Vogelnestentfernen, ist verboten!
Vogelnester, Gelege und brütende Vögel sind durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt
Was die Würmtaler wissen sollten.
Die Brutzeit der heimischen Vögel ist in vollem Gange. Die meisten Menschen freuen sich, wenn sie die teils kunstvollen Konstruktionen in der Gartenhecke, im Park oder auf dem Balkon entdecken. Doch manchmal stören sie auch und man ist versucht, das Nest zu entfernen oder die Elternvögel zu vertreiben. Beides ist gesetzlich verboten, und nicht nur das. „Vogelnester, Gelege und brütende Vögel sind durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt“, erklärt Dr. Sophia Engel vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz). „Ein Nest zur Brutzeit ohne Genehmigung zu entfernen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Und die kann richtig teuer werden.“
Die Beratungshotline des LBV München steht derzeit nicht still. Viele Bürgerinnen und Bürger rufen an, weil sie Fragen zu Vogelnestern haben: Sie sorgen sich um Gelege, an denen sie schon länger keine Elterntiere mehr gesehen haben. Sie möchten wissen, wie sie an Nachbarskinder herantreten sollen, die beim Spielen Vogelnester zerstören. Oder sie sind sich unsicher, ob Elternvögel, die mit dem Bau eines Nests auf dem Fenstersims begonnen haben, vertrieben werden dürfen.
Vogelarten sind geschützt
Die Antworten des LBV-Beratungsteams dazu sind eindeutig. „Das Bundesnaturschutzgesetz schützt alle europäischen Vogelarten. Das heißt, dass Nester während der Brutzeit – bei Gebäudebrütern wie Schwalben oder Mauerseglern sogar ganzjährig – nicht berührt, entfernt und zerstört werden dürfen“, so Dr. Engel. „Eier oder Jungvögel aus Nestern zu entnehmen, ist ebenfalls verboten. Genau wie die Störung und Vergrämung von Elternvögeln während der Nestbau- und Brutphase.“
Das bedeutet, dass auch Menschen, die den Vögeln nur helfen möchten, Nester nicht anfassen oder Jungvögel herausnehmen dürfen. Zum Beispiel um ein Nest von einem vermeintlich gefährlichen Standort an ein sicheres Plätzchen umzusiedeln. Selbst einem Naturschutzverband wie dem LBV wäre dies nur mit einer Genehmigung durch die zuständigen Behörden gestattet.
Nicht selten nehmen Kinder aus Neugier Vogeleier in die Hand oder zerstören im Spiel ein Nest. Hier appelliert der LBV an Eltern, Erwachsene und Bildungseinrichtungen, die Mädchen und Jungs altersgerecht auf die Bedeutung sowie den Schutzstatus der Nester hinzuweisen.
Bußgeld möglich
Bußgeldzahlungen für die Störung eines Geleges oder die nicht genehmigte Entfernung eines Nestes können empfindlich hoch ausfallen. Bis zu 50.000 EUR sind je nach Bundesland für die Zerstörung von Vogelnestern streng geschützter Arten wie beispielsweise dem Eisvogel möglich. In den meisten Fällen sind es aber „nur“ 75 EUR in Bayern und damit auch in München. Eine Ausnahme stellen die Nester von Stadttauben dar: Hier dürfen Elterntiere am Bau gehindert und Nester direkt nach dem Verlassen durch die Jungvögel entfernt werden.
„Es sollten aber nicht Bußgelder sein, die uns Menschen von der Störung oder Zerstörung von Gelegen und Vogelnestern abhalten“, meint Sophia Engel, „sondern vielmehr Rücksichtnahme und Liebe zur Natur. Die Bestände fast aller Vogelarten gehen stark zurück und wir sollten alles tun, um die Tiere bestmöglich zu schützen.“
Quelle: Landesbund für Vogel- und Naturschutz
Vogelnestentfernen, ist verboten!
Vogelnester, Gelege und brütende Vögel sind durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt
Was die Würmtaler wissen sollten.
Die Brutzeit der heimischen Vögel ist in vollem Gange. Die meisten Menschen freuen sich, wenn sie die teils kunstvollen Konstruktionen in der Gartenhecke, im Park oder auf dem Balkon entdecken. Doch manchmal stören sie auch und man ist versucht, das Nest zu entfernen oder die Elternvögel zu vertreiben. Beides ist gesetzlich verboten, und nicht nur das. „Vogelnester, Gelege und brütende Vögel sind durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt“, erklärt Dr. Sophia Engel vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz). „Ein Nest zur Brutzeit ohne Genehmigung zu entfernen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Und die kann richtig teuer werden.“
Die Beratungshotline des LBV München steht derzeit nicht still. Viele Bürgerinnen und Bürger rufen an, weil sie Fragen zu Vogelnestern haben: Sie sorgen sich um Gelege, an denen sie schon länger keine Elterntiere mehr gesehen haben. Sie möchten wissen, wie sie an Nachbarskinder herantreten sollen, die beim Spielen Vogelnester zerstören. Oder sie sind sich unsicher, ob Elternvögel, die mit dem Bau eines Nests auf dem Fenstersims begonnen haben, vertrieben werden dürfen.
Vogelarten sind geschützt
Die Antworten des LBV-Beratungsteams dazu sind eindeutig. „Das Bundesnaturschutzgesetz schützt alle europäischen Vogelarten. Das heißt, dass Nester während der Brutzeit – bei Gebäudebrütern wie Schwalben oder Mauerseglern sogar ganzjährig – nicht berührt, entfernt und zerstört werden dürfen“, so Dr. Engel. „Eier oder Jungvögel aus Nestern zu entnehmen, ist ebenfalls verboten. Genau wie die Störung und Vergrämung von Elternvögeln während der Nestbau- und Brutphase.“
Das bedeutet, dass auch Menschen, die den Vögeln nur helfen möchten, Nester nicht anfassen oder Jungvögel herausnehmen dürfen. Zum Beispiel um ein Nest von einem vermeintlich gefährlichen Standort an ein sicheres Plätzchen umzusiedeln. Selbst einem Naturschutzverband wie dem LBV wäre dies nur mit einer Genehmigung durch die zuständigen Behörden gestattet.
Nicht selten nehmen Kinder aus Neugier Vogeleier in die Hand oder zerstören im Spiel ein Nest. Hier appelliert der LBV an Eltern, Erwachsene und Bildungseinrichtungen, die Mädchen und Jungs altersgerecht auf die Bedeutung sowie den Schutzstatus der Nester hinzuweisen.
Bußgeld möglich
Bußgeldzahlungen für die Störung eines Geleges oder die nicht genehmigte Entfernung eines Nestes können empfindlich hoch ausfallen. Bis zu 50.000 EUR sind je nach Bundesland für die Zerstörung von Vogelnestern streng geschützter Arten wie beispielsweise dem Eisvogel möglich. In den meisten Fällen sind es aber „nur“ 75 EUR in Bayern und damit auch in München. Eine Ausnahme stellen die Nester von Stadttauben dar: Hier dürfen Elterntiere am Bau gehindert und Nester direkt nach dem Verlassen durch die Jungvögel entfernt werden.
„Es sollten aber nicht Bußgelder sein, die uns Menschen von der Störung oder Zerstörung von Gelegen und Vogelnestern abhalten“, meint Sophia Engel, „sondern vielmehr Rücksichtnahme und Liebe zur Natur. Die Bestände fast aller Vogelarten gehen stark zurück und wir sollten alles tun, um die Tiere bestmöglich zu schützen.“
Quelle: Landesbund für Vogel- und Naturschutz
Vogelnestentfernen, ist verboten!
Vogelnester, Gelege und brütende Vögel sind durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt
Was die Würmtaler wissen sollten.
Die Brutzeit der heimischen Vögel ist in vollem Gange. Die meisten Menschen freuen sich, wenn sie die teils kunstvollen Konstruktionen in der Gartenhecke, im Park oder auf dem Balkon entdecken. Doch manchmal stören sie auch und man ist versucht, das Nest zu entfernen oder die Elternvögel zu vertreiben. Beides ist gesetzlich verboten, und nicht nur das. „Vogelnester, Gelege und brütende Vögel sind durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt“, erklärt Dr. Sophia Engel vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz). „Ein Nest zur Brutzeit ohne Genehmigung zu entfernen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Und die kann richtig teuer werden.“
Die Beratungshotline des LBV München steht derzeit nicht still. Viele Bürgerinnen und Bürger rufen an, weil sie Fragen zu Vogelnestern haben: Sie sorgen sich um Gelege, an denen sie schon länger keine Elterntiere mehr gesehen haben. Sie möchten wissen, wie sie an Nachbarskinder herantreten sollen, die beim Spielen Vogelnester zerstören. Oder sie sind sich unsicher, ob Elternvögel, die mit dem Bau eines Nests auf dem Fenstersims begonnen haben, vertrieben werden dürfen.
Vogelarten sind geschützt
Die Antworten des LBV-Beratungsteams dazu sind eindeutig. „Das Bundesnaturschutzgesetz schützt alle europäischen Vogelarten. Das heißt, dass Nester während der Brutzeit – bei Gebäudebrütern wie Schwalben oder Mauerseglern sogar ganzjährig – nicht berührt, entfernt und zerstört werden dürfen“, so Dr. Engel. „Eier oder Jungvögel aus Nestern zu entnehmen, ist ebenfalls verboten. Genau wie die Störung und Vergrämung von Elternvögeln während der Nestbau- und Brutphase.“
Das bedeutet, dass auch Menschen, die den Vögeln nur helfen möchten, Nester nicht anfassen oder Jungvögel herausnehmen dürfen. Zum Beispiel um ein Nest von einem vermeintlich gefährlichen Standort an ein sicheres Plätzchen umzusiedeln. Selbst einem Naturschutzverband wie dem LBV wäre dies nur mit einer Genehmigung durch die zuständigen Behörden gestattet.
Nicht selten nehmen Kinder aus Neugier Vogeleier in die Hand oder zerstören im Spiel ein Nest. Hier appelliert der LBV an Eltern, Erwachsene und Bildungseinrichtungen, die Mädchen und Jungs altersgerecht auf die Bedeutung sowie den Schutzstatus der Nester hinzuweisen.
Bußgeld möglich
Bußgeldzahlungen für die Störung eines Geleges oder die nicht genehmigte Entfernung eines Nestes können empfindlich hoch ausfallen. Bis zu 50.000 EUR sind je nach Bundesland für die Zerstörung von Vogelnestern streng geschützter Arten wie beispielsweise dem Eisvogel möglich. In den meisten Fällen sind es aber „nur“ 75 EUR in Bayern und damit auch in München. Eine Ausnahme stellen die Nester von Stadttauben dar: Hier dürfen Elterntiere am Bau gehindert und Nester direkt nach dem Verlassen durch die Jungvögel entfernt werden.
„Es sollten aber nicht Bußgelder sein, die uns Menschen von der Störung oder Zerstörung von Gelegen und Vogelnestern abhalten“, meint Sophia Engel, „sondern vielmehr Rücksichtnahme und Liebe zur Natur. Die Bestände fast aller Vogelarten gehen stark zurück und wir sollten alles tun, um die Tiere bestmöglich zu schützen.“
Quelle: Landesbund für Vogel- und Naturschutz