Streit mit Landratamt München esklaliert
Bund Naturschutz leitet Klage gegen Kiesabbau im Douglas-Wäldchen in Planegg ein
Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. lässt den Vorwürfen zur Nassauskiesung von letzter Woche gegen das Landratsamt Taten bezüglich einer weiteren Auskiesungsgenehmgung folgen. Die Rechtsanwaltskanzlei Günther, Hamburg wurde beauftragt, Klage gegen die vom Landratsamt München erteilte Genehmigung zum Kiesabbau auf dem Gebiet des „Douglaswäldchen“ einzureichen. Dieses 2,1 ha große Waldstück schließt unmittelbar östlich an die Kompostieranlage der Firma Glück in Planegg an.
Rodung von Bannwald
"Dem Bayerischen Verwaltungsgericht München liegen nunmehr eine Klage und ein dazugehöriger Eilantrag vor. Klagebegründung und Eilantrag rügen vor allem, dass das Landratsamt das ihm zustehende Ermessen nicht ausgeübt hat. Dabei geht im Wesentlichen um die Genehmigung für eine Rodung von Bannwald. Diese hätte versagt werden können – und unter Berücksichtigung der klimatischen Bedeutung des Waldstückes sogar versagt werden müssen," erläutert der Bund Naturschutz.
„Der Bund Naturschutz ist zuversichtlich, den Kiesabbau auf dieser Fläche abwenden zu können und damit auch eine Signalwirkung zu anderen Kiesabbauabsichten in ähnlich gelagerten Flächen zu erzielen wie im Forst Kasten“, äußert sich Christian Hierneis, 1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe München.
Douglasien missverständlich
In der Überschrift der Pressemitteilung des Bund Naturschutz wird von "Douglasien-Wäldchen" geschrieben. "Im Douglas-Wäldchen wachsen fast ausschließlich Eschen. Woher der Name kommt weiß ich auch nicht," erklärt Malwina Andrassy von der Ortsgruppe Nord des Bund Naturschutz. "Douglasien" haben weniger Probleme mit den Auswirkungen des Klimawandels als zahlreiche andere Bäume. Vielfach wird empfohlen, im modernen Waldbau die Fichtenmonokulturen durch Douglasien zu ersetzen. Es gibt aber keine Douglasien im betroffenen Wäldchen!
Wie weit die bestehende Eschen im Wäldchen Bannwald-tauglich sind, wird sich zeigen müssen. Eschen leiden zum Teil auch in der Region München unter dem sogenannten Eschentriebsterben. Verursacht wird dieses durch einen Pilz, der auch auch in Bayern flächendeckend in den Eschenbeständen anzutreffen ist.
Geschichte des Douglas-Wäldchen
Das Douglas-Wäldchen hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Laut Bund Naturschutz war das Gebiet in den 60-ger Jahren Bestandteil einer umfänglichen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Kiesausbeutung. "1973 wurde der Bereich aufgrund seiner bedeutsamen Lage und Funktion im bevorzugten Naherholungsgebiet der Bevölkerung im Einvernehmen mit der Firma Glück aus der Gebiet zur Kiesausbeutung heraus genommen,“ erklärt Dr. Herbert Stepp, Vorsitzender des Grünzug-Netzwerk Würmtal.
Dann wird es vollends kurios: 1993 wurde das Wäldchen zum Bannwald erklärt, bald darauf aber vom Grundeigentümer unzulässigerweise abgeholzt. Das erklärt jedenfalls der Bund Naturschutz. Nach anderen Aussagen wurde das Wäldchen im Rahmen der Holzwirtschaft völlig korrekt abgeholzt, aber nicht mehr vernünftig aufgeforstet. Der Eigentümer des Douglas-Wäldchens war und ist nicht die Firma Glück!
Die Firma Glück stellte 1993 wieder einen Antrag auf Auskiesung. Dieser wurde vom Landratsamt und der Gemeinde Planegg abgelehnt. Gegen den Bescheid legte die Firma Glück Widerspruch ein, der aber erst im Jahr 2017 Folgen hatte. Die Gemeinde Planegg stimmte wegen geänderter Rahmenbedingungen unter zahlreichen Auflagen der Auskiesung zu. Anfang 2022 erteilte das Landratsamt München die inzwischen wirksame Abbaugenehmigung.
Es wird spannend bleiben. Die Fronten zwischen dem Bund Naturschutz und dem Landratsamt verhärten sich. Mittendrin ist die Firma Glück, deren Geschäftsführer, Markus Wahl, auf die Umweltaktivisten nicht gut zu sprechen ist: "Die werfen uns Prügel zwischen Beine wo es geht, wollen aber dann, dass wir wegen der Planung des Erdbecken-Wärmespeichers Risiken eingehen!"
Jetzt hat erst mal das Verwaltungsgericht das letzte Wort.
Redaktion Jürgen Haubeil / Unser Würmtal
Streit mit Landratamt München esklaliert
Bund Naturschutz leitet Klage gegen Kiesabbau im Douglas-Wäldchen in Planegg ein
Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. lässt den Vorwürfen zur Nassauskiesung von letzter Woche gegen das Landratsamt Taten bezüglich einer weiteren Auskiesungsgenehmgung folgen. Die Rechtsanwaltskanzlei Günther, Hamburg wurde beauftragt, Klage gegen die vom Landratsamt München erteilte Genehmigung zum Kiesabbau auf dem Gebiet des „Douglaswäldchen“ einzureichen. Dieses 2,1 ha große Waldstück schließt unmittelbar östlich an die Kompostieranlage der Firma Glück in Planegg an.
Rodung von Bannwald
"Dem Bayerischen Verwaltungsgericht München liegen nunmehr eine Klage und ein dazugehöriger Eilantrag vor. Klagebegründung und Eilantrag rügen vor allem, dass das Landratsamt das ihm zustehende Ermessen nicht ausgeübt hat. Dabei geht im Wesentlichen um die Genehmigung für eine Rodung von Bannwald. Diese hätte versagt werden können – und unter Berücksichtigung der klimatischen Bedeutung des Waldstückes sogar versagt werden müssen," erläutert der Bund Naturschutz.
„Der Bund Naturschutz ist zuversichtlich, den Kiesabbau auf dieser Fläche abwenden zu können und damit auch eine Signalwirkung zu anderen Kiesabbauabsichten in ähnlich gelagerten Flächen zu erzielen wie im Forst Kasten“, äußert sich Christian Hierneis, 1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe München.
Douglasien missverständlich
In der Überschrift der Pressemitteilung des Bund Naturschutz wird von "Douglasien-Wäldchen" geschrieben. "Im Douglas-Wäldchen wachsen fast ausschließlich Eschen. Woher der Name kommt weiß ich auch nicht," erklärt Malwina Andrassy von der Ortsgruppe Nord des Bund Naturschutz. "Douglasien" haben weniger Probleme mit den Auswirkungen des Klimawandels als zahlreiche andere Bäume. Vielfach wird empfohlen, im modernen Waldbau die Fichtenmonokulturen durch Douglasien zu ersetzen. Es gibt aber keine Douglasien im betroffenen Wäldchen!
Wie weit die bestehende Eschen im Wäldchen Bannwald-tauglich sind, wird sich zeigen müssen. Eschen leiden zum Teil auch in der Region München unter dem sogenannten Eschentriebsterben. Verursacht wird dieses durch einen Pilz, der auch auch in Bayern flächendeckend in den Eschenbeständen anzutreffen ist.
Geschichte des Douglas-Wäldchen
Das Douglas-Wäldchen hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Laut Bund Naturschutz war das Gebiet in den 60-ger Jahren Bestandteil einer umfänglichen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Kiesausbeutung. "1973 wurde der Bereich aufgrund seiner bedeutsamen Lage und Funktion im bevorzugten Naherholungsgebiet der Bevölkerung im Einvernehmen mit der Firma Glück aus der Gebiet zur Kiesausbeutung heraus genommen,“ erklärt Dr. Herbert Stepp, Vorsitzender des Grünzug-Netzwerk Würmtal.
Dann wird es vollends kurios: 1993 wurde das Wäldchen zum Bannwald erklärt, bald darauf aber vom Grundeigentümer unzulässigerweise abgeholzt. Das erklärt jedenfalls der Bund Naturschutz. Nach anderen Aussagen wurde das Wäldchen im Rahmen der Holzwirtschaft völlig korrekt abgeholzt, aber nicht mehr vernünftig aufgeforstet. Der Eigentümer des Douglas-Wäldchens war und ist nicht die Firma Glück!
Die Firma Glück stellte 1993 wieder einen Antrag auf Auskiesung. Dieser wurde vom Landratsamt und der Gemeinde Planegg abgelehnt. Gegen den Bescheid legte die Firma Glück Widerspruch ein, der aber erst im Jahr 2017 Folgen hatte. Die Gemeinde Planegg stimmte wegen geänderter Rahmenbedingungen unter zahlreichen Auflagen der Auskiesung zu. Anfang 2022 erteilte das Landratsamt München die inzwischen wirksame Abbaugenehmigung.
Es wird spannend bleiben. Die Fronten zwischen dem Bund Naturschutz und dem Landratsamt verhärten sich. Mittendrin ist die Firma Glück, deren Geschäftsführer, Markus Wahl, auf die Umweltaktivisten nicht gut zu sprechen ist: "Die werfen uns Prügel zwischen Beine wo es geht, wollen aber dann, dass wir wegen der Planung des Erdbecken-Wärmespeichers Risiken eingehen!"
Jetzt hat erst mal das Verwaltungsgericht das letzte Wort.
Redaktion Jürgen Haubeil / Unser Würmtal
Streit mit Landratamt München esklaliert
Bund Naturschutz leitet Klage gegen Kiesabbau im Douglas-Wäldchen in Planegg ein
Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. lässt den Vorwürfen zur Nassauskiesung von letzter Woche gegen das Landratsamt Taten bezüglich einer weiteren Auskiesungsgenehmgung folgen. Die Rechtsanwaltskanzlei Günther, Hamburg wurde beauftragt, Klage gegen die vom Landratsamt München erteilte Genehmigung zum Kiesabbau auf dem Gebiet des „Douglaswäldchen“ einzureichen. Dieses 2,1 ha große Waldstück schließt unmittelbar östlich an die Kompostieranlage der Firma Glück in Planegg an.
Rodung von Bannwald
"Dem Bayerischen Verwaltungsgericht München liegen nunmehr eine Klage und ein dazugehöriger Eilantrag vor. Klagebegründung und Eilantrag rügen vor allem, dass das Landratsamt das ihm zustehende Ermessen nicht ausgeübt hat. Dabei geht im Wesentlichen um die Genehmigung für eine Rodung von Bannwald. Diese hätte versagt werden können – und unter Berücksichtigung der klimatischen Bedeutung des Waldstückes sogar versagt werden müssen," erläutert der Bund Naturschutz.
„Der Bund Naturschutz ist zuversichtlich, den Kiesabbau auf dieser Fläche abwenden zu können und damit auch eine Signalwirkung zu anderen Kiesabbauabsichten in ähnlich gelagerten Flächen zu erzielen wie im Forst Kasten“, äußert sich Christian Hierneis, 1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe München.
Douglasien missverständlich
In der Überschrift der Pressemitteilung des Bund Naturschutz wird von "Douglasien-Wäldchen" geschrieben. "Im Douglas-Wäldchen wachsen fast ausschließlich Eschen. Woher der Name kommt weiß ich auch nicht," erklärt Malwina Andrassy von der Ortsgruppe Nord des Bund Naturschutz. "Douglasien" haben weniger Probleme mit den Auswirkungen des Klimawandels als zahlreiche andere Bäume. Vielfach wird empfohlen, im modernen Waldbau die Fichtenmonokulturen durch Douglasien zu ersetzen. Es gibt aber keine Douglasien im betroffenen Wäldchen!
Wie weit die bestehende Eschen im Wäldchen Bannwald-tauglich sind, wird sich zeigen müssen. Eschen leiden zum Teil auch in der Region München unter dem sogenannten Eschentriebsterben. Verursacht wird dieses durch einen Pilz, der auch auch in Bayern flächendeckend in den Eschenbeständen anzutreffen ist.
Geschichte des Douglas-Wäldchen
Das Douglas-Wäldchen hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Laut Bund Naturschutz war das Gebiet in den 60-ger Jahren Bestandteil einer umfänglichen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Kiesausbeutung. "1973 wurde der Bereich aufgrund seiner bedeutsamen Lage und Funktion im bevorzugten Naherholungsgebiet der Bevölkerung im Einvernehmen mit der Firma Glück aus der Gebiet zur Kiesausbeutung heraus genommen,“ erklärt Dr. Herbert Stepp, Vorsitzender des Grünzug-Netzwerk Würmtal.
Dann wird es vollends kurios: 1993 wurde das Wäldchen zum Bannwald erklärt, bald darauf aber vom Grundeigentümer unzulässigerweise abgeholzt. Das erklärt jedenfalls der Bund Naturschutz. Nach anderen Aussagen wurde das Wäldchen im Rahmen der Holzwirtschaft völlig korrekt abgeholzt, aber nicht mehr vernünftig aufgeforstet. Der Eigentümer des Douglas-Wäldchens war und ist nicht die Firma Glück!
Die Firma Glück stellte 1993 wieder einen Antrag auf Auskiesung. Dieser wurde vom Landratsamt und der Gemeinde Planegg abgelehnt. Gegen den Bescheid legte die Firma Glück Widerspruch ein, der aber erst im Jahr 2017 Folgen hatte. Die Gemeinde Planegg stimmte wegen geänderter Rahmenbedingungen unter zahlreichen Auflagen der Auskiesung zu. Anfang 2022 erteilte das Landratsamt München die inzwischen wirksame Abbaugenehmigung.
Es wird spannend bleiben. Die Fronten zwischen dem Bund Naturschutz und dem Landratsamt verhärten sich. Mittendrin ist die Firma Glück, deren Geschäftsführer, Markus Wahl, auf die Umweltaktivisten nicht gut zu sprechen ist: "Die werfen uns Prügel zwischen Beine wo es geht, wollen aber dann, dass wir wegen der Planung des Erdbecken-Wärmespeichers Risiken eingehen!"
Jetzt hat erst mal das Verwaltungsgericht das letzte Wort.
Redaktion Jürgen Haubeil / Unser Würmtal