Wiederaufnahme der Schulbusfahrten ab dem 15. Februar
Ab Montag, 15. Februar, wird im Landkreis Starnberg der komplette Regelfahrplan mit allen Schülerfahrten wieder aufgenommen. Das heißt alle mit „S“ gekennzeichneten Fahrten werden eingesetzt. Die mit einem „F“ gekennzeichneten Fahrten entfallen ab diesem Zeitpunkt.
Die Verstärkerfahrzeuge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verkehren vorerst nicht. Sobald sich die Schülerzahlen erhöhen, können diese jedoch bei Bedarf zusätzlich eingesetzt werden. Das Landratsamt Starnberg beobachtet die Belegungszahlen der für den Schülerverkehr relevanten Buslinien kontinuierlich, um nötige Änderungen schnell umsetzen zu können.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Wiederaufnahme der Schulbusfahrten ab dem 15. Februar
Ab Montag, 15. Februar, wird im Landkreis Starnberg der komplette Regelfahrplan mit allen Schülerfahrten wieder aufgenommen. Das heißt alle mit „S“ gekennzeichneten Fahrten werden eingesetzt. Die mit einem „F“ gekennzeichneten Fahrten entfallen ab diesem Zeitpunkt.
Die Verstärkerfahrzeuge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verkehren vorerst nicht. Sobald sich die Schülerzahlen erhöhen, können diese jedoch bei Bedarf zusätzlich eingesetzt werden. Das Landratsamt Starnberg beobachtet die Belegungszahlen der für den Schülerverkehr relevanten Buslinien kontinuierlich, um nötige Änderungen schnell umsetzen zu können.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Wiederaufnahme der Schulbusfahrten ab dem 15. Februar
Ab Montag, 15. Februar, wird im Landkreis Starnberg der komplette Regelfahrplan mit allen Schülerfahrten wieder aufgenommen. Das heißt alle mit „S“ gekennzeichneten Fahrten werden eingesetzt. Die mit einem „F“ gekennzeichneten Fahrten entfallen ab diesem Zeitpunkt.
Die Verstärkerfahrzeuge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verkehren vorerst nicht. Sobald sich die Schülerzahlen erhöhen, können diese jedoch bei Bedarf zusätzlich eingesetzt werden. Das Landratsamt Starnberg beobachtet die Belegungszahlen der für den Schülerverkehr relevanten Buslinien kontinuierlich, um nötige Änderungen schnell umsetzen zu können.
Quelle: Landratsamt Starnberg