Verbot von Masken mit Ventil in öffentlichen Verkehrsmitteln
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die seit 18. Januar gültige Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder solchen einer mindestens gleichwertigen Schutzklasse im öffentlichen Nahverkehr nachgebessert.
Masken mit Ventil (FFP3 u.ä.) dürfen ab sofort im öffentlichen Nahverkehr nicht mehr getragen werden. Sie bieten keinen hinreichenden Fremdschutz, da Aerosole des Trägers durch das Ventil nach außen dringen.
Nach Beobachtung der MVG nutzen nur sehr wenige Fahrgäste Masken mit Ventil. Ab Montag, 8. Februar, werden Träger solcher Masken dazu aufgefordert, FFP2-Masken ohne Ventil zu verwenden.
Nähere Informationen zur Maskenpflicht und den anerkannten Maskenstandards sind hier auf der Webseite des Staatsministeriums verfügbar
Auf www.mvg.de/corona informiert die MVG über die ÖPNV-Nutzung in Coronazeiten.
Quelle: MVG / Stadtwerke München
Verbot von Masken mit Ventil in öffentlichen Verkehrsmitteln
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die seit 18. Januar gültige Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder solchen einer mindestens gleichwertigen Schutzklasse im öffentlichen Nahverkehr nachgebessert.
Masken mit Ventil (FFP3 u.ä.) dürfen ab sofort im öffentlichen Nahverkehr nicht mehr getragen werden. Sie bieten keinen hinreichenden Fremdschutz, da Aerosole des Trägers durch das Ventil nach außen dringen.
Nach Beobachtung der MVG nutzen nur sehr wenige Fahrgäste Masken mit Ventil. Ab Montag, 8. Februar, werden Träger solcher Masken dazu aufgefordert, FFP2-Masken ohne Ventil zu verwenden.
Nähere Informationen zur Maskenpflicht und den anerkannten Maskenstandards sind hier auf der Webseite des Staatsministeriums verfügbar
Auf www.mvg.de/corona informiert die MVG über die ÖPNV-Nutzung in Coronazeiten.
Quelle: MVG / Stadtwerke München
Verbot von Masken mit Ventil in öffentlichen Verkehrsmitteln
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die seit 18. Januar gültige Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder solchen einer mindestens gleichwertigen Schutzklasse im öffentlichen Nahverkehr nachgebessert.
Masken mit Ventil (FFP3 u.ä.) dürfen ab sofort im öffentlichen Nahverkehr nicht mehr getragen werden. Sie bieten keinen hinreichenden Fremdschutz, da Aerosole des Trägers durch das Ventil nach außen dringen.
Nach Beobachtung der MVG nutzen nur sehr wenige Fahrgäste Masken mit Ventil. Ab Montag, 8. Februar, werden Träger solcher Masken dazu aufgefordert, FFP2-Masken ohne Ventil zu verwenden.
Nähere Informationen zur Maskenpflicht und den anerkannten Maskenstandards sind hier auf der Webseite des Staatsministeriums verfügbar
Auf www.mvg.de/corona informiert die MVG über die ÖPNV-Nutzung in Coronazeiten.
Quelle: MVG / Stadtwerke München