Schwellenwert 25 im Landkreis Starnberg überschritten
Im Landkreis Starnberg liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 25 – gestern bei 35,9.
Für Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe sowie für deren Lehrkräfte gilt ab Samstag, den 21. August, wieder die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, auch am Sitz- und Arbeitsplatz. Dies betrifft vor allem die schulischen Angebote in den Ferien, wie die sogenannte Sommerschule oder „Brückenwochen“.
Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klassen sowie deren Lehrkräfte sind von der Regelung nicht betroffen.
Die Maskenpflicht gilt so lange, bis der Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unter 25 liegt. Das Landratsamt wird dies wieder bekannt geben.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Schwellenwert 25 im Landkreis Starnberg überschritten
Im Landkreis Starnberg liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 25 – gestern bei 35,9.
Für Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe sowie für deren Lehrkräfte gilt ab Samstag, den 21. August, wieder die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, auch am Sitz- und Arbeitsplatz. Dies betrifft vor allem die schulischen Angebote in den Ferien, wie die sogenannte Sommerschule oder „Brückenwochen“.
Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klassen sowie deren Lehrkräfte sind von der Regelung nicht betroffen.
Die Maskenpflicht gilt so lange, bis der Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unter 25 liegt. Das Landratsamt wird dies wieder bekannt geben.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Schwellenwert 25 im Landkreis Starnberg überschritten
Im Landkreis Starnberg liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 25 – gestern bei 35,9.
Für Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe sowie für deren Lehrkräfte gilt ab Samstag, den 21. August, wieder die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, auch am Sitz- und Arbeitsplatz. Dies betrifft vor allem die schulischen Angebote in den Ferien, wie die sogenannte Sommerschule oder „Brückenwochen“.
Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klassen sowie deren Lehrkräfte sind von der Regelung nicht betroffen.
Die Maskenpflicht gilt so lange, bis der Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unter 25 liegt. Das Landratsamt wird dies wieder bekannt geben.
Quelle: Landratsamt Starnberg