Veterinäramt warnt vor weiterer Ausbreitung der Geflügelpest
>h3>Der aktuelle Seuchenzug der Vogelgrippe ist nach Angaben der staatlichen Tierseuchenexperten des Friedrich-Loeffler-Institutes der schlimmste jemals in Deutschland registrierte Ausbruch. Das Veterinäramt appelliert deshalb dringend, die erlassenen Biosicherheitsmaßnahmen und die in vielen Gemeinden im Landkreis bestehende Aufstallungspflicht einzuhalten.
Seit Oktober vergangenen Jahres wurden bundesweit bereits 144 Ausbrüche der Geflügelpest in Geflügelhaltungen registriert. Neben der Verbreitung über Wildvögel wurde die Seuche inzwischen auch über Geflügelzukauf in Umlauf gebracht. Auch hier ist also höchste Vorsicht geboten.
Im Landkreis München wurde bislang noch kein Fall der Geflügelpest nachgewiesen. Damit das möglichst lange so bleibt, hat das Landratsamt schützende Maßnahmen angeordnet.
Private und gewerbliche Tierhalter müssen ihren Geflügelbestand seit Mitte März in Ställen halten. Frei lebende Wildtiere sollen davon abgehalten werden, Nutztiere mit der Geflügelpest zu infizieren. Neben der Aufstallungspflicht ordnete das Landratsamt weitere Maßnahmen an. So müssen zum Beispiel Halter mit kleineren Beständen (bis 100 Tiere) ergänzende Aufzeichnungen über die verendeten Tiere machen. Halter von Geflügel bis zu 1.000 Tieren müssen Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag führen. Bereits mit Allgemeinverfügung vom 01. Februar 2021 wurden Biosicherheitsmaßnahmen für entsprechende Haltungen angeordnet und Geflügel-Ausstellungen und -Märkte sowie die Fütterung von Wildvögeln untersagt.
Die Allgemeinverfügungen sind hier auf der Webseite des Landratsamt München abrufbar
Hintergrund der angeordneten Maßnahmen
Wie in ganz Europa breitet sich auch in Deutschland die hochansteckende Geflügelpest immer weiter aus. Hauptwirte der Vogelgrippeviren sind wild lebende Wasservögel. Der Landkreis München ist wegen seiner zahlreichen Zugrastplätze wie Speicherseen, Baggerseen und anderer Gewässer deshalb besonders gefährdet. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises werden darum gebeten, tot aufgefundene Wasservögel dem Veterinäramt zu melden.
Bei der Geflügelpest, auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza bezeichnet, handelt es sich um eine durch ein Virus bzw. durch zahlreiche Varianten eines Virus ausgelöste Infektionskrankheit. Sie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die vor allem bei Hausenten, Hühnern und anderem Geflügel sehr ansteckend ist. Die Tiere können sich über Tröpfchen und kleine Partikel, beispielsweise von Kot, anstecken. Unter Umständen kann das Virus auch für den Menschen gefährlich werden.
Quelle: Landratsamt München
Veterinäramt warnt vor weiterer Ausbreitung der Geflügelpest
>h3>Der aktuelle Seuchenzug der Vogelgrippe ist nach Angaben der staatlichen Tierseuchenexperten des Friedrich-Loeffler-Institutes der schlimmste jemals in Deutschland registrierte Ausbruch. Das Veterinäramt appelliert deshalb dringend, die erlassenen Biosicherheitsmaßnahmen und die in vielen Gemeinden im Landkreis bestehende Aufstallungspflicht einzuhalten.
Seit Oktober vergangenen Jahres wurden bundesweit bereits 144 Ausbrüche der Geflügelpest in Geflügelhaltungen registriert. Neben der Verbreitung über Wildvögel wurde die Seuche inzwischen auch über Geflügelzukauf in Umlauf gebracht. Auch hier ist also höchste Vorsicht geboten.
Im Landkreis München wurde bislang noch kein Fall der Geflügelpest nachgewiesen. Damit das möglichst lange so bleibt, hat das Landratsamt schützende Maßnahmen angeordnet.
Private und gewerbliche Tierhalter müssen ihren Geflügelbestand seit Mitte März in Ställen halten. Frei lebende Wildtiere sollen davon abgehalten werden, Nutztiere mit der Geflügelpest zu infizieren. Neben der Aufstallungspflicht ordnete das Landratsamt weitere Maßnahmen an. So müssen zum Beispiel Halter mit kleineren Beständen (bis 100 Tiere) ergänzende Aufzeichnungen über die verendeten Tiere machen. Halter von Geflügel bis zu 1.000 Tieren müssen Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag führen. Bereits mit Allgemeinverfügung vom 01. Februar 2021 wurden Biosicherheitsmaßnahmen für entsprechende Haltungen angeordnet und Geflügel-Ausstellungen und -Märkte sowie die Fütterung von Wildvögeln untersagt.
Die Allgemeinverfügungen sind hier auf der Webseite des Landratsamt München abrufbar
Hintergrund der angeordneten Maßnahmen
Wie in ganz Europa breitet sich auch in Deutschland die hochansteckende Geflügelpest immer weiter aus. Hauptwirte der Vogelgrippeviren sind wild lebende Wasservögel. Der Landkreis München ist wegen seiner zahlreichen Zugrastplätze wie Speicherseen, Baggerseen und anderer Gewässer deshalb besonders gefährdet. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises werden darum gebeten, tot aufgefundene Wasservögel dem Veterinäramt zu melden.
Bei der Geflügelpest, auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza bezeichnet, handelt es sich um eine durch ein Virus bzw. durch zahlreiche Varianten eines Virus ausgelöste Infektionskrankheit. Sie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die vor allem bei Hausenten, Hühnern und anderem Geflügel sehr ansteckend ist. Die Tiere können sich über Tröpfchen und kleine Partikel, beispielsweise von Kot, anstecken. Unter Umständen kann das Virus auch für den Menschen gefährlich werden.
Quelle: Landratsamt München
Veterinäramt warnt vor weiterer Ausbreitung der Geflügelpest
>h3>Der aktuelle Seuchenzug der Vogelgrippe ist nach Angaben der staatlichen Tierseuchenexperten des Friedrich-Loeffler-Institutes der schlimmste jemals in Deutschland registrierte Ausbruch. Das Veterinäramt appelliert deshalb dringend, die erlassenen Biosicherheitsmaßnahmen und die in vielen Gemeinden im Landkreis bestehende Aufstallungspflicht einzuhalten.
Seit Oktober vergangenen Jahres wurden bundesweit bereits 144 Ausbrüche der Geflügelpest in Geflügelhaltungen registriert. Neben der Verbreitung über Wildvögel wurde die Seuche inzwischen auch über Geflügelzukauf in Umlauf gebracht. Auch hier ist also höchste Vorsicht geboten.
Im Landkreis München wurde bislang noch kein Fall der Geflügelpest nachgewiesen. Damit das möglichst lange so bleibt, hat das Landratsamt schützende Maßnahmen angeordnet.
Private und gewerbliche Tierhalter müssen ihren Geflügelbestand seit Mitte März in Ställen halten. Frei lebende Wildtiere sollen davon abgehalten werden, Nutztiere mit der Geflügelpest zu infizieren. Neben der Aufstallungspflicht ordnete das Landratsamt weitere Maßnahmen an. So müssen zum Beispiel Halter mit kleineren Beständen (bis 100 Tiere) ergänzende Aufzeichnungen über die verendeten Tiere machen. Halter von Geflügel bis zu 1.000 Tieren müssen Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag führen. Bereits mit Allgemeinverfügung vom 01. Februar 2021 wurden Biosicherheitsmaßnahmen für entsprechende Haltungen angeordnet und Geflügel-Ausstellungen und -Märkte sowie die Fütterung von Wildvögeln untersagt.
Die Allgemeinverfügungen sind hier auf der Webseite des Landratsamt München abrufbar
Hintergrund der angeordneten Maßnahmen
Wie in ganz Europa breitet sich auch in Deutschland die hochansteckende Geflügelpest immer weiter aus. Hauptwirte der Vogelgrippeviren sind wild lebende Wasservögel. Der Landkreis München ist wegen seiner zahlreichen Zugrastplätze wie Speicherseen, Baggerseen und anderer Gewässer deshalb besonders gefährdet. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises werden darum gebeten, tot aufgefundene Wasservögel dem Veterinäramt zu melden.
Bei der Geflügelpest, auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza bezeichnet, handelt es sich um eine durch ein Virus bzw. durch zahlreiche Varianten eines Virus ausgelöste Infektionskrankheit. Sie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die vor allem bei Hausenten, Hühnern und anderem Geflügel sehr ansteckend ist. Die Tiere können sich über Tröpfchen und kleine Partikel, beispielsweise von Kot, anstecken. Unter Umständen kann das Virus auch für den Menschen gefährlich werden.
Quelle: Landratsamt München