Sperrung der Stege im Fünf-Seen-Land
Das schöne Wetter am vergangenen Wochenende hat viele Ausflügler und auch Einheimische an die Seen und in die Erholungsgelände gelockt. Die öffentlichen Stege waren so voll, dass ein Durchkommen kaum möglich war. Abstands- und Hygieneregeln wurden dabei oftmals vergessen. In der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) des Landkreises Starnberg hat man sich daher entschlossen, die öffentlichen Stege, wie bereits im Frühjahr, für den Besucherverkehr zu schließen. Mit der Schließung soll verhindert werden, dass das Infektionsgeschehen erneut Aufschwung aufnimmt.
Landrat Stefan Frey bittet um Verständnis für die Maßnahme: „Die Entscheidung wird sicherlich keine Freudenschreie auslösen. Schließlich ist der Inzidenzwert im Landkreis aktuell mit 30,00 eigentlich gerade recht niedrig. Genau das dürfen wir jetzt aber nicht auf’s Spiel setzen. Niedrige Inzidenzwerte sind die Voraussetzung dafür, dass unsere Wirtschaft, der Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultur auf Öffnungen oder Lockerungen hoffen können. Wir beobachten die Infektionslage gerade mit Sorge, insbesondere die verschiedenen Mutanten. Wir möchten also mit konkreten Maßnahmen da ansetzen, wo wir Gefahren für eine Ausbreitung des Virus sehen.“
Am vergangenen Wochenende waren die Seen und Stege überfüllt und überlaufen, wie sonst nur im Sommer. Frey: „Das ist verständlich, die Menschen wollen raus. Dabei werden vielfach aber sämtliche Abstands- und Hygieneregeln vergessen. Wir dürfen jetzt nicht mit einem sorglosen Freizeitverhalten das Erreichte gefährden. Jedoch denken wir, dass der Einschnitt gering ist, weil man sich gut auch den sonstigen öffentliche Flächen aufhalten kann und es da kein Problem mit den Abständen gibt.“ Insoweit waren sich alle Mitglieder der FüGK einig, darunter insbesondere die Polizei, Mediziner und Hilfsorganisationen.
Das Landratsamt hat die Gemeinden deshalb gebeten, deren öffentlichen Stege im gemeinsamen öffentlichen Interesse zu sperren. Das Landratsamt wird die Sperrung der Stege in den Erholungsgebieten des Landkreises vornehmen. Nachdem die Seen in verschiedene Landkreise reichen, wurden auch die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Weilheim und Landsberg gebeten, sich zu beteiligen.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Sperrung der Stege im Fünf-Seen-Land
Das schöne Wetter am vergangenen Wochenende hat viele Ausflügler und auch Einheimische an die Seen und in die Erholungsgelände gelockt. Die öffentlichen Stege waren so voll, dass ein Durchkommen kaum möglich war. Abstands- und Hygieneregeln wurden dabei oftmals vergessen. In der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) des Landkreises Starnberg hat man sich daher entschlossen, die öffentlichen Stege, wie bereits im Frühjahr, für den Besucherverkehr zu schließen. Mit der Schließung soll verhindert werden, dass das Infektionsgeschehen erneut Aufschwung aufnimmt.
Landrat Stefan Frey bittet um Verständnis für die Maßnahme: „Die Entscheidung wird sicherlich keine Freudenschreie auslösen. Schließlich ist der Inzidenzwert im Landkreis aktuell mit 30,00 eigentlich gerade recht niedrig. Genau das dürfen wir jetzt aber nicht auf’s Spiel setzen. Niedrige Inzidenzwerte sind die Voraussetzung dafür, dass unsere Wirtschaft, der Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultur auf Öffnungen oder Lockerungen hoffen können. Wir beobachten die Infektionslage gerade mit Sorge, insbesondere die verschiedenen Mutanten. Wir möchten also mit konkreten Maßnahmen da ansetzen, wo wir Gefahren für eine Ausbreitung des Virus sehen.“
Am vergangenen Wochenende waren die Seen und Stege überfüllt und überlaufen, wie sonst nur im Sommer. Frey: „Das ist verständlich, die Menschen wollen raus. Dabei werden vielfach aber sämtliche Abstands- und Hygieneregeln vergessen. Wir dürfen jetzt nicht mit einem sorglosen Freizeitverhalten das Erreichte gefährden. Jedoch denken wir, dass der Einschnitt gering ist, weil man sich gut auch den sonstigen öffentliche Flächen aufhalten kann und es da kein Problem mit den Abständen gibt.“ Insoweit waren sich alle Mitglieder der FüGK einig, darunter insbesondere die Polizei, Mediziner und Hilfsorganisationen.
Das Landratsamt hat die Gemeinden deshalb gebeten, deren öffentlichen Stege im gemeinsamen öffentlichen Interesse zu sperren. Das Landratsamt wird die Sperrung der Stege in den Erholungsgebieten des Landkreises vornehmen. Nachdem die Seen in verschiedene Landkreise reichen, wurden auch die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Weilheim und Landsberg gebeten, sich zu beteiligen.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Sperrung der Stege im Fünf-Seen-Land
Das schöne Wetter am vergangenen Wochenende hat viele Ausflügler und auch Einheimische an die Seen und in die Erholungsgelände gelockt. Die öffentlichen Stege waren so voll, dass ein Durchkommen kaum möglich war. Abstands- und Hygieneregeln wurden dabei oftmals vergessen. In der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) des Landkreises Starnberg hat man sich daher entschlossen, die öffentlichen Stege, wie bereits im Frühjahr, für den Besucherverkehr zu schließen. Mit der Schließung soll verhindert werden, dass das Infektionsgeschehen erneut Aufschwung aufnimmt.
Landrat Stefan Frey bittet um Verständnis für die Maßnahme: „Die Entscheidung wird sicherlich keine Freudenschreie auslösen. Schließlich ist der Inzidenzwert im Landkreis aktuell mit 30,00 eigentlich gerade recht niedrig. Genau das dürfen wir jetzt aber nicht auf’s Spiel setzen. Niedrige Inzidenzwerte sind die Voraussetzung dafür, dass unsere Wirtschaft, der Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultur auf Öffnungen oder Lockerungen hoffen können. Wir beobachten die Infektionslage gerade mit Sorge, insbesondere die verschiedenen Mutanten. Wir möchten also mit konkreten Maßnahmen da ansetzen, wo wir Gefahren für eine Ausbreitung des Virus sehen.“
Am vergangenen Wochenende waren die Seen und Stege überfüllt und überlaufen, wie sonst nur im Sommer. Frey: „Das ist verständlich, die Menschen wollen raus. Dabei werden vielfach aber sämtliche Abstands- und Hygieneregeln vergessen. Wir dürfen jetzt nicht mit einem sorglosen Freizeitverhalten das Erreichte gefährden. Jedoch denken wir, dass der Einschnitt gering ist, weil man sich gut auch den sonstigen öffentliche Flächen aufhalten kann und es da kein Problem mit den Abständen gibt.“ Insoweit waren sich alle Mitglieder der FüGK einig, darunter insbesondere die Polizei, Mediziner und Hilfsorganisationen.
Das Landratsamt hat die Gemeinden deshalb gebeten, deren öffentlichen Stege im gemeinsamen öffentlichen Interesse zu sperren. Das Landratsamt wird die Sperrung der Stege in den Erholungsgebieten des Landkreises vornehmen. Nachdem die Seen in verschiedene Landkreise reichen, wurden auch die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Weilheim und Landsberg gebeten, sich zu beteiligen.
Quelle: Landratsamt Starnberg