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Verwaltung | | von Landkreis München

Soforthilfe für Hochwasser im Landkreis München endet

Anträge zur Soforthilfe für Hochwasserbetroffene im Landkreis München können noch bis 31. August 2024 eingereicht werden

In der Nacht vom 31. Mai auf 1. Juni 2024 haben starke und andauernde Regenfälle zahlreiche Landkreise in ganz Bayern getroffen. Zahlreiche Ortschaften waren von Hochwasser betroffen. Auch im Landkreis München sind Wohnungen und Häuser durch das Hochwasser zu Schaden gekommen. In der Folge hatte die Bayerische Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und Beseitigung der entstandenen Schäden noch im Juni eine Soforthilfe bereitgestellt. Anträge für Soforthilfe können noch bis einschließlich 31. August 2024 eingereicht werden.

Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt können Mieter oder Eigentümer beantragen, die selbst im betroffenen Objekt wohnen. Der Antrag für die Soforthilfe Ölschäden an Wohngebäuden in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude kann nur von Eigentümern gestellt werden.

Die Antragsunterlagen zur Soforthilfe im Landkreis München stehen auf der Website des Landkreises bereit. Der Antrag kann direkt online ausgefüllt und abgesendet werden.

Zudem können Privathaushalte in besonderen Einzelfällen auch eine Notstandsbeihilfe aus dem Härtefallfonds für Privatpersonen in individueller Höhe erhalten. Die Antragsunterlagen hierfür erhalten Betroffene auf Anfrage beim Landratsamt München unter soforthilfe-lkm@LRA-M.Bayern.de.

Unternehmen und Selbstständige können Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie beantragen. Geschädigte können sich per E-Mail unter hochwasser@reg-ob.bayern.de an die Regierung von Oberbayern wenden.

Fristen für Antragstellung beachten

Anträge auf Soforthilfe sind bis spätestens 31. August 2024 einzureichen. Alle Anträge, die bis spätestens Samstag, 31.08.2024, 23:59 Uhr, beim Landratsamt München eingehen, werden durch das Landratsamt München geprüft. Nach positiver Prüfung erlässt das Landratsamt einen Förderbescheid und zahlt die Soforthilfe aus. Bei negativer Prüfung wird eine Förderung ablehnt. Anträge auf Notstandsbeihilfe können noch bis 31. Oktober 2024 eingereicht werden.

Verspätet eingehende Anträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Quelle: Landkreis München

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Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt können Mieter oder Eigentümer beantragen, die selbst im betroffenen Objekt wohnen. Der Antrag für die Soforthilfe Ölschäden an Wohngebäuden in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude kann nur von Eigentümern gestellt werden.

Die Antragsunterlagen zur Soforthilfe im Landkreis München stehen auf der Website des Landkreises bereit. Der Antrag kann direkt online ausgefüllt und abgesendet werden.

Zudem können Privathaushalte in besonderen Einzelfällen auch eine Notstandsbeihilfe aus dem Härtefallfonds für Privatpersonen in individueller Höhe erhalten. Die Antragsunterlagen hierfür erhalten Betroffene auf Anfrage beim Landratsamt München unter soforthilfe-lkm@LRA-M.Bayern.de.

Unternehmen und Selbstständige können Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie beantragen. Geschädigte können sich per E-Mail unter hochwasser@reg-ob.bayern.de an die Regierung von Oberbayern wenden.

Fristen für Antragstellung beachten

Anträge auf Soforthilfe sind bis spätestens 31. August 2024 einzureichen. Alle Anträge, die bis spätestens Samstag, 31.08.2024, 23:59 Uhr, beim Landratsamt München eingehen, werden durch das Landratsamt München geprüft. Nach positiver Prüfung erlässt das Landratsamt einen Förderbescheid und zahlt die Soforthilfe aus. Bei negativer Prüfung wird eine Förderung ablehnt. Anträge auf Notstandsbeihilfe können noch bis 31. Oktober 2024 eingereicht werden.

Verspätet eingehende Anträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Quelle: Landkreis München

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