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Bereits am 1. Dezember 2020 sind mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zahlreiche Neuregelungen im Wohnungseigentumsrecht in Kraft getreten.
Bereits am 1. Dezember 2020 sind mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zahlreiche Neuregelungen im Wohnungseigentumsrecht in Kraft getreten. (Foto: peterschreiber.media / stock.adobe.com)

Umwandlungsverbot, WEG-Reform & Makler-Courtage

Zum Ende eines in jeder Hinsicht herausfordernden Jahres kommt auf Immobilienbesitzer und -käufer noch einmal ein umfangreiches Paket an Neuerungen zu. Die Neuregelung der Makler-Courtage, die Anfang Dezember in Kraft getretene WEG-Reform sowie das auf den Weg gebrachte Baulandmobilisierungsgesetz bringen einschneidende Veränderungen mit sich.

„Mit den jetzt vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen wird eine für Immobilieneigentümer und -käufer ohnehin schon angespannte Situation noch schwieriger“, urteilt Rudolf Naßl, Mitglied des Vorstands der Hausbank München eG, verantwortlich für das Ressort Immobilienwirtschaft, zu den anstehenden Änderungen. „Insbesondere das mit kleinen Einschränkungen nun doch eingeführte Umwandlungsverbot, aber auch einige mit der WEG-Reform verabschiedete Neuerungen, stellen unsere Kunden vor größere Herausforderungen“.

Umwandlungsverbot

Am 4. November hat das Bundeskabinett das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen, mit dem auch das lange umstrittene Umwandlungsverbot – zeitlich befristet bis zum 31.12.25 – in Kraft treten würde. Bis auf wenige Ausnahmen dürfen Kommunen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen dann in angespannten Wohnungsmärkten untersagen. Mit Folgen insbesondere für Selbstnutzer, womit sich die Wahrscheinlichkeit für steigende Preise erhöhen dürfte.

Zudem kann das neue „Baugebot“ Grundstückseigentümer dazu verpflichten, freie Flächen im Rahmen bestimmter Fristen mit Wohnungen zu bebauen. Immerhin: Dank der neuen Baugebietskategorie „Dörfliches Wohnen“ soll das Bauen am Ortsrand in einvernehmlichem Miteinander wieder unkomplizierter werden. Die Zustimmung des Bundestages zum Baulandmobilisierungsgesetz steht allerdings noch aus.

WEG-Reform

Bereits am 1. Dezember 2020 sind mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zahlreiche Neuregelungen im Wohnungseigentumsrecht in Kraft getreten. Diese haben in erster Linie einen Abbau von Hürden für Umbauten und Sanierungen zur Folge.

So kann künftig schon ein einzelner Wohnungseigentümer Um- und Einbauten wie E-Ladestationen oder einen Glasfaseranschluss von den übrigen Eigentümern verlangen, muss die Kosten aber selbst tragen. Für umfangreichere Sanierungsarbeiten, zum Beispiel an der Fassade, muss in Zukunft die Mehrheit der Eigentümer stimmen. Wurde das Ergebnis mit einfacher Mehrheit erzielt, werden nur diejenigen Eigentümer an den Kosten beteiligt, die für die Maßnahme gestimmt haben. Bei einer Zweidrittelmehrheit, die mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile umfasst, werden alle Eigentümer zur Kasse gebeten.

Zwar sind reine Online-Eigentümerversammlungen auch weiterhin nicht vorgesehen, allerdings kann einzelnen Eigentümern künftig eine Online-Teilnahme ermöglicht werden. Nicht zuletzt deshalb will die Hausbank München ihr jüngst gelaunchtes CRM-Tool VS3+ um die Funktionalität ergänzen, Eigentümerversammlungen auch digital unterstützt durchzuführen.

Neuregelung der Makler-Courtage

In Bayern und weiteren neun Bundesländern ist sie ohnehin längst gängige Praxis, im Rest der Republik gilt sie ab dem 23. Dezember: Die hälftige Teilung der Makler-Courtage zwischen Käufer und Verkäufer. Dies besagt das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. „Kaufinteressenten und Eigentümer mit Immobilien in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen, sollten die Neuregelung beachten, wenn Sie einen Makler beauftragen“, rät Naßl.

 


Quelle: Hausbank München eG

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Bereits am 1. Dezember 2020 sind mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zahlreiche Neuregelungen im Wohnungseigentumsrecht in Kraft getreten.
Bereits am 1. Dezember 2020 sind mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zahlreiche Neuregelungen im Wohnungseigentumsrecht in Kraft getreten. (Foto: peterschreiber.media / stock.adobe.com)

Umwandlungsverbot, WEG-Reform & Makler-Courtage

Zum Ende eines in jeder Hinsicht herausfordernden Jahres kommt auf Immobilienbesitzer und -käufer noch einmal ein umfangreiches Paket an Neuerungen zu. Die Neuregelung der Makler-Courtage, die Anfang Dezember in Kraft getretene WEG-Reform sowie das auf den Weg gebrachte Baulandmobilisierungsgesetz bringen einschneidende Veränderungen mit sich.

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„Mit den jetzt vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen wird eine für Immobilieneigentümer und -käufer ohnehin schon angespannte Situation noch schwieriger“, urteilt Rudolf Naßl, Mitglied des Vorstands der Hausbank München eG, verantwortlich für das Ressort Immobilienwirtschaft, zu den anstehenden Änderungen. „Insbesondere das mit kleinen Einschränkungen nun doch eingeführte Umwandlungsverbot, aber auch einige mit der WEG-Reform verabschiedete Neuerungen, stellen unsere Kunden vor größere Herausforderungen“.

Umwandlungsverbot

Am 4. November hat das Bundeskabinett das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen, mit dem auch das lange umstrittene Umwandlungsverbot – zeitlich befristet bis zum 31.12.25 – in Kraft treten würde. Bis auf wenige Ausnahmen dürfen Kommunen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen dann in angespannten Wohnungsmärkten untersagen. Mit Folgen insbesondere für Selbstnutzer, womit sich die Wahrscheinlichkeit für steigende Preise erhöhen dürfte.

Zudem kann das neue „Baugebot“ Grundstückseigentümer dazu verpflichten, freie Flächen im Rahmen bestimmter Fristen mit Wohnungen zu bebauen. Immerhin: Dank der neuen Baugebietskategorie „Dörfliches Wohnen“ soll das Bauen am Ortsrand in einvernehmlichem Miteinander wieder unkomplizierter werden. Die Zustimmung des Bundestages zum Baulandmobilisierungsgesetz steht allerdings noch aus.

WEG-Reform

Bereits am 1. Dezember 2020 sind mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zahlreiche Neuregelungen im Wohnungseigentumsrecht in Kraft getreten. Diese haben in erster Linie einen Abbau von Hürden für Umbauten und Sanierungen zur Folge.

So kann künftig schon ein einzelner Wohnungseigentümer Um- und Einbauten wie E-Ladestationen oder einen Glasfaseranschluss von den übrigen Eigentümern verlangen, muss die Kosten aber selbst tragen. Für umfangreichere Sanierungsarbeiten, zum Beispiel an der Fassade, muss in Zukunft die Mehrheit der Eigentümer stimmen. Wurde das Ergebnis mit einfacher Mehrheit erzielt, werden nur diejenigen Eigentümer an den Kosten beteiligt, die für die Maßnahme gestimmt haben. Bei einer Zweidrittelmehrheit, die mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile umfasst, werden alle Eigentümer zur Kasse gebeten.

Zwar sind reine Online-Eigentümerversammlungen auch weiterhin nicht vorgesehen, allerdings kann einzelnen Eigentümern künftig eine Online-Teilnahme ermöglicht werden. Nicht zuletzt deshalb will die Hausbank München ihr jüngst gelaunchtes CRM-Tool VS3+ um die Funktionalität ergänzen, Eigentümerversammlungen auch digital unterstützt durchzuführen.

Neuregelung der Makler-Courtage

In Bayern und weiteren neun Bundesländern ist sie ohnehin längst gängige Praxis, im Rest der Republik gilt sie ab dem 23. Dezember: Die hälftige Teilung der Makler-Courtage zwischen Käufer und Verkäufer. Dies besagt das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. „Kaufinteressenten und Eigentümer mit Immobilien in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen, sollten die Neuregelung beachten, wenn Sie einen Makler beauftragen“, rät Naßl.

 


Quelle: Hausbank München eG

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