Reihenimpfungen für Schul- und Kitapersonal
Wer mit kleinen Kindern arbeitet weiß: Es ist kaum möglich, über einen längeren Zeitraum Abstand zu halten. Darum ist nun auch die Corona-Impfverordnung geändert worden.
Mitarbeiter in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege sowie an Grund-, Sonder- und Förderschulen können ab sofort vorrangig geimpft werden. Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mittags- und Nachmittagsbetreuung, für Jugendsozialarbeiter oder Verwaltungspersonal in Kitas und Schulen steht das Angebot des Freistaats Bayern offen.
Um möglichst schnell und unkompliziert möglichst vielen ein Impfangebot zu machen, hat der Landkreis München die mobilen Teams der Impfzentren beauftragt, die Immunisierungen direkt in den Einrichtungen vorzunehmen. Dies wird bereits ab diesem Wochenende umgesetzt. Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen koordinieren dafür die Termine und stellen die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Teilnahme an der Impfaktion steht natürlich jedem Mitarbeiter frei.
Bereits Registrierte müssen ihre Daten aktualisieren
Die Impfungen werden mit dem Impfstoff von AstraZeneca durchgeführt, der für die Altersgruppe zugelassen ist und bereits in größerer Menge zur Verfügung steht. Alle Impfwilligen müssen sich im bayerischen Registrierungssystem BayIMCO anmelden. Ab heute, gibt es hier ein Auswahlfeld für die „Tätigkeit in einer Grund- oder Förderschule bzw. in Kinderbetreuungseinrichtungen oder in der Kindertagespflege“. Wer bereits angemeldet ist, muss sich erneut einloggen und seine Daten aktualisieren.
„Ich freue mich sehr, dass sich die Bundesregierung dazu entschlossen hat, Pädagogen, Erzieher und sämtliches Personal an Grund- und Förderschulen sowie in der Kindertagesbetreuung zu priorisieren und somit einen schnellen Zugang zu einer Schutzimpfung zu ermöglichen. Damit machen wir die Kinderbetreuung und den Schulbetrieb deutlich sicherer“, so Landrat Christoph Göbel.
Quelle: Landratsamt München
Reihenimpfungen für Schul- und Kitapersonal
Wer mit kleinen Kindern arbeitet weiß: Es ist kaum möglich, über einen längeren Zeitraum Abstand zu halten. Darum ist nun auch die Corona-Impfverordnung geändert worden.
Mitarbeiter in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege sowie an Grund-, Sonder- und Förderschulen können ab sofort vorrangig geimpft werden. Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mittags- und Nachmittagsbetreuung, für Jugendsozialarbeiter oder Verwaltungspersonal in Kitas und Schulen steht das Angebot des Freistaats Bayern offen.
Um möglichst schnell und unkompliziert möglichst vielen ein Impfangebot zu machen, hat der Landkreis München die mobilen Teams der Impfzentren beauftragt, die Immunisierungen direkt in den Einrichtungen vorzunehmen. Dies wird bereits ab diesem Wochenende umgesetzt. Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen koordinieren dafür die Termine und stellen die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Teilnahme an der Impfaktion steht natürlich jedem Mitarbeiter frei.
Bereits Registrierte müssen ihre Daten aktualisieren
Die Impfungen werden mit dem Impfstoff von AstraZeneca durchgeführt, der für die Altersgruppe zugelassen ist und bereits in größerer Menge zur Verfügung steht. Alle Impfwilligen müssen sich im bayerischen Registrierungssystem BayIMCO anmelden. Ab heute, gibt es hier ein Auswahlfeld für die „Tätigkeit in einer Grund- oder Förderschule bzw. in Kinderbetreuungseinrichtungen oder in der Kindertagespflege“. Wer bereits angemeldet ist, muss sich erneut einloggen und seine Daten aktualisieren.
„Ich freue mich sehr, dass sich die Bundesregierung dazu entschlossen hat, Pädagogen, Erzieher und sämtliches Personal an Grund- und Förderschulen sowie in der Kindertagesbetreuung zu priorisieren und somit einen schnellen Zugang zu einer Schutzimpfung zu ermöglichen. Damit machen wir die Kinderbetreuung und den Schulbetrieb deutlich sicherer“, so Landrat Christoph Göbel.
Quelle: Landratsamt München
Reihenimpfungen für Schul- und Kitapersonal
Wer mit kleinen Kindern arbeitet weiß: Es ist kaum möglich, über einen längeren Zeitraum Abstand zu halten. Darum ist nun auch die Corona-Impfverordnung geändert worden.
Mitarbeiter in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege sowie an Grund-, Sonder- und Förderschulen können ab sofort vorrangig geimpft werden. Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mittags- und Nachmittagsbetreuung, für Jugendsozialarbeiter oder Verwaltungspersonal in Kitas und Schulen steht das Angebot des Freistaats Bayern offen.
Um möglichst schnell und unkompliziert möglichst vielen ein Impfangebot zu machen, hat der Landkreis München die mobilen Teams der Impfzentren beauftragt, die Immunisierungen direkt in den Einrichtungen vorzunehmen. Dies wird bereits ab diesem Wochenende umgesetzt. Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen koordinieren dafür die Termine und stellen die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Teilnahme an der Impfaktion steht natürlich jedem Mitarbeiter frei.
Bereits Registrierte müssen ihre Daten aktualisieren
Die Impfungen werden mit dem Impfstoff von AstraZeneca durchgeführt, der für die Altersgruppe zugelassen ist und bereits in größerer Menge zur Verfügung steht. Alle Impfwilligen müssen sich im bayerischen Registrierungssystem BayIMCO anmelden. Ab heute, gibt es hier ein Auswahlfeld für die „Tätigkeit in einer Grund- oder Förderschule bzw. in Kinderbetreuungseinrichtungen oder in der Kindertagespflege“. Wer bereits angemeldet ist, muss sich erneut einloggen und seine Daten aktualisieren.
„Ich freue mich sehr, dass sich die Bundesregierung dazu entschlossen hat, Pädagogen, Erzieher und sämtliches Personal an Grund- und Förderschulen sowie in der Kindertagesbetreuung zu priorisieren und somit einen schnellen Zugang zu einer Schutzimpfung zu ermöglichen. Damit machen wir die Kinderbetreuung und den Schulbetrieb deutlich sicherer“, so Landrat Christoph Göbel.
Quelle: Landratsamt München