen zudem regelmäßig gereinigt und gewartet werden. Bitte auch nur die Menge an Holz reinlegen, für die der Kamin ausgelegt ist. Nichts verloren im Kamin haben Kartonagen, Altpapier oder gar Müll, nur dafür vorgesehenes Holz darf verbrannt werden. Das Holz sollte auch nicht zu feucht sein, damit sich möglich wenig Rauch bildet.

Nur trockenes Holz verwenden

Am besten man fragt beim Kauf nach, ob das Holz bereits trocken genug ist. Vorsicht bei der Angabe „ofenfertig“, denn sie enthält lediglich die Information, dass das Holz in gebrauchsfertige Holzscheite gehackt ist, über den Feuchtigkeitsgehalt sagt sie nichts aus, warnt Dietmar Haas, Technischer Innungswart der Kaminkehrer-Innung Oberbayern und selbst als Kaminkehrer in Germering tätig.

Holz kann, je nach Sorte, zwei bis drei Jahre benötigen, bis es ausreichend trocken ist, gibt er zu bedenken. Inwieweit das schon der Fall ist, kann der Schornsteinfeger messen. Man sollte ihm aber ihm Vorfeld Bescheid geben, damit er sein Messgerät dabei hat, rät Haas. Im Handel finden sich auch preisgünstige Messgeräte für den Eigenbedarf. Wer selbst misst, sollte wissen, dass das Holz eine Restfeuchte von höchstens 20% haben darf.

Ausführliche Informationen gibt es auch bei der Verbraucherzentrale. Am 12.12.2024 bietet sie auch von 12:30-13:30 Uhr einen Online-Vortrag zum Thema an: „Heizen mit Holz – So geht’s richtig!“

Aber auch der Kaminkehrer ist der richtige Ansprechpartner in Sachen korrekte Benutzung. Für Neueigentümer ist eine Beratung durch den Kaminkehrer über die richtige Inbetriebnahme des Kamins oder Ofens sowie die Lagerung der Brennstoffe ohnehin verpflichtend und muss binnen eines Jahres nach Erwerb oder Errichtung durchgeführt worden sein. Über die Homepage der Kaminkehrer-Innung Oberbayern lässt sich der für einen selbst zuständige Schornsteinfeger leicht ermitteln.

Neues Bundes-Immissionsschutzgesetz

Aber neben der richtigen Anwendung macht es auch einen großen Unterschied, welchen Kamin oder Ofen man befeuert. Einige von ihnen geraten jetzt zum Jahreswechsel in den Fokus, denn ab 01.01.2025 tritt eine neue Stufe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und seiner Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen in Kraft. „Öfen, die zwischen dem 01. Januar 1995 und dem 21. März 2010 typgeprüft wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder gegen einen neuen emissionsarmen Ofen ersetzt werden, wenn der bestehende Ofen die geltenden Grenzwerte nicht einhält“, so verkündet das Umweltbundesamt die Änderung auf seiner Homepage. Nein, das ist keine neue Schikane der Ampelkoalition, sondern eine bereits vor 14 Jahren verabschiedete Regelung, die in mehreren Stufen versucht, Kamine und Öfen mit starker Rauchemission aus dem Verkehr zu ziehen.

In den letzten Jahren mussten bereits ältere Feuerstätten überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht oder umgerüstet werden. „Insgesamt betraf es ca. 1,9 Millionen Einzelfeuerstätten, die seit 2014 je nach Baujahr betroffen waren und sind“, erklärt Kaminkehrer Haas. Nun zum Jahreswechsel tritt die letzte Stufe des Gesetzes in Kraft. Betroffen sind alle Kamine oder Kaminöfen, die nur gelegentlich genutzt werden, nicht solche, die zur alleinigen Heizquelle der Wohnung oder des Hauses dienen.

Weiterhin gilt die Regelung generell nicht für offene Feuerstätten und auch nicht für historische Kamine, die vor 1950 hergestellt und eingebaut wurden. Wurde der Kamin oder Ofen im besagten Zeitraum errichtet, stehen dem Besitzer mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um herauszufinden, ob er tatsächlich betroffen ist. Jedes Gerät hat irgendwo ein Typenschild, häufig hinten am Ofen.

Auf der Website der HKI Datenbank findet sich unter dem Reiter „Geräte“ eine nach Herstellern sortierte Liste, in der sich nachschauen lässt, inwieweit der auf dem Schild vermerkte Typ die Anforderungen erfüllt. Auch kann der Hersteller Auskunft geben. Genauso kann man aber auch seinen zuständigen Kaminkehrer fragen, der in der Regel die Feuerstätte kennt und weiß, wann was gemacht werden muss. Auch hat er die Möglichkeit an der Feuerstelle eine Messung durchzuführen, die allerdings in der Regel einige hundert Euro kostet.

Nachrüstung möglich

Falls Ihr Kamin oder Ofen unter der in Kraft tretenden Regelung fällt, muss er nicht zwangsläufig außer Betreib genommen werden, in einigen Fällen ist eine Nachrüstung möglich. Vor allem bei klassischen Kachelöfen mit Metalleinsatz ist das der Fall, erklärt Ofenbauer Dreesbach. Die Kosten belaufen sich hierbei auf 3.500-4.500 Euro. „Die Erfahrung hat gezeigt, dass die meisten Feuerstätten, wenn kein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte beigebracht werden konnte, gegen neue effizientere Feuerstätten getauscht wurden“, berichtet Kaminkehrer Haas, „Nachrüstungen wurden durchgeführt, waren aber eher die Ausnahme.“ Das liegt daran, dass eine Nachrüstung bei einem fest eingebauten Kamin sich schwieriger durchführen lässt, meint Dreesbach. Für einen kompletten Neubau des Kamins muss man allerdings ganz schön tief in die Tasche greifen: Auf 12 .000 -16.000 Euro können sich die Kosten belaufen. Allerdings macht laut Dreesbach „eine Erneuerung technisch Sinn“, wenn der Ofen schon einige Jahrzehnte auf dem Buckel hat, denn in den letzten zwanzig Jahren hat sich viel getan.

Unglaubliche Möglichkeiten

Es gäbe „unglaubliche Möglichkeiten“ sagt Dreesbach. Eine davon ist zum Beispiel der Einbau eines Partikelabscheiders. Hierbei wird eine Sonde in den Schornstein eingesetzt, die dann den Rauch mittels elektrostatischer Aufladung ionisiert. Um die 90 % der Partikel bleiben an der Wand oder der Sonde selbst hängen und können vom Schornsteinfeger weggefegt werden. Mit 3.000-4.000 Euro ist das auf jeden Fall eine deutlich preisgünstigere Variante als ein Neubau, benötigt jedoch einen Stromanschluss. Noch etwas günstiger ist der Einbau eines Feinstaubfilters, der aber regelmäßig ausgetauscht werden muss. Ob und inwieweit ein Einbau möglich ist und Sinn macht, darüber kann man auch den Kaminkehrer zu Rate ziehen und natürlich erhält man im Fachhandel eine umfassende Beratung.

Redaktion Unser Würmtal / aw

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