Von Soforthilfe zu Finanzbelastung
Was anfangs eine gute Überbrückung für ausfallende Einnahmen in Unternehmen war, wird nun vielerorts zur Belastung
Die Corona Soforthilfe aus 2020: Was anfangs eine gute Überbrückung für ausfallende Einnahmen in den Unternehmen in sehr mageren Monaten war, wird nun vielerorts zur Finanzbelastung. Dann nämlich, wenn die Soforthilfe nun doch zurückgezahlt werden muss. Doch wie geht es den betroffenen Unternehmen genau? An der entsprechenden Umfrage von „Unser Würmtal“ haben sich 133 Betriebe beteiligt.
Dem Stillstandsschock der ersten Corona-Monate begegneten Bund und Freistaat mit einer zunächst unbürokratischen Finanzunterstützung, um Gewerbetreibenden und Freiberuflern schnell unter die Arme zu greifen und vor dem Konkurs zu bewahren. Diese konnten nämlich für genau drei Monate die Corona-Soforthilfe beantragen. Dabei wurden Ausgaben und Einnahmen in den selbstgewählten Monaten geschätzt und nach dem „Ich brauche“-Prinzip eingereicht. Zu den Ausgaben zählten Miete, Strom, Versicherungen, Zinsen und Leasingkosten. Lebenshaltungskosten waren von den Hilfegeldern allerdings ausgeschlossen.
Nun muss man bedenken, dass im deutschen Steuerrecht das Zuflussprinzip gilt. Einnahmen sind da zuzuordnen, wo sie in der Buchhaltung wirklich eingehen. Das heißt, ist ein Freiberufler von null Euro Einnahmen ausgegangen, hat dann aber doch während der drei Monate z.B. offene Rechnungen bezahlt bekommen, müssten diese Beträge in die Beantragungsberechnungen einfließen. Nachdem nun dem Staat die Steuererklärungen für 2020 vorliegen, wird nun die Rechtmäßigkeit der Soforthilfen geprüft.
Rückmeldung bis Juni
Unternehmen, die die Hilfezahlung in Anspruch nahmen, sind nun aufgefordert, bis Ende Juni 2023 ihre Rückmeldung darüber abzugeben, ob die Unterstützung rechtens war beziehungsweise ob zurückgezahlt werden muss. Im Würmtal betrifft es Unternehmen aller Art und in allen fünf Gemeinden. Laut unserer Umfrage bekamen 20 Prozent der Unternehmen Hilfeleistungen in Höhe bis 5.000 Euro.
Weitere 40 Prozent bekamen bis 10.000 Euro ausgezahlt. Doch die Zahlungen erreichten auch hohe Beträge. Immerhin noch drei Prozent der Unternehmen bekamen laut Umfrage über 30.000 Euro Corona-Zuschuss. Alle diese sind nun „unverzüglich zur Rückmeldung“ (laut Brief des Finanzamtes) aufgefordert. Und die Mehrheit der Umfrageteilnehmer, nämlich 65 Prozent, sind dieser Aufforderung ihre bereits nachgegangen. Und zwar meist (in 33 Prozent der Fälle) mit Hilfe eines Steuerberaters, der natürlich wiederum ein Honorar verlangte.
„Eher schlecht und missverständlich“
Damit dürften sich die Hilfezahlungen natürlich noch einmal reduzieren. Und so ist es kein Wunder, dass die Frage nach der Wirtschaftlichkeit des Hilfe-Prozederes – nämlich Coronahilfe versus Rückzahlung und Steuerberatungskosten – recht eindeutig beantwortet wurden: 45 Prozent der Umfrage-Teilnehmer haben durch die Soforthilfe und der nun folgenden Abrechnung einen Verlust erlitten, nur 10 Prozent gingen mit einem Gewinn aus der Geschichte heraus.
Bleibt abzuwarten, wie es den 45 Prozent der Umfrage-Teilnehmer ergehen wird, die ihre Abrechnung noch vor sich haben. Alles in allem empfanden Zweidrittel der Teilnehmer die Beantragung, die Auszahlung und die Abwicklung der Corona-Soforthilfe als „eher schlecht und missverständlich“. Nur 33 Prozent stiegen durch den Bürokratiedschungel hindurch und drückten dem Gesamtprozedere den Stempel „eher gut gelungen und verständlich“ auf.
Redaktion Ulrike Seiffert / Unser Würmtal
Von Soforthilfe zu Finanzbelastung
Was anfangs eine gute Überbrückung für ausfallende Einnahmen in Unternehmen war, wird nun vielerorts zur Belastung
Die Corona Soforthilfe aus 2020: Was anfangs eine gute Überbrückung für ausfallende Einnahmen in den Unternehmen in sehr mageren Monaten war, wird nun vielerorts zur Finanzbelastung. Dann nämlich, wenn die Soforthilfe nun doch zurückgezahlt werden muss. Doch wie geht es den betroffenen Unternehmen genau? An der entsprechenden Umfrage von „Unser Würmtal“ haben sich 133 Betriebe beteiligt.
Dem Stillstandsschock der ersten Corona-Monate begegneten Bund und Freistaat mit einer zunächst unbürokratischen Finanzunterstützung, um Gewerbetreibenden und Freiberuflern schnell unter die Arme zu greifen und vor dem Konkurs zu bewahren. Diese konnten nämlich für genau drei Monate die Corona-Soforthilfe beantragen. Dabei wurden Ausgaben und Einnahmen in den selbstgewählten Monaten geschätzt und nach dem „Ich brauche“-Prinzip eingereicht. Zu den Ausgaben zählten Miete, Strom, Versicherungen, Zinsen und Leasingkosten. Lebenshaltungskosten waren von den Hilfegeldern allerdings ausgeschlossen.
Nun muss man bedenken, dass im deutschen Steuerrecht das Zuflussprinzip gilt. Einnahmen sind da zuzuordnen, wo sie in der Buchhaltung wirklich eingehen. Das heißt, ist ein Freiberufler von null Euro Einnahmen ausgegangen, hat dann aber doch während der drei Monate z.B. offene Rechnungen bezahlt bekommen, müssten diese Beträge in die Beantragungsberechnungen einfließen. Nachdem nun dem Staat die Steuererklärungen für 2020 vorliegen, wird nun die Rechtmäßigkeit der Soforthilfen geprüft.
Rückmeldung bis Juni
Unternehmen, die die Hilfezahlung in Anspruch nahmen, sind nun aufgefordert, bis Ende Juni 2023 ihre Rückmeldung darüber abzugeben, ob die Unterstützung rechtens war beziehungsweise ob zurückgezahlt werden muss. Im Würmtal betrifft es Unternehmen aller Art und in allen fünf Gemeinden. Laut unserer Umfrage bekamen 20 Prozent der Unternehmen Hilfeleistungen in Höhe bis 5.000 Euro.
Weitere 40 Prozent bekamen bis 10.000 Euro ausgezahlt. Doch die Zahlungen erreichten auch hohe Beträge. Immerhin noch drei Prozent der Unternehmen bekamen laut Umfrage über 30.000 Euro Corona-Zuschuss. Alle diese sind nun „unverzüglich zur Rückmeldung“ (laut Brief des Finanzamtes) aufgefordert. Und die Mehrheit der Umfrageteilnehmer, nämlich 65 Prozent, sind dieser Aufforderung ihre bereits nachgegangen. Und zwar meist (in 33 Prozent der Fälle) mit Hilfe eines Steuerberaters, der natürlich wiederum ein Honorar verlangte.
„Eher schlecht und missverständlich“
Damit dürften sich die Hilfezahlungen natürlich noch einmal reduzieren. Und so ist es kein Wunder, dass die Frage nach der Wirtschaftlichkeit des Hilfe-Prozederes – nämlich Coronahilfe versus Rückzahlung und Steuerberatungskosten – recht eindeutig beantwortet wurden: 45 Prozent der Umfrage-Teilnehmer haben durch die Soforthilfe und der nun folgenden Abrechnung einen Verlust erlitten, nur 10 Prozent gingen mit einem Gewinn aus der Geschichte heraus.
Bleibt abzuwarten, wie es den 45 Prozent der Umfrage-Teilnehmer ergehen wird, die ihre Abrechnung noch vor sich haben. Alles in allem empfanden Zweidrittel der Teilnehmer die Beantragung, die Auszahlung und die Abwicklung der Corona-Soforthilfe als „eher schlecht und missverständlich“. Nur 33 Prozent stiegen durch den Bürokratiedschungel hindurch und drückten dem Gesamtprozedere den Stempel „eher gut gelungen und verständlich“ auf.
Redaktion Ulrike Seiffert / Unser Würmtal
Von Soforthilfe zu Finanzbelastung
Was anfangs eine gute Überbrückung für ausfallende Einnahmen in Unternehmen war, wird nun vielerorts zur Belastung
Die Corona Soforthilfe aus 2020: Was anfangs eine gute Überbrückung für ausfallende Einnahmen in den Unternehmen in sehr mageren Monaten war, wird nun vielerorts zur Finanzbelastung. Dann nämlich, wenn die Soforthilfe nun doch zurückgezahlt werden muss. Doch wie geht es den betroffenen Unternehmen genau? An der entsprechenden Umfrage von „Unser Würmtal“ haben sich 133 Betriebe beteiligt.
Dem Stillstandsschock der ersten Corona-Monate begegneten Bund und Freistaat mit einer zunächst unbürokratischen Finanzunterstützung, um Gewerbetreibenden und Freiberuflern schnell unter die Arme zu greifen und vor dem Konkurs zu bewahren. Diese konnten nämlich für genau drei Monate die Corona-Soforthilfe beantragen. Dabei wurden Ausgaben und Einnahmen in den selbstgewählten Monaten geschätzt und nach dem „Ich brauche“-Prinzip eingereicht. Zu den Ausgaben zählten Miete, Strom, Versicherungen, Zinsen und Leasingkosten. Lebenshaltungskosten waren von den Hilfegeldern allerdings ausgeschlossen.
Nun muss man bedenken, dass im deutschen Steuerrecht das Zuflussprinzip gilt. Einnahmen sind da zuzuordnen, wo sie in der Buchhaltung wirklich eingehen. Das heißt, ist ein Freiberufler von null Euro Einnahmen ausgegangen, hat dann aber doch während der drei Monate z.B. offene Rechnungen bezahlt bekommen, müssten diese Beträge in die Beantragungsberechnungen einfließen. Nachdem nun dem Staat die Steuererklärungen für 2020 vorliegen, wird nun die Rechtmäßigkeit der Soforthilfen geprüft.
Rückmeldung bis Juni
Unternehmen, die die Hilfezahlung in Anspruch nahmen, sind nun aufgefordert, bis Ende Juni 2023 ihre Rückmeldung darüber abzugeben, ob die Unterstützung rechtens war beziehungsweise ob zurückgezahlt werden muss. Im Würmtal betrifft es Unternehmen aller Art und in allen fünf Gemeinden. Laut unserer Umfrage bekamen 20 Prozent der Unternehmen Hilfeleistungen in Höhe bis 5.000 Euro.
Weitere 40 Prozent bekamen bis 10.000 Euro ausgezahlt. Doch die Zahlungen erreichten auch hohe Beträge. Immerhin noch drei Prozent der Unternehmen bekamen laut Umfrage über 30.000 Euro Corona-Zuschuss. Alle diese sind nun „unverzüglich zur Rückmeldung“ (laut Brief des Finanzamtes) aufgefordert. Und die Mehrheit der Umfrageteilnehmer, nämlich 65 Prozent, sind dieser Aufforderung ihre bereits nachgegangen. Und zwar meist (in 33 Prozent der Fälle) mit Hilfe eines Steuerberaters, der natürlich wiederum ein Honorar verlangte.
„Eher schlecht und missverständlich“
Damit dürften sich die Hilfezahlungen natürlich noch einmal reduzieren. Und so ist es kein Wunder, dass die Frage nach der Wirtschaftlichkeit des Hilfe-Prozederes – nämlich Coronahilfe versus Rückzahlung und Steuerberatungskosten – recht eindeutig beantwortet wurden: 45 Prozent der Umfrage-Teilnehmer haben durch die Soforthilfe und der nun folgenden Abrechnung einen Verlust erlitten, nur 10 Prozent gingen mit einem Gewinn aus der Geschichte heraus.
Bleibt abzuwarten, wie es den 45 Prozent der Umfrage-Teilnehmer ergehen wird, die ihre Abrechnung noch vor sich haben. Alles in allem empfanden Zweidrittel der Teilnehmer die Beantragung, die Auszahlung und die Abwicklung der Corona-Soforthilfe als „eher schlecht und missverständlich“. Nur 33 Prozent stiegen durch den Bürokratiedschungel hindurch und drückten dem Gesamtprozedere den Stempel „eher gut gelungen und verständlich“ auf.
Redaktion Ulrike Seiffert / Unser Würmtal