Von heute an gilt die Corona-Ampel
Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis München steigt weiter an. Am Samstag lag der Landkreis laut RKI bei 37,7 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen und damit den siebten Tag in Folge über dem Signalwert von 35. Damit ist klar: Auch in den nächsten Tagen bleiben schärfere Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen angezeigt.
Von Samstag, 17. Oktober 2020, an gelten dabei bayernweit und somit auch im Landkreis die vereinheitlichten Regelungen, die die Bayerische Staatsregierung am vergangenen Donnerstag vorgestellt hat. Die Corona-Ampel mit insgesamt drei Warnstufen bezogen auf die 7-Tage-Inzidenz löst damit die seit Freitag, 16. Oktober, 0 Uhr, geltende Allgemeinverfügung des Landkreises München ab. Diese wird mit Wirkung zum 18. Oktober 2020 aufgehoben.
Klare Regelungen mit einheitlicher Corona-Ampel
Neben generellen Maßnahmen wie dem Mindestabstand von 1,5 Metern und den allgemeinen Hygieneregeln ist für die drei Inzidenzkorridore unter 35, über 35 und über 50 klar geregelt, welche Maßnahmen landesweit von allen Kreisen und kreisfreien Städten zu ergreifen sind, wenn die entsprechenden Werte erreicht werden. Darüber hinaus kann ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt weitere Maßnahmen erlassen, sofern dies notwendig erscheint. Sämtliche Maßnahmen, die über die landesweiten Regelungen hinausgehen, sind dabei per Allgemeinverfügung anzuordnen. Der Landkreis München will von dieser Regelung jedoch vorerst keinen Gebrauch machen.
Im Landkreis München gelten somit ab Samstag, 17. Oktober 2020, bis auf Weiteres folgende Regelungen:
- Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.
- Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf von den Behörden festzulegenden stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.
- Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie; ab 23 Uhr darf an Tankstellen, von Lieferdiensten etc. kein Alkohol verkauft werden. Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
Die Regelungen im Detail sind der aktualisierten Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu entnehmen
Landrat Christoph Göbel begrüßt die Einführung landesweit gültiger, einheitlicher Maßnahmen: „Ich halte den Vorstoß der Bayerischen Staatsregierung für sehr gut. Er folgt damit auch dem Ansinnen der Ministerpräsidentenkonferenz, die Maßnahmen soweit möglich und sinnvoll zu vereinheitlichen. Dass die Maßnahmen nun auch schon ab dem Signalwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage teils deutlich strenger ausfallen, als die von uns am Mittwoch zunächst verfügten Regelungen zeigt, wie schnell sich die Lage zuspitzt. Wie bereits bei der ersten Welle können wir gerade rund um Bayern und Deutschland herum beobachten, was auf uns zukommen kann und aller Wahrscheinlichkeit nach auch kommen wird. Die Maßnahmen der Staatsregierung geben uns den dringend benötigten Handlungsrahmen vor. Wenn aber nicht jede und jeder Einzelne sich zum Wohle der Gesellschaft einsichtig zeigt und die Maßnahmen ernst nimmt, stehen auch die besten und durchdachtesten Maßnahmen auf verlorenem Posten. Ich möchte eindringlich davor warnen, die aktuelle Entwicklung auf die leichte Schulter zu nehmen. Es geht nicht darum, ob man an die Pandemie und ihre Auswirkungen glaubt – es geht darum, das Infektionsgeschehen so gut und so lange wie möglich zu beherrschen, solange wir das noch können. Sich an die sicher manchmal unliebsamen aber im Endeffekt gut (er-)tragbaren Maßnahmen zu halten, sehe ich schlicht und einfach als Bürgerpflicht, die wir alle zu erfüllen haben.“
Weitere Informationen zu den geltenden Corona-Regeln gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus
Quelle: Landratsamt München
Von heute an gilt die Corona-Ampel
Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis München steigt weiter an. Am Samstag lag der Landkreis laut RKI bei 37,7 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen und damit den siebten Tag in Folge über dem Signalwert von 35. Damit ist klar: Auch in den nächsten Tagen bleiben schärfere Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen angezeigt.
Von Samstag, 17. Oktober 2020, an gelten dabei bayernweit und somit auch im Landkreis die vereinheitlichten Regelungen, die die Bayerische Staatsregierung am vergangenen Donnerstag vorgestellt hat. Die Corona-Ampel mit insgesamt drei Warnstufen bezogen auf die 7-Tage-Inzidenz löst damit die seit Freitag, 16. Oktober, 0 Uhr, geltende Allgemeinverfügung des Landkreises München ab. Diese wird mit Wirkung zum 18. Oktober 2020 aufgehoben.
Klare Regelungen mit einheitlicher Corona-Ampel
Neben generellen Maßnahmen wie dem Mindestabstand von 1,5 Metern und den allgemeinen Hygieneregeln ist für die drei Inzidenzkorridore unter 35, über 35 und über 50 klar geregelt, welche Maßnahmen landesweit von allen Kreisen und kreisfreien Städten zu ergreifen sind, wenn die entsprechenden Werte erreicht werden. Darüber hinaus kann ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt weitere Maßnahmen erlassen, sofern dies notwendig erscheint. Sämtliche Maßnahmen, die über die landesweiten Regelungen hinausgehen, sind dabei per Allgemeinverfügung anzuordnen. Der Landkreis München will von dieser Regelung jedoch vorerst keinen Gebrauch machen.
Im Landkreis München gelten somit ab Samstag, 17. Oktober 2020, bis auf Weiteres folgende Regelungen:
- Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.
- Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf von den Behörden festzulegenden stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.
- Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie; ab 23 Uhr darf an Tankstellen, von Lieferdiensten etc. kein Alkohol verkauft werden. Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
Die Regelungen im Detail sind der aktualisierten Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu entnehmen
Landrat Christoph Göbel begrüßt die Einführung landesweit gültiger, einheitlicher Maßnahmen: „Ich halte den Vorstoß der Bayerischen Staatsregierung für sehr gut. Er folgt damit auch dem Ansinnen der Ministerpräsidentenkonferenz, die Maßnahmen soweit möglich und sinnvoll zu vereinheitlichen. Dass die Maßnahmen nun auch schon ab dem Signalwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage teils deutlich strenger ausfallen, als die von uns am Mittwoch zunächst verfügten Regelungen zeigt, wie schnell sich die Lage zuspitzt. Wie bereits bei der ersten Welle können wir gerade rund um Bayern und Deutschland herum beobachten, was auf uns zukommen kann und aller Wahrscheinlichkeit nach auch kommen wird. Die Maßnahmen der Staatsregierung geben uns den dringend benötigten Handlungsrahmen vor. Wenn aber nicht jede und jeder Einzelne sich zum Wohle der Gesellschaft einsichtig zeigt und die Maßnahmen ernst nimmt, stehen auch die besten und durchdachtesten Maßnahmen auf verlorenem Posten. Ich möchte eindringlich davor warnen, die aktuelle Entwicklung auf die leichte Schulter zu nehmen. Es geht nicht darum, ob man an die Pandemie und ihre Auswirkungen glaubt – es geht darum, das Infektionsgeschehen so gut und so lange wie möglich zu beherrschen, solange wir das noch können. Sich an die sicher manchmal unliebsamen aber im Endeffekt gut (er-)tragbaren Maßnahmen zu halten, sehe ich schlicht und einfach als Bürgerpflicht, die wir alle zu erfüllen haben.“
Weitere Informationen zu den geltenden Corona-Regeln gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus
Quelle: Landratsamt München
Von heute an gilt die Corona-Ampel
Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis München steigt weiter an. Am Samstag lag der Landkreis laut RKI bei 37,7 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen und damit den siebten Tag in Folge über dem Signalwert von 35. Damit ist klar: Auch in den nächsten Tagen bleiben schärfere Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen angezeigt.
Von Samstag, 17. Oktober 2020, an gelten dabei bayernweit und somit auch im Landkreis die vereinheitlichten Regelungen, die die Bayerische Staatsregierung am vergangenen Donnerstag vorgestellt hat. Die Corona-Ampel mit insgesamt drei Warnstufen bezogen auf die 7-Tage-Inzidenz löst damit die seit Freitag, 16. Oktober, 0 Uhr, geltende Allgemeinverfügung des Landkreises München ab. Diese wird mit Wirkung zum 18. Oktober 2020 aufgehoben.
Klare Regelungen mit einheitlicher Corona-Ampel
Neben generellen Maßnahmen wie dem Mindestabstand von 1,5 Metern und den allgemeinen Hygieneregeln ist für die drei Inzidenzkorridore unter 35, über 35 und über 50 klar geregelt, welche Maßnahmen landesweit von allen Kreisen und kreisfreien Städten zu ergreifen sind, wenn die entsprechenden Werte erreicht werden. Darüber hinaus kann ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt weitere Maßnahmen erlassen, sofern dies notwendig erscheint. Sämtliche Maßnahmen, die über die landesweiten Regelungen hinausgehen, sind dabei per Allgemeinverfügung anzuordnen. Der Landkreis München will von dieser Regelung jedoch vorerst keinen Gebrauch machen.
Im Landkreis München gelten somit ab Samstag, 17. Oktober 2020, bis auf Weiteres folgende Regelungen:
- Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.
- Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf von den Behörden festzulegenden stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.
- Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie; ab 23 Uhr darf an Tankstellen, von Lieferdiensten etc. kein Alkohol verkauft werden. Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
Die Regelungen im Detail sind der aktualisierten Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu entnehmen
Landrat Christoph Göbel begrüßt die Einführung landesweit gültiger, einheitlicher Maßnahmen: „Ich halte den Vorstoß der Bayerischen Staatsregierung für sehr gut. Er folgt damit auch dem Ansinnen der Ministerpräsidentenkonferenz, die Maßnahmen soweit möglich und sinnvoll zu vereinheitlichen. Dass die Maßnahmen nun auch schon ab dem Signalwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage teils deutlich strenger ausfallen, als die von uns am Mittwoch zunächst verfügten Regelungen zeigt, wie schnell sich die Lage zuspitzt. Wie bereits bei der ersten Welle können wir gerade rund um Bayern und Deutschland herum beobachten, was auf uns zukommen kann und aller Wahrscheinlichkeit nach auch kommen wird. Die Maßnahmen der Staatsregierung geben uns den dringend benötigten Handlungsrahmen vor. Wenn aber nicht jede und jeder Einzelne sich zum Wohle der Gesellschaft einsichtig zeigt und die Maßnahmen ernst nimmt, stehen auch die besten und durchdachtesten Maßnahmen auf verlorenem Posten. Ich möchte eindringlich davor warnen, die aktuelle Entwicklung auf die leichte Schulter zu nehmen. Es geht nicht darum, ob man an die Pandemie und ihre Auswirkungen glaubt – es geht darum, das Infektionsgeschehen so gut und so lange wie möglich zu beherrschen, solange wir das noch können. Sich an die sicher manchmal unliebsamen aber im Endeffekt gut (er-)tragbaren Maßnahmen zu halten, sehe ich schlicht und einfach als Bürgerpflicht, die wir alle zu erfüllen haben.“
Weitere Informationen zu den geltenden Corona-Regeln gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus
Quelle: Landratsamt München