Vergabe von Grundstück in Neuried in Erbpacht
Dringlicher Antrag auf Beschluss zur Reservierung von Kreditkonditionen für die Gemeinde Neuried
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 28.6.2022 die „Vergabe des Grundstücks in der Ortsmitte in Erbpacht“ beschlossen und die Verwaltung beauftragt „die vorbereitenden Schritte, die bislang auf eine Veräußerung ausgelegt sind, an eine Vergabe in Erbpacht anzupassen“ und „den Teil des Darlehens [Erläuterung: zum Kauf des Rathauses], für den die Rückzahlung nicht aus den Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer geleistet werden kann, in einen längerfristigen Kredit umzuwandeln“.
Die Fraktionen von B90/Die Grünen, BZN und SPD halten diesen Beschluss auch in Anbetracht der gewerbesteuerlichen Entwicklung in der Gemeinde Neuried für einen wegweisenden und nachhaltigen Beschluss. Ziel ist, das Grundstück für die nachfolgenden Generationen als Bestandsgrundstück und zukünftige Einnahmequelle zu sichern. Es ist wichtig, auch den nachfolgenden Generationen eine Grundlage für die Bewirtschaftung der Gemeinde und die Erfüllung der damit einhergehenden Aufgaben zu bewahren. Aus Sicht unserer drei Fraktionen ist es daher unumstößlich, an dem gefassten Beschluss festzuhalten.
In Anbetracht der aktuellen Informationen zur Entwicklung der Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2023 ist zu erwarten, dass bei der am 31.12.23 fälligen Umschuldung des laufenden, zum Kauf des Rathauses eingesetzten Darlehens, noch eine größere Summe zur Weiterfinanzierung ansteht. Aus diesem Grund soll die Verwaltung in der Gemeinderatssitzung am 25.07.2023 beauftragt werden, bereits jetzt Angebote für langjährig laufende Kredite mit Zinsbindung zu sichern.
Quelle: B 90 /Die Grünen Neuried / BZN / SPD Neuried
Vergabe von Grundstück in Neuried in Erbpacht
Dringlicher Antrag auf Beschluss zur Reservierung von Kreditkonditionen für die Gemeinde Neuried
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 28.6.2022 die „Vergabe des Grundstücks in der Ortsmitte in Erbpacht“ beschlossen und die Verwaltung beauftragt „die vorbereitenden Schritte, die bislang auf eine Veräußerung ausgelegt sind, an eine Vergabe in Erbpacht anzupassen“ und „den Teil des Darlehens [Erläuterung: zum Kauf des Rathauses], für den die Rückzahlung nicht aus den Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer geleistet werden kann, in einen längerfristigen Kredit umzuwandeln“.
Die Fraktionen von B90/Die Grünen, BZN und SPD halten diesen Beschluss auch in Anbetracht der gewerbesteuerlichen Entwicklung in der Gemeinde Neuried für einen wegweisenden und nachhaltigen Beschluss. Ziel ist, das Grundstück für die nachfolgenden Generationen als Bestandsgrundstück und zukünftige Einnahmequelle zu sichern. Es ist wichtig, auch den nachfolgenden Generationen eine Grundlage für die Bewirtschaftung der Gemeinde und die Erfüllung der damit einhergehenden Aufgaben zu bewahren. Aus Sicht unserer drei Fraktionen ist es daher unumstößlich, an dem gefassten Beschluss festzuhalten.
In Anbetracht der aktuellen Informationen zur Entwicklung der Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2023 ist zu erwarten, dass bei der am 31.12.23 fälligen Umschuldung des laufenden, zum Kauf des Rathauses eingesetzten Darlehens, noch eine größere Summe zur Weiterfinanzierung ansteht. Aus diesem Grund soll die Verwaltung in der Gemeinderatssitzung am 25.07.2023 beauftragt werden, bereits jetzt Angebote für langjährig laufende Kredite mit Zinsbindung zu sichern.
Quelle: B 90 /Die Grünen Neuried / BZN / SPD Neuried
Vergabe von Grundstück in Neuried in Erbpacht
Dringlicher Antrag auf Beschluss zur Reservierung von Kreditkonditionen für die Gemeinde Neuried
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 28.6.2022 die „Vergabe des Grundstücks in der Ortsmitte in Erbpacht“ beschlossen und die Verwaltung beauftragt „die vorbereitenden Schritte, die bislang auf eine Veräußerung ausgelegt sind, an eine Vergabe in Erbpacht anzupassen“ und „den Teil des Darlehens [Erläuterung: zum Kauf des Rathauses], für den die Rückzahlung nicht aus den Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer geleistet werden kann, in einen längerfristigen Kredit umzuwandeln“.
Die Fraktionen von B90/Die Grünen, BZN und SPD halten diesen Beschluss auch in Anbetracht der gewerbesteuerlichen Entwicklung in der Gemeinde Neuried für einen wegweisenden und nachhaltigen Beschluss. Ziel ist, das Grundstück für die nachfolgenden Generationen als Bestandsgrundstück und zukünftige Einnahmequelle zu sichern. Es ist wichtig, auch den nachfolgenden Generationen eine Grundlage für die Bewirtschaftung der Gemeinde und die Erfüllung der damit einhergehenden Aufgaben zu bewahren. Aus Sicht unserer drei Fraktionen ist es daher unumstößlich, an dem gefassten Beschluss festzuhalten.
In Anbetracht der aktuellen Informationen zur Entwicklung der Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2023 ist zu erwarten, dass bei der am 31.12.23 fälligen Umschuldung des laufenden, zum Kauf des Rathauses eingesetzten Darlehens, noch eine größere Summe zur Weiterfinanzierung ansteht. Aus diesem Grund soll die Verwaltung in der Gemeinderatssitzung am 25.07.2023 beauftragt werden, bereits jetzt Angebote für langjährig laufende Kredite mit Zinsbindung zu sichern.
Quelle: B 90 /Die Grünen Neuried / BZN / SPD Neuried