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LK Starnberg | | von Landkreis Starnberg

Weitere Öffnungsschritte im Landkreis Starnberg

Die 7 Tage-Inzidenz ist im Landkreis Starnberg in den vergangen Tagen kontinuierlich gesunken. Seit 26. April wurde der Inzidenz-Wert von 100 nicht mehr überschritten und es ist davon auszugehen, dass sich die stabile Entwicklung des Infektionsgeschehens auch in Zukunft fortsetzt. Damit ist die Öffnung der Außengastronomie und von Kulturstätten ab Montag, den 10. Mai unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch für den Sport gibt es Lockerungen.

Für die nachfolgend aufgeführten Öffnungsschritte liegt das Einvernehmen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vor. Die Einzelheiten hat das Landratsamt in einer Allgemeinverfügung geregelt, die dem Amtsblatt für den Landkreis Starnberg Nr. 15a, Ausgabe vom 7. Mai 2021, zu entnehmen ist.

Landrat Stefan Frey zu den Lockerungen: „Ich freue mich sehr, dass wir nun schrittweise wieder in das normale Leben zurückkehren können. Der stete Impffortschritt und die zunehmend wärmeren Temperaturen bringen uns Woche für Woche nach vorne. Den Menschen danke ich für ihre Selbstdisziplin.“

Regelungen ab 10. Mai 2021

Außengastronomie

Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher ist mit vorheriger Terminbuchung und mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung zulässig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist für alle Tischgäste ein negativer Coronatest erforderlich.

Kulturstätten

Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher ist zulässig. Auch hier nur mit einem negativen Testnachweis sowie mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung.

Sport

Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung wieder möglich. Voraussetzung ist auch hier, dass alle Beteiligten über einen negativen Coronatest verfügen.

Testpflicht und Rahmenkonzepte sind einzuhalten

Erforderlich ist in allen oben genannten Fällen entweder ein höchstens 24 Stunden alter POC-Antigentest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test. Auch ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Selbsttest ist zulässig.

Die genannten Lockerungen sind nur möglich, wenn die von den jeweils zuständigen Staatsministerien erlassenen Rahmenkonzepte eingehalten werden. Diese sind auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung www.verkuendung-bayern.de/baymbl/ zu finden. Die Rahmenkonzepte „Sport“ und „Kinos“ liegen bereits vor. Die beiden Rahmenkonzepte „Gastronomie“, sowie „kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern“ werden dort noch heute veröffentlicht.

Die Allgemeinverfügung gilt ab 10.05.2021. Sie tritt außer Kraft, wenn der maßgebliche Wert der 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten worden ist und das Landratsamt dies bekanntgemacht hat.

Kontaktverfolgung

Um eine unkomplizierte und sichere Kontaktverfolgung zu gewährleisten, steht landkreisweit die luca App zur Verfügung. Damit hier alles reibungslos läuft, hat sich die gwt Starnberg um die Einführung der App in der Region StarnbergAmmersee gekümmert. Alle Informationen zu dem kostenlosen digitale-Check-In-System sind auf der Webseite www.starnbergammersee.de zu finden.

Weitere gültige Regelungen

Unabhängig von den genannten Öffnungsschritten, gelten die derzeit bestehenden coronabedingten Regelungen weiter (Kontaktbeschränkungen, die Regelungen für Schulen und Kindergärten sowie zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen). Hier ändert sich derzeit nichts. Sie sind hier auf der Webseite des Landratsamtes zu finden www.lk-starnberg.de/corona

Das Alkoholverbot an bestimmten Plätzen im Landkreis Starnberg gilt noch bis kommenden Dienstag. Das Landratsamt wird die Lage bis Anfang der kommenden Woche beobachten und dann entscheiden, ob eine Verlängerung notwendig ist.

Was die Sperrung der Stege betrifft, hat das Verwaltungsgericht München in einem Klageverfahren bestätigt, dass sie rechtmäßig ist. Dennoch wird das Landratsamt auch hier die Lage bis Anfang der Woche beobachten und dann entscheiden ob diese weiter aufrecht erhalten werden muss.


Quelle: Landratsamt Starnberg

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Die 7 Tage-Inzidenz ist im Landkreis Starnberg in den vergangen Tagen kontinuierlich gesunken. Seit 26. April wurde der Inzidenz-Wert von 100 nicht mehr überschritten und es ist davon auszugehen, dass sich die stabile Entwicklung des Infektionsgeschehens auch in Zukunft fortsetzt. Damit ist die Öffnung der Außengastronomie und von Kulturstätten ab Montag, den 10. Mai unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch für den Sport gibt es Lockerungen.

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Landrat Stefan Frey zu den Lockerungen: „Ich freue mich sehr, dass wir nun schrittweise wieder in das normale Leben zurückkehren können. Der stete Impffortschritt und die zunehmend wärmeren Temperaturen bringen uns Woche für Woche nach vorne. Den Menschen danke ich für ihre Selbstdisziplin.“

Regelungen ab 10. Mai 2021

Außengastronomie

Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher ist mit vorheriger Terminbuchung und mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung zulässig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist für alle Tischgäste ein negativer Coronatest erforderlich.

Kulturstätten

Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher ist zulässig. Auch hier nur mit einem negativen Testnachweis sowie mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung.

Sport

Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung wieder möglich. Voraussetzung ist auch hier, dass alle Beteiligten über einen negativen Coronatest verfügen.

Testpflicht und Rahmenkonzepte sind einzuhalten

Erforderlich ist in allen oben genannten Fällen entweder ein höchstens 24 Stunden alter POC-Antigentest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test. Auch ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Selbsttest ist zulässig.

Die genannten Lockerungen sind nur möglich, wenn die von den jeweils zuständigen Staatsministerien erlassenen Rahmenkonzepte eingehalten werden. Diese sind auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung www.verkuendung-bayern.de/baymbl/ zu finden. Die Rahmenkonzepte „Sport“ und „Kinos“ liegen bereits vor. Die beiden Rahmenkonzepte „Gastronomie“, sowie „kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern“ werden dort noch heute veröffentlicht.

Die Allgemeinverfügung gilt ab 10.05.2021. Sie tritt außer Kraft, wenn der maßgebliche Wert der 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten worden ist und das Landratsamt dies bekanntgemacht hat.

Kontaktverfolgung

Um eine unkomplizierte und sichere Kontaktverfolgung zu gewährleisten, steht landkreisweit die luca App zur Verfügung. Damit hier alles reibungslos läuft, hat sich die gwt Starnberg um die Einführung der App in der Region StarnbergAmmersee gekümmert. Alle Informationen zu dem kostenlosen digitale-Check-In-System sind auf der Webseite www.starnbergammersee.de zu finden.

Weitere gültige Regelungen

Unabhängig von den genannten Öffnungsschritten, gelten die derzeit bestehenden coronabedingten Regelungen weiter (Kontaktbeschränkungen, die Regelungen für Schulen und Kindergärten sowie zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen). Hier ändert sich derzeit nichts. Sie sind hier auf der Webseite des Landratsamtes zu finden www.lk-starnberg.de/corona

Das Alkoholverbot an bestimmten Plätzen im Landkreis Starnberg gilt noch bis kommenden Dienstag. Das Landratsamt wird die Lage bis Anfang der kommenden Woche beobachten und dann entscheiden, ob eine Verlängerung notwendig ist.

Was die Sperrung der Stege betrifft, hat das Verwaltungsgericht München in einem Klageverfahren bestätigt, dass sie rechtmäßig ist. Dennoch wird das Landratsamt auch hier die Lage bis Anfang der Woche beobachten und dann entscheiden ob diese weiter aufrecht erhalten werden muss.


Quelle: Landratsamt Starnberg

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