Windkraft im Forstenrieder Park – wie ist der Stand?
Nachdem im Februar im Wald schon mit der Rodung begonnen wurde, steht nun alles wieder still. Was das mit der Haselmaus zu tun hat, konnte man auf den Informationsveranstaltungen im März und April erfahren
Der Inhalt der Vorträge war auf den fünf Infoveranstaltungen, welche die Energieagentur Ebersberg-München und die drei Genossenschaften gemeinsam gegeben haben, immer gleich. Höchstens bei den Fragen der Zuhörer gab es Unterschiede. Im Gegensatz zu den ersten vier Terminen, die in den jeweils betroffenen Gemeinden Baierbrunn, Neuried, Schäftlarn und Pullach vor Ort stattfanden, war die letzte am 2. April eine reine Onlineveranstaltung. Einige der an den vorhergehenden Abenden gestellten Fragen wurden dieses Mal wieder aufgenommen und nochmals beantwortet.
Frühzeitiger Baubeginn
Ohne die Vorabgenehmigung des Landratsamts für einen frühzeitigen Baubeginn der sechs zu errichtenden Windräder, hätte sich alles um ein Jahr verzögert, erklärt Peter Beermann, Planer des Windparks und Windkümmerer, zu Beginn seines Vortrags. Ab 1. März dürfen keine Bäume gefällt werden, um brütende Vögel zu schützen.
Mit dem vorzeitigen Beginn der Bauarbeiten konnten bis Ende Februar die notwendigen Flächen gerodet werden. 0,3 % des Waldbestands im Forstenrieder Parks wird dabei temporär während der Bauphase in Mitleidenschaft gezogen. Gerade währends des Aufbaus müssen große Fahrzeuge im Wald agieren. Doch nicht alle dabei genutzten Flächen werden gleich beansprucht. Nur bei einem Teil muss auch die Humusschicht abgetragen werden. Andernorts reicht ein Fällen der Bäume, der wertvolle Waldboden bleibt unangetastet, da die großen Bauteile in einer gewissen Höhe über ihm transportiert werden. Dabei versucht man, jene Wege zu nutzen, die es im Wald bereits gibt. Dahingehend ist der Forstenrieder Park gut ausgestattet, allerdings müssen einige von ihnen verbreitert werden. Versiegelt werden die Böden nur an den Stellen, an denen die Windräder tatsächlich stehen, andere Bereiche werden höchstens dauerhaft geschottert, sodass der neu entstandene Kiesboden wasserdurchlässig bleibt.
Stillstand
Im Moment ruhen die Maschinen allerdings wieder. Erst im Mai geht es daran die Wurzelstöcke zu entfernen, dann wenn die Haselmaus aus ihrem Winterschlaf erwacht ist und gegebenenfalls das Weite suchen kann, sollte ihr Zuhause abtransportiert werden. Artenschutz hat hier Vorrang und auch auf Schutz der Flora wird wert gelegt. Jede Fläche um die Windräder herum wird evaluiert und in den Stufen 1-4 eingeteilt, um später angrenzend an dem Waldgebiet eine Ausgleichsfläche anzulegen, die im Wert der gerodeten entspricht.
Zu den gestellten Fragen der Zuhörer gehören Bedenken, ob das Wild von der Windanlage nicht gestört werde. Diese weist Beermann ab. An anderen Standorten habe man schon eine lange Erfahrung damit, und es zeige sich, dass in der Bauphase das Wild sich zwar zurückziehe, aber sobald das Windrad stehe, kehre es wieder zurück. Auch was Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers angehe, gäbe es keinen Anlass zur Beunruhigung.
Da die verwendete Anlage vom Typ Enercon E-160 EP5 E3 R1 getriebelos sei, kann es zu keinem Austreten von Motoröl kommen. Zudem werde die Anlage auch nicht die ganze Zeit blinken. Tatsächlich gibt sie nur dann ein Lichtzeichen, wenn sich ein Flugzeug nähert. Dafür ist sowohl das Windrad wie auch das Flieger mit einem Transponder ausgestattet. Überhaupt gäbe es wenig Flugverkehr über dem Forstenrieder Park, wenn dann hauptsächlich welcher von der Bundeswehr. Mit der ist allerdings alles abgesprochen, auch zum Beispiel wo die Räder zu stehen haben, damit das Radar sie als mehrere einzelne erkennen kann – aus diesem Grund dürfen sie nicht in einer Reihe aufgestellt sein. Durch die Lage mitten im Wald, dürfte es auch zu keiner Lärmbeeinträchtigung in den anliegenden Wohngebieten kommen.
Ein sinnvolles Oster-Geschenk
Während die einen sich mit den Fragen rund um den Standort befassen, kümmern sie die Genossenschaften um den wirtschaftlichen Aspekt. Im Mai wollen sie an der Ausschreibung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes teilnehmen und hoffen, gleich einen Zuschlag zu erhalten. Wenn es so kommt, dann ist der Preis für zwanzig Jahre festgelegt. Natürlich können die Energiegenossenschaften und die Kommunen den erzeugten Strom auch auf andere Weise vermarkten. Die Preisgarantie aus dem EEG wäre jedoch wie ein Sicherheitsnetz. Die drei Energiegenossenschaften werben nun bei den Bürgerinnen und Bürger für die Mitgliedschaft in einer der Genossenschaften, der Voraussetzung für eine Beteiligung. Eine Vertreterin von der Energie-Genossenschaft Fünfseenland empfiehlt eine Mitgliedschaft gar als „sehr sinnvolles Geschenk“ zu Ostern.
Wenn man erst einmal Mitglied ist, kann man ab dem 3. oder 4. Quartal erfahren, zu welchen Bedingungen die Beteiligungen eingegangen werden können. Die Konditionen hängen ganz von der durch die im EEG erworbene Ausschreibevergütung sowie von der Finanzierung durch die Banken ab. Alle drei verschiedenen Energiegenossenschaften werden dabei ziemlich ähnliche Bedingungen anbieten. Die wenigen kleinen Unterschiede sind historisch bedingt. Da alle um die 1000 Mitglieder haben, könne man beispielsweise neuen Teilnehmern nicht ganz andere Konditionen vorlegen als den Bestandkunden. Es ist auch möglich, in mehr als einer Genossenschaft Mitglied zu sein. Man sollte allerdings bedenken, dass man dann trotzdem nur über ein einziges Stimmrecht verfügt. Von Anfang war geplant, die Beteiligung möglichst breit aufzustellen, sodass auch Menschen mit geringerem Geldbeutel es ermöglicht wird mitzumachen. Ab der Summe von 1.000 Euro ist man dabei. In weiteen 1.000er Schritten geht es dann nach oben weiter. Berechtigt Mitglied zu werden, sind momentan, im ersten Schritt, nur Einwohner mit dem ersten Wohnsitz in Neuried, Fürstenried West, Solln, Pullach, Baierbrunn, Starnberg oder Gauting. Erst im zweiten Schritt können sich auch Einwohner aus anderen Gebieten beteiligen.
Wer sich über die einzelnen Genossenschaften informieren möchte, kann das auf den jeweiligen Websites tun:
Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG
Bürger-Energie-Unterhaching eG - Bürgerstrom für die Region
EGF - Energiegenossenschaft für die Region StarnbergAmmersee
Um über alle Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten zu werden, kann man sich für den Newsletter registrieren. Ausführliche, weiterführende Informationen zum Thema Windkraft im Forstenrieder Park finden sich auch online.
Redaktion Unser Würmtal / aw
Windkraft im Forstenrieder Park – wie ist der Stand?
Nachdem im Februar im Wald schon mit der Rodung begonnen wurde, steht nun alles wieder still. Was das mit der Haselmaus zu tun hat, konnte man auf den Informationsveranstaltungen im März und April erfahren
Der Inhalt der Vorträge war auf den fünf Infoveranstaltungen, welche die Energieagentur Ebersberg-München und die drei Genossenschaften gemeinsam gegeben haben, immer gleich. Höchstens bei den Fragen der Zuhörer gab es Unterschiede. Im Gegensatz zu den ersten vier Terminen, die in den jeweils betroffenen Gemeinden Baierbrunn, Neuried, Schäftlarn und Pullach vor Ort stattfanden, war die letzte am 2. April eine reine Onlineveranstaltung. Einige der an den vorhergehenden Abenden gestellten Fragen wurden dieses Mal wieder aufgenommen und nochmals beantwortet.
Frühzeitiger Baubeginn
Ohne die Vorabgenehmigung des Landratsamts für einen frühzeitigen Baubeginn der sechs zu errichtenden Windräder, hätte sich alles um ein Jahr verzögert, erklärt Peter Beermann, Planer des Windparks und Windkümmerer, zu Beginn seines Vortrags. Ab 1. März dürfen keine Bäume gefällt werden, um brütende Vögel zu schützen.
Mit dem vorzeitigen Beginn der Bauarbeiten konnten bis Ende Februar die notwendigen Flächen gerodet werden. 0,3 % des Waldbestands im Forstenrieder Parks wird dabei temporär während der Bauphase in Mitleidenschaft gezogen. Gerade währends des Aufbaus müssen große Fahrzeuge im Wald agieren. Doch nicht alle dabei genutzten Flächen werden gleich beansprucht. Nur bei einem Teil muss auch die Humusschicht abgetragen werden. Andernorts reicht ein Fällen der Bäume, der wertvolle Waldboden bleibt unangetastet, da die großen Bauteile in einer gewissen Höhe über ihm transportiert werden. Dabei versucht man, jene Wege zu nutzen, die es im Wald bereits gibt. Dahingehend ist der Forstenrieder Park gut ausgestattet, allerdings müssen einige von ihnen verbreitert werden. Versiegelt werden die Böden nur an den Stellen, an denen die Windräder tatsächlich stehen, andere Bereiche werden höchstens dauerhaft geschottert, sodass der neu entstandene Kiesboden wasserdurchlässig bleibt.
Stillstand
Im Moment ruhen die Maschinen allerdings wieder. Erst im Mai geht es daran die Wurzelstöcke zu entfernen, dann wenn die Haselmaus aus ihrem Winterschlaf erwacht ist und gegebenenfalls das Weite suchen kann, sollte ihr Zuhause abtransportiert werden. Artenschutz hat hier Vorrang und auch auf Schutz der Flora wird wert gelegt. Jede Fläche um die Windräder herum wird evaluiert und in den Stufen 1-4 eingeteilt, um später angrenzend an dem Waldgebiet eine Ausgleichsfläche anzulegen, die im Wert der gerodeten entspricht.
Zu den gestellten Fragen der Zuhörer gehören Bedenken, ob das Wild von der Windanlage nicht gestört werde. Diese weist Beermann ab. An anderen Standorten habe man schon eine lange Erfahrung damit, und es zeige sich, dass in der Bauphase das Wild sich zwar zurückziehe, aber sobald das Windrad stehe, kehre es wieder zurück. Auch was Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers angehe, gäbe es keinen Anlass zur Beunruhigung.
Da die verwendete Anlage vom Typ Enercon E-160 EP5 E3 R1 getriebelos sei, kann es zu keinem Austreten von Motoröl kommen. Zudem werde die Anlage auch nicht die ganze Zeit blinken. Tatsächlich gibt sie nur dann ein Lichtzeichen, wenn sich ein Flugzeug nähert. Dafür ist sowohl das Windrad wie auch das Flieger mit einem Transponder ausgestattet. Überhaupt gäbe es wenig Flugverkehr über dem Forstenrieder Park, wenn dann hauptsächlich welcher von der Bundeswehr. Mit der ist allerdings alles abgesprochen, auch zum Beispiel wo die Räder zu stehen haben, damit das Radar sie als mehrere einzelne erkennen kann – aus diesem Grund dürfen sie nicht in einer Reihe aufgestellt sein. Durch die Lage mitten im Wald, dürfte es auch zu keiner Lärmbeeinträchtigung in den anliegenden Wohngebieten kommen.
Ein sinnvolles Oster-Geschenk
Während die einen sich mit den Fragen rund um den Standort befassen, kümmern sie die Genossenschaften um den wirtschaftlichen Aspekt. Im Mai wollen sie an der Ausschreibung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes teilnehmen und hoffen, gleich einen Zuschlag zu erhalten. Wenn es so kommt, dann ist der Preis für zwanzig Jahre festgelegt. Natürlich können die Energiegenossenschaften und die Kommunen den erzeugten Strom auch auf andere Weise vermarkten. Die Preisgarantie aus dem EEG wäre jedoch wie ein Sicherheitsnetz. Die drei Energiegenossenschaften werben nun bei den Bürgerinnen und Bürger für die Mitgliedschaft in einer der Genossenschaften, der Voraussetzung für eine Beteiligung. Eine Vertreterin von der Energie-Genossenschaft Fünfseenland empfiehlt eine Mitgliedschaft gar als „sehr sinnvolles Geschenk“ zu Ostern.
Wenn man erst einmal Mitglied ist, kann man ab dem 3. oder 4. Quartal erfahren, zu welchen Bedingungen die Beteiligungen eingegangen werden können. Die Konditionen hängen ganz von der durch die im EEG erworbene Ausschreibevergütung sowie von der Finanzierung durch die Banken ab. Alle drei verschiedenen Energiegenossenschaften werden dabei ziemlich ähnliche Bedingungen anbieten. Die wenigen kleinen Unterschiede sind historisch bedingt. Da alle um die 1000 Mitglieder haben, könne man beispielsweise neuen Teilnehmern nicht ganz andere Konditionen vorlegen als den Bestandkunden. Es ist auch möglich, in mehr als einer Genossenschaft Mitglied zu sein. Man sollte allerdings bedenken, dass man dann trotzdem nur über ein einziges Stimmrecht verfügt. Von Anfang war geplant, die Beteiligung möglichst breit aufzustellen, sodass auch Menschen mit geringerem Geldbeutel es ermöglicht wird mitzumachen. Ab der Summe von 1.000 Euro ist man dabei. In weiteen 1.000er Schritten geht es dann nach oben weiter. Berechtigt Mitglied zu werden, sind momentan, im ersten Schritt, nur Einwohner mit dem ersten Wohnsitz in Neuried, Fürstenried West, Solln, Pullach, Baierbrunn, Starnberg oder Gauting. Erst im zweiten Schritt können sich auch Einwohner aus anderen Gebieten beteiligen.
Wer sich über die einzelnen Genossenschaften informieren möchte, kann das auf den jeweiligen Websites tun:
Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG
Bürger-Energie-Unterhaching eG - Bürgerstrom für die Region
EGF - Energiegenossenschaft für die Region StarnbergAmmersee
Um über alle Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten zu werden, kann man sich für den Newsletter registrieren. Ausführliche, weiterführende Informationen zum Thema Windkraft im Forstenrieder Park finden sich auch online.
Redaktion Unser Würmtal / aw
Windkraft im Forstenrieder Park – wie ist der Stand?
Nachdem im Februar im Wald schon mit der Rodung begonnen wurde, steht nun alles wieder still. Was das mit der Haselmaus zu tun hat, konnte man auf den Informationsveranstaltungen im März und April erfahren
Der Inhalt der Vorträge war auf den fünf Infoveranstaltungen, welche die Energieagentur Ebersberg-München und die drei Genossenschaften gemeinsam gegeben haben, immer gleich. Höchstens bei den Fragen der Zuhörer gab es Unterschiede. Im Gegensatz zu den ersten vier Terminen, die in den jeweils betroffenen Gemeinden Baierbrunn, Neuried, Schäftlarn und Pullach vor Ort stattfanden, war die letzte am 2. April eine reine Onlineveranstaltung. Einige der an den vorhergehenden Abenden gestellten Fragen wurden dieses Mal wieder aufgenommen und nochmals beantwortet.
Frühzeitiger Baubeginn
Ohne die Vorabgenehmigung des Landratsamts für einen frühzeitigen Baubeginn der sechs zu errichtenden Windräder, hätte sich alles um ein Jahr verzögert, erklärt Peter Beermann, Planer des Windparks und Windkümmerer, zu Beginn seines Vortrags. Ab 1. März dürfen keine Bäume gefällt werden, um brütende Vögel zu schützen.
Mit dem vorzeitigen Beginn der Bauarbeiten konnten bis Ende Februar die notwendigen Flächen gerodet werden. 0,3 % des Waldbestands im Forstenrieder Parks wird dabei temporär während der Bauphase in Mitleidenschaft gezogen. Gerade währends des Aufbaus müssen große Fahrzeuge im Wald agieren. Doch nicht alle dabei genutzten Flächen werden gleich beansprucht. Nur bei einem Teil muss auch die Humusschicht abgetragen werden. Andernorts reicht ein Fällen der Bäume, der wertvolle Waldboden bleibt unangetastet, da die großen Bauteile in einer gewissen Höhe über ihm transportiert werden. Dabei versucht man, jene Wege zu nutzen, die es im Wald bereits gibt. Dahingehend ist der Forstenrieder Park gut ausgestattet, allerdings müssen einige von ihnen verbreitert werden. Versiegelt werden die Böden nur an den Stellen, an denen die Windräder tatsächlich stehen, andere Bereiche werden höchstens dauerhaft geschottert, sodass der neu entstandene Kiesboden wasserdurchlässig bleibt.
Stillstand
Im Moment ruhen die Maschinen allerdings wieder. Erst im Mai geht es daran die Wurzelstöcke zu entfernen, dann wenn die Haselmaus aus ihrem Winterschlaf erwacht ist und gegebenenfalls das Weite suchen kann, sollte ihr Zuhause abtransportiert werden. Artenschutz hat hier Vorrang und auch auf Schutz der Flora wird wert gelegt. Jede Fläche um die Windräder herum wird evaluiert und in den Stufen 1-4 eingeteilt, um später angrenzend an dem Waldgebiet eine Ausgleichsfläche anzulegen, die im Wert der gerodeten entspricht.
Zu den gestellten Fragen der Zuhörer gehören Bedenken, ob das Wild von der Windanlage nicht gestört werde. Diese weist Beermann ab. An anderen Standorten habe man schon eine lange Erfahrung damit, und es zeige sich, dass in der Bauphase das Wild sich zwar zurückziehe, aber sobald das Windrad stehe, kehre es wieder zurück. Auch was Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers angehe, gäbe es keinen Anlass zur Beunruhigung.
Da die verwendete Anlage vom Typ Enercon E-160 EP5 E3 R1 getriebelos sei, kann es zu keinem Austreten von Motoröl kommen. Zudem werde die Anlage auch nicht die ganze Zeit blinken. Tatsächlich gibt sie nur dann ein Lichtzeichen, wenn sich ein Flugzeug nähert. Dafür ist sowohl das Windrad wie auch das Flieger mit einem Transponder ausgestattet. Überhaupt gäbe es wenig Flugverkehr über dem Forstenrieder Park, wenn dann hauptsächlich welcher von der Bundeswehr. Mit der ist allerdings alles abgesprochen, auch zum Beispiel wo die Räder zu stehen haben, damit das Radar sie als mehrere einzelne erkennen kann – aus diesem Grund dürfen sie nicht in einer Reihe aufgestellt sein. Durch die Lage mitten im Wald, dürfte es auch zu keiner Lärmbeeinträchtigung in den anliegenden Wohngebieten kommen.
Ein sinnvolles Oster-Geschenk
Während die einen sich mit den Fragen rund um den Standort befassen, kümmern sie die Genossenschaften um den wirtschaftlichen Aspekt. Im Mai wollen sie an der Ausschreibung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes teilnehmen und hoffen, gleich einen Zuschlag zu erhalten. Wenn es so kommt, dann ist der Preis für zwanzig Jahre festgelegt. Natürlich können die Energiegenossenschaften und die Kommunen den erzeugten Strom auch auf andere Weise vermarkten. Die Preisgarantie aus dem EEG wäre jedoch wie ein Sicherheitsnetz. Die drei Energiegenossenschaften werben nun bei den Bürgerinnen und Bürger für die Mitgliedschaft in einer der Genossenschaften, der Voraussetzung für eine Beteiligung. Eine Vertreterin von der Energie-Genossenschaft Fünfseenland empfiehlt eine Mitgliedschaft gar als „sehr sinnvolles Geschenk“ zu Ostern.
Wenn man erst einmal Mitglied ist, kann man ab dem 3. oder 4. Quartal erfahren, zu welchen Bedingungen die Beteiligungen eingegangen werden können. Die Konditionen hängen ganz von der durch die im EEG erworbene Ausschreibevergütung sowie von der Finanzierung durch die Banken ab. Alle drei verschiedenen Energiegenossenschaften werden dabei ziemlich ähnliche Bedingungen anbieten. Die wenigen kleinen Unterschiede sind historisch bedingt. Da alle um die 1000 Mitglieder haben, könne man beispielsweise neuen Teilnehmern nicht ganz andere Konditionen vorlegen als den Bestandkunden. Es ist auch möglich, in mehr als einer Genossenschaft Mitglied zu sein. Man sollte allerdings bedenken, dass man dann trotzdem nur über ein einziges Stimmrecht verfügt. Von Anfang war geplant, die Beteiligung möglichst breit aufzustellen, sodass auch Menschen mit geringerem Geldbeutel es ermöglicht wird mitzumachen. Ab der Summe von 1.000 Euro ist man dabei. In weiteen 1.000er Schritten geht es dann nach oben weiter. Berechtigt Mitglied zu werden, sind momentan, im ersten Schritt, nur Einwohner mit dem ersten Wohnsitz in Neuried, Fürstenried West, Solln, Pullach, Baierbrunn, Starnberg oder Gauting. Erst im zweiten Schritt können sich auch Einwohner aus anderen Gebieten beteiligen.
Wer sich über die einzelnen Genossenschaften informieren möchte, kann das auf den jeweiligen Websites tun:
Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG
Bürger-Energie-Unterhaching eG - Bürgerstrom für die Region
EGF - Energiegenossenschaft für die Region StarnbergAmmersee
Um über alle Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten zu werden, kann man sich für den Newsletter registrieren. Ausführliche, weiterführende Informationen zum Thema Windkraft im Forstenrieder Park finden sich auch online.
Redaktion Unser Würmtal / aw