Von altersgerecht Wohnen bis Zuschüsse
Seit gut zwei Jahren gibt es die Aufsuchende Seniorenberatung im Landratsamt München. Von der Beratung am Telefon bis zu einem ausführlichen Hausbesuch unterstützt sie Seniorinnen und Senioren bei ihren Fragen zu wichtigen Themen wie Versorgung, Pflege und Sicherstellung eines selbstbestimmten Lebens und Wohnens im Alter. Die in den Kommunen gut vernetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versuchen dabei passgenau die Hilfe und Unterstützung für die Seniorinnen und Senioren in ihren Kommunen zu finden.
Ergänzt wird das Angebot der Aufsuchenden Seniorenberatung ab sofort von einem neuen Format, dem „Tipp des Monats“. Darin klären die Beraterinnen und Berater monatlich über ein aktuelles Thema auf, geben praktische Hilfestellung, informieren über Tipps und Tricks, die das Älterwerden erleichtern und bieten eine Anlaufstelle für weitere Fragen und Informationen.
Auftakt mit Informationen zum Landespflegegeld
Den Auftakt zur neuen Reihe bildet ein Hinweis auf das Landespflegegeld. Dabei informiert die Aufsuchende Seniorenberatung nicht nur darüber, wer das Landespflegegeld bekommt, sondern gibt Informationen zur Antragstellung, zur Höhe des Pflegegelds, zur Fortzahlung, und steht selbst als Ansprechpartnerin für weitere Fragen zur Verfügung.
Die Tipps der Aufsuchenden Seniorenberatung werden künftig den Gemeinden sowie der Öffentlichkeit im monatlichen Turnus zur weiteren Verbreitung zur Verfügung gestellt.
Beispielsweise in Form von Anzeigenvorlagen wie dieser zum Landespflegegeld
Die Aufsuchende Seniorenberatung möchte mit dem „Tipp des Monats“ ihr Angebotsspektrum im Landkreis München noch bekannter machen. Im Jahr 2019, dem zweiten Jahr, in dem die Aufsuchende Seniorenberatung im Landkreis München existierte, bearbeiteten die Mitarbeitenden rund 4.900 Einzelkontakte zu Bürgerinnen und Bürgern absolvierten knapp 500 Hausbesuche.
Hausbesuche auch aktuell möglich
Die Aufsuchende Seniorenberatung unterstützt Seniorinnen und Senioren auch während der Corona-Pandemie nach Kräften. Mit den erforderlichen Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen sind in der aktuellen Situation Hausbesuche zur Beratung und Unterstützung genauso möglich, wie Termine im Landratsamt. Alternativ kann die Kontaktaufnahme auch telefonisch oder schriftlich erfolgen. Auf Wunsch kann auch ein Termin vor Ort im Landratsamt vereinbart werden. Angehörige und Bekannte, die sich Sorgen um einen älteren Mitmenschen machen, können sich ebenfalls bei der Aufsuchenden Seniorenberatung melden. Die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht.
Interessierte erhalten weitere Informationen bei Maria Wastl, Sachgebietsleitung Aufsuchende Seniorenberatung, unter Telefon 089/6221-2248 oder per E-Mail an wastlm@lra-m.bayern.de.
Die für die einzelnen Landkreisgemeinden zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier auf der Webseite des Landratsamt München
Quelle: Landratsamt München
Von altersgerecht Wohnen bis Zuschüsse
Seit gut zwei Jahren gibt es die Aufsuchende Seniorenberatung im Landratsamt München. Von der Beratung am Telefon bis zu einem ausführlichen Hausbesuch unterstützt sie Seniorinnen und Senioren bei ihren Fragen zu wichtigen Themen wie Versorgung, Pflege und Sicherstellung eines selbstbestimmten Lebens und Wohnens im Alter. Die in den Kommunen gut vernetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versuchen dabei passgenau die Hilfe und Unterstützung für die Seniorinnen und Senioren in ihren Kommunen zu finden.
Ergänzt wird das Angebot der Aufsuchenden Seniorenberatung ab sofort von einem neuen Format, dem „Tipp des Monats“. Darin klären die Beraterinnen und Berater monatlich über ein aktuelles Thema auf, geben praktische Hilfestellung, informieren über Tipps und Tricks, die das Älterwerden erleichtern und bieten eine Anlaufstelle für weitere Fragen und Informationen.
Auftakt mit Informationen zum Landespflegegeld
Den Auftakt zur neuen Reihe bildet ein Hinweis auf das Landespflegegeld. Dabei informiert die Aufsuchende Seniorenberatung nicht nur darüber, wer das Landespflegegeld bekommt, sondern gibt Informationen zur Antragstellung, zur Höhe des Pflegegelds, zur Fortzahlung, und steht selbst als Ansprechpartnerin für weitere Fragen zur Verfügung.
Die Tipps der Aufsuchenden Seniorenberatung werden künftig den Gemeinden sowie der Öffentlichkeit im monatlichen Turnus zur weiteren Verbreitung zur Verfügung gestellt.
Beispielsweise in Form von Anzeigenvorlagen wie dieser zum Landespflegegeld
Die Aufsuchende Seniorenberatung möchte mit dem „Tipp des Monats“ ihr Angebotsspektrum im Landkreis München noch bekannter machen. Im Jahr 2019, dem zweiten Jahr, in dem die Aufsuchende Seniorenberatung im Landkreis München existierte, bearbeiteten die Mitarbeitenden rund 4.900 Einzelkontakte zu Bürgerinnen und Bürgern absolvierten knapp 500 Hausbesuche.
Hausbesuche auch aktuell möglich
Die Aufsuchende Seniorenberatung unterstützt Seniorinnen und Senioren auch während der Corona-Pandemie nach Kräften. Mit den erforderlichen Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen sind in der aktuellen Situation Hausbesuche zur Beratung und Unterstützung genauso möglich, wie Termine im Landratsamt. Alternativ kann die Kontaktaufnahme auch telefonisch oder schriftlich erfolgen. Auf Wunsch kann auch ein Termin vor Ort im Landratsamt vereinbart werden. Angehörige und Bekannte, die sich Sorgen um einen älteren Mitmenschen machen, können sich ebenfalls bei der Aufsuchenden Seniorenberatung melden. Die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht.
Interessierte erhalten weitere Informationen bei Maria Wastl, Sachgebietsleitung Aufsuchende Seniorenberatung, unter Telefon 089/6221-2248 oder per E-Mail an wastlm@lra-m.bayern.de.
Die für die einzelnen Landkreisgemeinden zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier auf der Webseite des Landratsamt München
Quelle: Landratsamt München
Von altersgerecht Wohnen bis Zuschüsse
Seit gut zwei Jahren gibt es die Aufsuchende Seniorenberatung im Landratsamt München. Von der Beratung am Telefon bis zu einem ausführlichen Hausbesuch unterstützt sie Seniorinnen und Senioren bei ihren Fragen zu wichtigen Themen wie Versorgung, Pflege und Sicherstellung eines selbstbestimmten Lebens und Wohnens im Alter. Die in den Kommunen gut vernetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versuchen dabei passgenau die Hilfe und Unterstützung für die Seniorinnen und Senioren in ihren Kommunen zu finden.
Ergänzt wird das Angebot der Aufsuchenden Seniorenberatung ab sofort von einem neuen Format, dem „Tipp des Monats“. Darin klären die Beraterinnen und Berater monatlich über ein aktuelles Thema auf, geben praktische Hilfestellung, informieren über Tipps und Tricks, die das Älterwerden erleichtern und bieten eine Anlaufstelle für weitere Fragen und Informationen.
Auftakt mit Informationen zum Landespflegegeld
Den Auftakt zur neuen Reihe bildet ein Hinweis auf das Landespflegegeld. Dabei informiert die Aufsuchende Seniorenberatung nicht nur darüber, wer das Landespflegegeld bekommt, sondern gibt Informationen zur Antragstellung, zur Höhe des Pflegegelds, zur Fortzahlung, und steht selbst als Ansprechpartnerin für weitere Fragen zur Verfügung.
Die Tipps der Aufsuchenden Seniorenberatung werden künftig den Gemeinden sowie der Öffentlichkeit im monatlichen Turnus zur weiteren Verbreitung zur Verfügung gestellt.
Beispielsweise in Form von Anzeigenvorlagen wie dieser zum Landespflegegeld
Die Aufsuchende Seniorenberatung möchte mit dem „Tipp des Monats“ ihr Angebotsspektrum im Landkreis München noch bekannter machen. Im Jahr 2019, dem zweiten Jahr, in dem die Aufsuchende Seniorenberatung im Landkreis München existierte, bearbeiteten die Mitarbeitenden rund 4.900 Einzelkontakte zu Bürgerinnen und Bürgern absolvierten knapp 500 Hausbesuche.
Hausbesuche auch aktuell möglich
Die Aufsuchende Seniorenberatung unterstützt Seniorinnen und Senioren auch während der Corona-Pandemie nach Kräften. Mit den erforderlichen Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen sind in der aktuellen Situation Hausbesuche zur Beratung und Unterstützung genauso möglich, wie Termine im Landratsamt. Alternativ kann die Kontaktaufnahme auch telefonisch oder schriftlich erfolgen. Auf Wunsch kann auch ein Termin vor Ort im Landratsamt vereinbart werden. Angehörige und Bekannte, die sich Sorgen um einen älteren Mitmenschen machen, können sich ebenfalls bei der Aufsuchenden Seniorenberatung melden. Die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht.
Interessierte erhalten weitere Informationen bei Maria Wastl, Sachgebietsleitung Aufsuchende Seniorenberatung, unter Telefon 089/6221-2248 oder per E-Mail an wastlm@lra-m.bayern.de.
Die für die einzelnen Landkreisgemeinden zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier auf der Webseite des Landratsamt München
Quelle: Landratsamt München