Technisches Problem bei Briefwahlunterlagen
Auf Grund eines technischen Problems sind an einige Wahlberechtigte in Planegg Wahlscheine doppelt verschickt worden
Auf Grund eines technischen Problems sind bei der Erstellung und dem Versand der Briefwahlunterlagen zur Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober einige doppelte Wahlscheine erstellt und verschickt worden. In Absprache mit den übergeordneten Behörden wurde folgendes vereinbart:
Wer einen doppelten Wahlschein erhalten hat, soll einen der beiden bitte selbständig vernichten oder im Rathaus abgeben. Mit dem noch verbleibenden kann regulär gewählt werden. Sollte sich jemand unsicher sein, ob er nichtwissentlich des Fehlers beide Wahlscheine zurückgeschickt hat, ist es sinnvoll, sich im Rathaus zu melden, um das weitere Vorgehen zu veranlassen.
Verfolgbarer Strafbestand
Das Wahlamt ist verpflichtet darauf hinzuweisen, dass eine doppelte Stimmabgabe einen verfolgbaren Strafbestand erfüllt.
Das Wahlamt bittet um Entschuldigung für möglicherweise entstandene Unannehmlichkeiten und dankt für konstruktives Handeln und Verständnis.
Bei Fragen zu den doppelt verschickten Briefwahlunterlagen, können Sie sich unter Briefwahl@planegg.de oder per Telefon unter 089 / 899 26-108 melden.
Quelle: Gemeinde Planegg
Technisches Problem bei Briefwahlunterlagen
Auf Grund eines technischen Problems sind an einige Wahlberechtigte in Planegg Wahlscheine doppelt verschickt worden
Auf Grund eines technischen Problems sind bei der Erstellung und dem Versand der Briefwahlunterlagen zur Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober einige doppelte Wahlscheine erstellt und verschickt worden. In Absprache mit den übergeordneten Behörden wurde folgendes vereinbart:
Wer einen doppelten Wahlschein erhalten hat, soll einen der beiden bitte selbständig vernichten oder im Rathaus abgeben. Mit dem noch verbleibenden kann regulär gewählt werden. Sollte sich jemand unsicher sein, ob er nichtwissentlich des Fehlers beide Wahlscheine zurückgeschickt hat, ist es sinnvoll, sich im Rathaus zu melden, um das weitere Vorgehen zu veranlassen.
Verfolgbarer Strafbestand
Das Wahlamt ist verpflichtet darauf hinzuweisen, dass eine doppelte Stimmabgabe einen verfolgbaren Strafbestand erfüllt.
Das Wahlamt bittet um Entschuldigung für möglicherweise entstandene Unannehmlichkeiten und dankt für konstruktives Handeln und Verständnis.
Bei Fragen zu den doppelt verschickten Briefwahlunterlagen, können Sie sich unter Briefwahl@planegg.de oder per Telefon unter 089 / 899 26-108 melden.
Quelle: Gemeinde Planegg
Technisches Problem bei Briefwahlunterlagen
Auf Grund eines technischen Problems sind an einige Wahlberechtigte in Planegg Wahlscheine doppelt verschickt worden
Auf Grund eines technischen Problems sind bei der Erstellung und dem Versand der Briefwahlunterlagen zur Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober einige doppelte Wahlscheine erstellt und verschickt worden. In Absprache mit den übergeordneten Behörden wurde folgendes vereinbart:
Wer einen doppelten Wahlschein erhalten hat, soll einen der beiden bitte selbständig vernichten oder im Rathaus abgeben. Mit dem noch verbleibenden kann regulär gewählt werden. Sollte sich jemand unsicher sein, ob er nichtwissentlich des Fehlers beide Wahlscheine zurückgeschickt hat, ist es sinnvoll, sich im Rathaus zu melden, um das weitere Vorgehen zu veranlassen.
Verfolgbarer Strafbestand
Das Wahlamt ist verpflichtet darauf hinzuweisen, dass eine doppelte Stimmabgabe einen verfolgbaren Strafbestand erfüllt.
Das Wahlamt bittet um Entschuldigung für möglicherweise entstandene Unannehmlichkeiten und dankt für konstruktives Handeln und Verständnis.
Bei Fragen zu den doppelt verschickten Briefwahlunterlagen, können Sie sich unter Briefwahl@planegg.de oder per Telefon unter 089 / 899 26-108 melden.
Quelle: Gemeinde Planegg