Vorsicht beim Bootfahren auf der Isar
Bürgerinnen und Bürger des Landkreis München werden gebeten Bootsfahrverordnung zu beachten
Die Pfingstferien stehen vor der Tür und die wärmer werdenden Temperaturen locken wieder viele Hobby-Bootfahrer auf die Isar. Damit der Badespaß keine schwerwiegenden Folgen hat, rät das Landratsamt allen Wasserratten dringend, die Regeln der Bootsfahrverordnung zu beachten.
Die Isar ist ein Wildfluss, beim Bootfahren kann es daher zu schweren Unfällen kommen, besonders wenn nach Unwettern und starken Regenfällen Gefahren durch umgekippte Bäume drohen. Aber nicht nur die sichtbaren Hindernisse stellen eine Gefahr dar, oft schwimmt Treibgut auch knapp unter der Wasseroberfläche und ist vom Boot aus nur schwer auszumachen.
Jedes Jahr kommt es deshalb zu mehreren Unfällen auf der Isar. Häufig mussten Feuerwehren und Rettungsdienste in der Vergangenheit in Not geratene Bootsfahrer aus der Isar retten. Damit die Bürgerinnen und Bürger besser geschützt sind und weniger Unfälle passieren, hat das Landratsamt 2020 verschiedene Regelungen erarbeitet, unter anderem zu den Themen Alkoholkonsum und Ausrüstung.
Bootsfahrverordnung
In der Bootsfahrverordnung ist klar festgelegt, welche Regeln beim Befahren der Isar beachtet werden müssen – unter anderem, dass die Isar im Landkreis München ausschließlich mit Kanus, Schlauchbooten und Stand-up-Paddling-Boards befahren werden darf. Zu den einzelnen Fahrzeugarten gibt es jeweils spezifische Regelungen. So müssen Schlauchboote beispielsweise einer vorgegebenen DIN-Norm entsprechen. Es ist außerdem nicht erlaubt, Beiboote anzuhängen sowie Fahrzeuge zusammenzubinden.
Um die Fahrtüchtigkeit sicherzustellen, gilt eine Obergrenze von maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut. Kinder bis acht Jahre und Nichtschwimmer müssen Rettungswesten mit CE-Kennzeichen tragen. Der Sicherheit wegen dürfen keine Glasflaschen mitgeführt werden. Zudem ist es nicht erlaubt, während des Bootfahrens Tonwiedergabegeräte zu verwenden.
Quelle: Landkreis München
Vorsicht beim Bootfahren auf der Isar
Bürgerinnen und Bürger des Landkreis München werden gebeten Bootsfahrverordnung zu beachten
Die Pfingstferien stehen vor der Tür und die wärmer werdenden Temperaturen locken wieder viele Hobby-Bootfahrer auf die Isar. Damit der Badespaß keine schwerwiegenden Folgen hat, rät das Landratsamt allen Wasserratten dringend, die Regeln der Bootsfahrverordnung zu beachten.
Die Isar ist ein Wildfluss, beim Bootfahren kann es daher zu schweren Unfällen kommen, besonders wenn nach Unwettern und starken Regenfällen Gefahren durch umgekippte Bäume drohen. Aber nicht nur die sichtbaren Hindernisse stellen eine Gefahr dar, oft schwimmt Treibgut auch knapp unter der Wasseroberfläche und ist vom Boot aus nur schwer auszumachen.
Jedes Jahr kommt es deshalb zu mehreren Unfällen auf der Isar. Häufig mussten Feuerwehren und Rettungsdienste in der Vergangenheit in Not geratene Bootsfahrer aus der Isar retten. Damit die Bürgerinnen und Bürger besser geschützt sind und weniger Unfälle passieren, hat das Landratsamt 2020 verschiedene Regelungen erarbeitet, unter anderem zu den Themen Alkoholkonsum und Ausrüstung.
Bootsfahrverordnung
In der Bootsfahrverordnung ist klar festgelegt, welche Regeln beim Befahren der Isar beachtet werden müssen – unter anderem, dass die Isar im Landkreis München ausschließlich mit Kanus, Schlauchbooten und Stand-up-Paddling-Boards befahren werden darf. Zu den einzelnen Fahrzeugarten gibt es jeweils spezifische Regelungen. So müssen Schlauchboote beispielsweise einer vorgegebenen DIN-Norm entsprechen. Es ist außerdem nicht erlaubt, Beiboote anzuhängen sowie Fahrzeuge zusammenzubinden.
Um die Fahrtüchtigkeit sicherzustellen, gilt eine Obergrenze von maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut. Kinder bis acht Jahre und Nichtschwimmer müssen Rettungswesten mit CE-Kennzeichen tragen. Der Sicherheit wegen dürfen keine Glasflaschen mitgeführt werden. Zudem ist es nicht erlaubt, während des Bootfahrens Tonwiedergabegeräte zu verwenden.
Quelle: Landkreis München
Vorsicht beim Bootfahren auf der Isar
Bürgerinnen und Bürger des Landkreis München werden gebeten Bootsfahrverordnung zu beachten
Die Pfingstferien stehen vor der Tür und die wärmer werdenden Temperaturen locken wieder viele Hobby-Bootfahrer auf die Isar. Damit der Badespaß keine schwerwiegenden Folgen hat, rät das Landratsamt allen Wasserratten dringend, die Regeln der Bootsfahrverordnung zu beachten.
Die Isar ist ein Wildfluss, beim Bootfahren kann es daher zu schweren Unfällen kommen, besonders wenn nach Unwettern und starken Regenfällen Gefahren durch umgekippte Bäume drohen. Aber nicht nur die sichtbaren Hindernisse stellen eine Gefahr dar, oft schwimmt Treibgut auch knapp unter der Wasseroberfläche und ist vom Boot aus nur schwer auszumachen.
Jedes Jahr kommt es deshalb zu mehreren Unfällen auf der Isar. Häufig mussten Feuerwehren und Rettungsdienste in der Vergangenheit in Not geratene Bootsfahrer aus der Isar retten. Damit die Bürgerinnen und Bürger besser geschützt sind und weniger Unfälle passieren, hat das Landratsamt 2020 verschiedene Regelungen erarbeitet, unter anderem zu den Themen Alkoholkonsum und Ausrüstung.
Bootsfahrverordnung
In der Bootsfahrverordnung ist klar festgelegt, welche Regeln beim Befahren der Isar beachtet werden müssen – unter anderem, dass die Isar im Landkreis München ausschließlich mit Kanus, Schlauchbooten und Stand-up-Paddling-Boards befahren werden darf. Zu den einzelnen Fahrzeugarten gibt es jeweils spezifische Regelungen. So müssen Schlauchboote beispielsweise einer vorgegebenen DIN-Norm entsprechen. Es ist außerdem nicht erlaubt, Beiboote anzuhängen sowie Fahrzeuge zusammenzubinden.
Um die Fahrtüchtigkeit sicherzustellen, gilt eine Obergrenze von maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut. Kinder bis acht Jahre und Nichtschwimmer müssen Rettungswesten mit CE-Kennzeichen tragen. Der Sicherheit wegen dürfen keine Glasflaschen mitgeführt werden. Zudem ist es nicht erlaubt, während des Bootfahrens Tonwiedergabegeräte zu verwenden.
Quelle: Landkreis München