Vogelgrippe im LK München festgestellt
Das Landratsamt München weist erneut alle Geflügelhalter auf die für den Landkreis München angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen hin
Landratsamt ruft zur Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen auf
Im Landkreis München ist ein Fall von Geflügelpest (HPAI) zu verzeichnen. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat die Vogelgrippe bei einem Schwan aus dem Gemeindegebiet Ismaning bestätigt. Die Wahrscheinlichkeit eines Eintrags in die Nutz- und Hausgeflügelpopulation ist aut Landratsamt daher als erhöht einzustufen.
Maßnahmen einhalten
Zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel weist das Landratsamt München erneut alle Geflügelhalter darauf hin, sich strikt an die bereits am 7. Dezember 2021 für den gesamten Landkreis München angeordneten erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen zu halten. Die entsprechende Allgemeinverfügung mit detaillierten Handlungsanweisungen ist auf der Website des Landratsamtes unter „Verordnungen und Allgemeinverfügungen“ einzusehen.
Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, sind verpflichtet, diese Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld.
Werden weitere HPAI-positive Vögel gefunden, muss zum Schutz des Haus- und Nutzgeflügels eine Stallpflicht erwogen werden. Daher bittet das Landratsamt München alle Geflügelhalter, sich bereits jetzt auf eine tierschutzgerechte Unterbringung ihres Geflügels bei einer Aufstallung vorzubereiten.
Sollten Geflügelhalter noch nicht ihrer Registrierungspflicht nachgekommen sein, bittet das Veterinäramt im Landratsamt München eindringlich darum, dies schnellstmöglich nachzuholen.
Quelle: Landkreis München
Vogelgrippe im LK München festgestellt
Das Landratsamt München weist erneut alle Geflügelhalter auf die für den Landkreis München angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen hin
Landratsamt ruft zur Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen auf
Im Landkreis München ist ein Fall von Geflügelpest (HPAI) zu verzeichnen. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat die Vogelgrippe bei einem Schwan aus dem Gemeindegebiet Ismaning bestätigt. Die Wahrscheinlichkeit eines Eintrags in die Nutz- und Hausgeflügelpopulation ist aut Landratsamt daher als erhöht einzustufen.
Maßnahmen einhalten
Zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel weist das Landratsamt München erneut alle Geflügelhalter darauf hin, sich strikt an die bereits am 7. Dezember 2021 für den gesamten Landkreis München angeordneten erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen zu halten. Die entsprechende Allgemeinverfügung mit detaillierten Handlungsanweisungen ist auf der Website des Landratsamtes unter „Verordnungen und Allgemeinverfügungen“ einzusehen.
Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, sind verpflichtet, diese Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld.
Werden weitere HPAI-positive Vögel gefunden, muss zum Schutz des Haus- und Nutzgeflügels eine Stallpflicht erwogen werden. Daher bittet das Landratsamt München alle Geflügelhalter, sich bereits jetzt auf eine tierschutzgerechte Unterbringung ihres Geflügels bei einer Aufstallung vorzubereiten.
Sollten Geflügelhalter noch nicht ihrer Registrierungspflicht nachgekommen sein, bittet das Veterinäramt im Landratsamt München eindringlich darum, dies schnellstmöglich nachzuholen.
Quelle: Landkreis München
Vogelgrippe im LK München festgestellt
Das Landratsamt München weist erneut alle Geflügelhalter auf die für den Landkreis München angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen hin
Landratsamt ruft zur Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen auf
Im Landkreis München ist ein Fall von Geflügelpest (HPAI) zu verzeichnen. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat die Vogelgrippe bei einem Schwan aus dem Gemeindegebiet Ismaning bestätigt. Die Wahrscheinlichkeit eines Eintrags in die Nutz- und Hausgeflügelpopulation ist aut Landratsamt daher als erhöht einzustufen.
Maßnahmen einhalten
Zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel weist das Landratsamt München erneut alle Geflügelhalter darauf hin, sich strikt an die bereits am 7. Dezember 2021 für den gesamten Landkreis München angeordneten erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen zu halten. Die entsprechende Allgemeinverfügung mit detaillierten Handlungsanweisungen ist auf der Website des Landratsamtes unter „Verordnungen und Allgemeinverfügungen“ einzusehen.
Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, sind verpflichtet, diese Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld.
Werden weitere HPAI-positive Vögel gefunden, muss zum Schutz des Haus- und Nutzgeflügels eine Stallpflicht erwogen werden. Daher bittet das Landratsamt München alle Geflügelhalter, sich bereits jetzt auf eine tierschutzgerechte Unterbringung ihres Geflügels bei einer Aufstallung vorzubereiten.
Sollten Geflügelhalter noch nicht ihrer Registrierungspflicht nachgekommen sein, bittet das Veterinäramt im Landratsamt München eindringlich darum, dies schnellstmöglich nachzuholen.
Quelle: Landkreis München