Straßenkehrung in Krailling
Am Mittwoch, den 15.12.2021 und Donnerstag, den 16.12.2021 werden die Straßen im Gemeindebereich durch eine beauftragte Firma gekehrt. Die Anlieger werden gebeten, parkende Fahrzeuge aus dem Kehrbereich zu entfernen, um die Reinigungsarbeiten nicht zu behindern.
Da in letzter Zeit mehrere Beschwerden aufgetreten sind, möchten wir in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Kehrmaschine nur in Straßen ordentlich einfahren kann, in denen eine Höhe von mindestens 4 m ohne Einschränkung (wie z. B. Überhang durch Bäume) vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, kann die dementsprechende Straßenseite nicht gekehrt werden. Wir bitten um Beachtung !!
Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Straßenkehrung bei ungünstiger Witterung (z. B. Regen) kurzfristig entfallen kann.
Quelle: Gemeinde Krailling
Straßenkehrung in Krailling
Am Mittwoch, den 15.12.2021 und Donnerstag, den 16.12.2021 werden die Straßen im Gemeindebereich durch eine beauftragte Firma gekehrt. Die Anlieger werden gebeten, parkende Fahrzeuge aus dem Kehrbereich zu entfernen, um die Reinigungsarbeiten nicht zu behindern.
Da in letzter Zeit mehrere Beschwerden aufgetreten sind, möchten wir in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Kehrmaschine nur in Straßen ordentlich einfahren kann, in denen eine Höhe von mindestens 4 m ohne Einschränkung (wie z. B. Überhang durch Bäume) vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, kann die dementsprechende Straßenseite nicht gekehrt werden. Wir bitten um Beachtung !!
Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Straßenkehrung bei ungünstiger Witterung (z. B. Regen) kurzfristig entfallen kann.
Quelle: Gemeinde Krailling
Straßenkehrung in Krailling
Am Mittwoch, den 15.12.2021 und Donnerstag, den 16.12.2021 werden die Straßen im Gemeindebereich durch eine beauftragte Firma gekehrt. Die Anlieger werden gebeten, parkende Fahrzeuge aus dem Kehrbereich zu entfernen, um die Reinigungsarbeiten nicht zu behindern.
Da in letzter Zeit mehrere Beschwerden aufgetreten sind, möchten wir in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Kehrmaschine nur in Straßen ordentlich einfahren kann, in denen eine Höhe von mindestens 4 m ohne Einschränkung (wie z. B. Überhang durch Bäume) vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, kann die dementsprechende Straßenseite nicht gekehrt werden. Wir bitten um Beachtung !!
Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Straßenkehrung bei ungünstiger Witterung (z. B. Regen) kurzfristig entfallen kann.
Quelle: Gemeinde Krailling