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Unangemeldete Versammlungen erwartet

Am kommenden Montag werden aller Voraussicht nach wieder unangemeldete Versammlungen in Bezug auf die Corona­maß­nahmen stattfinden. Gerade weil solche Versammlungen aktuell und systematisch entgegen der Pflicht aus dem Versammlung­srecht nicht angemeldet werden, legt die Polizei auf Bitte der Ver­sammlungs­behörde erneut besonderes Augen­merk auf die Fest­stellung von Leitern und Organisatoren.

Die Polizei wird auch verstärkt auf die Einhaltung der Infektions­schutz­maßnahmen achten. „Die Einhaltung von Regeln des Versam­mlung­srechts und des Infektionsschutzes sind Maßgaben für sichere und demokratische Versammlungen. Die Anmeldung einer Versammlung ist dabei die einfachste Grundregel bei geplanten Versammlungen, die es einzuhalten gilt“, so Landrat Stefan Frey.

Infektionszahlen steigen weiter

Die Infektions­zahlen steigen weiter, eine Entspannung ist derzeit nicht in Sicht. „Nach dem die Ver­sammlung­en nicht angezeigt sind und damit im Vorfeld kein Ver­sammlungs­leiter bekannt ist, können wir leider auch keinerlei Absprachen treffen. Genau das muss aber gewährleistet sein. Denn die Ver­sammlungs­leitung hat die Aufgabe für Sicherheit und Ordnung zu sorgen und die Polizei bei der Einhaltung der Regelungen zu unterstützen. Das ist auch der Grund für die vom Versammlungsrecht vorgegebene Versammlungsanzeige. Nicht mehr und nicht weniger“, erklärt Frey die Situation.

Die Versammlungs­behörde hat die Polizei deshalb gebeten, in der bewährten Weise aktiv darauf hinweisen, wenn es sich um eine nicht angemeldete Versammlung handelt. Wer als Veranstalter bzw. Organisator einer unangemeldeten Versammlung auftritt, muss mit einem Bußgeld nach dem Bayerischen Versammlungsrecht rechnen. Die Feststellung von möglichen Versammlungsleitern und die eventuelle Aufnahme der Personalien wird besonders im Fokus stehen. Die Polizei wird aktiv vor Ort auf die Einhaltung der Vorschriften des Versammlungsrechts und der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung achten.

„Ordnungs­gemäß angezeigte Versammlungen dürfen stattfinden. Sie müssen friedlich bleiben und den Infektions­schutz beachten. Frey: „Darauf werde ich auch künftig achten, das ist unsere Aufgabe als staatliche Versammlungsbehörde. Nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz ist für geplante und organisierte Versammlungen eine Anmeldefrist von 48 Stunden vor beabsichtigtem Beginn einzuhalten, wobei Samstage, Sonntage und Feiertage nicht einzurechnen sind.

Quelle: Landratsamt Starnberg

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Unangemeldete Versammlungen erwartet

Am kommenden Montag werden aller Voraussicht nach wieder unangemeldete Versammlungen in Bezug auf die Corona­maß­nahmen stattfinden. Gerade weil solche Versammlungen aktuell und systematisch entgegen der Pflicht aus dem Versammlung­srecht nicht angemeldet werden, legt die Polizei auf Bitte der Ver­sammlungs­behörde erneut besonderes Augen­merk auf die Fest­stellung von Leitern und Organisatoren.

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Die Polizei wird auch verstärkt auf die Einhaltung der Infektions­schutz­maßnahmen achten. „Die Einhaltung von Regeln des Versam­mlung­srechts und des Infektionsschutzes sind Maßgaben für sichere und demokratische Versammlungen. Die Anmeldung einer Versammlung ist dabei die einfachste Grundregel bei geplanten Versammlungen, die es einzuhalten gilt“, so Landrat Stefan Frey.

Infektionszahlen steigen weiter

Die Infektions­zahlen steigen weiter, eine Entspannung ist derzeit nicht in Sicht. „Nach dem die Ver­sammlung­en nicht angezeigt sind und damit im Vorfeld kein Ver­sammlungs­leiter bekannt ist, können wir leider auch keinerlei Absprachen treffen. Genau das muss aber gewährleistet sein. Denn die Ver­sammlungs­leitung hat die Aufgabe für Sicherheit und Ordnung zu sorgen und die Polizei bei der Einhaltung der Regelungen zu unterstützen. Das ist auch der Grund für die vom Versammlungsrecht vorgegebene Versammlungsanzeige. Nicht mehr und nicht weniger“, erklärt Frey die Situation.

Die Versammlungs­behörde hat die Polizei deshalb gebeten, in der bewährten Weise aktiv darauf hinweisen, wenn es sich um eine nicht angemeldete Versammlung handelt. Wer als Veranstalter bzw. Organisator einer unangemeldeten Versammlung auftritt, muss mit einem Bußgeld nach dem Bayerischen Versammlungsrecht rechnen. Die Feststellung von möglichen Versammlungsleitern und die eventuelle Aufnahme der Personalien wird besonders im Fokus stehen. Die Polizei wird aktiv vor Ort auf die Einhaltung der Vorschriften des Versammlungsrechts und der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung achten.

„Ordnungs­gemäß angezeigte Versammlungen dürfen stattfinden. Sie müssen friedlich bleiben und den Infektions­schutz beachten. Frey: „Darauf werde ich auch künftig achten, das ist unsere Aufgabe als staatliche Versammlungsbehörde. Nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz ist für geplante und organisierte Versammlungen eine Anmeldefrist von 48 Stunden vor beabsichtigtem Beginn einzuhalten, wobei Samstage, Sonntage und Feiertage nicht einzurechnen sind.

Quelle: Landratsamt Starnberg

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