Regelungen für Schulen und Kitas im Landkreis München
Das Robert Koch-Institut weist für den Landkreis München am heutigen Freitag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 65,3 aus. Für die Woche vom 15. bis 21. März 2021 gelten für Schulen und Kitas im Landkreis München somit die Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für den Inzidenzbereich zwischen 50 und 100.
Dies bedeutet, dass der Schulunterricht im Landkreis München in der kommenden Woche im Präsenzunterricht stattfinden kann, sofern durchgehend und zuverlässig der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Andernfalls ist Wechselunterricht durchzuführen.
Eingeschränkter Regelbetrieb bei Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können in der kommenden Woche nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt.
Wöchentliche Bekanntmachungen des Landratsamts zum Schul- und Kita-Betrieb
Gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden und somit auch das Landratsamt München aufgefordert, bis auf weiteres jeweils freitags durch amtliche Bekanntmachung die für den betreffenden Landkreis maßgebliche Inzidenzeinstufung laut tagesaktuellem Inzidenzwert des Robert Koch-Instituts zu bestimmen.
Die für den festgestellten Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags. Regelungen zur Notbetreuung werden vom zuständigen Staatsministerium erlassen.
Darüber hinausgehende Schutz- und Hygieneregelungen, wie etwa die Maskenpflicht auf dem Schulgelände, bleiben unabhängig davon bestehen.
Alle jeweils für den Landkreis München geltenden Regelungen sind immer aktuell unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus einzusehen.
Quelle: Landratsamt München
Regelungen für Schulen und Kitas im Landkreis München
Das Robert Koch-Institut weist für den Landkreis München am heutigen Freitag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 65,3 aus. Für die Woche vom 15. bis 21. März 2021 gelten für Schulen und Kitas im Landkreis München somit die Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für den Inzidenzbereich zwischen 50 und 100.
Dies bedeutet, dass der Schulunterricht im Landkreis München in der kommenden Woche im Präsenzunterricht stattfinden kann, sofern durchgehend und zuverlässig der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Andernfalls ist Wechselunterricht durchzuführen.
Eingeschränkter Regelbetrieb bei Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können in der kommenden Woche nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt.
Wöchentliche Bekanntmachungen des Landratsamts zum Schul- und Kita-Betrieb
Gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden und somit auch das Landratsamt München aufgefordert, bis auf weiteres jeweils freitags durch amtliche Bekanntmachung die für den betreffenden Landkreis maßgebliche Inzidenzeinstufung laut tagesaktuellem Inzidenzwert des Robert Koch-Instituts zu bestimmen.
Die für den festgestellten Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags. Regelungen zur Notbetreuung werden vom zuständigen Staatsministerium erlassen.
Darüber hinausgehende Schutz- und Hygieneregelungen, wie etwa die Maskenpflicht auf dem Schulgelände, bleiben unabhängig davon bestehen.
Alle jeweils für den Landkreis München geltenden Regelungen sind immer aktuell unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus einzusehen.
Quelle: Landratsamt München
Regelungen für Schulen und Kitas im Landkreis München
Das Robert Koch-Institut weist für den Landkreis München am heutigen Freitag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 65,3 aus. Für die Woche vom 15. bis 21. März 2021 gelten für Schulen und Kitas im Landkreis München somit die Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für den Inzidenzbereich zwischen 50 und 100.
Dies bedeutet, dass der Schulunterricht im Landkreis München in der kommenden Woche im Präsenzunterricht stattfinden kann, sofern durchgehend und zuverlässig der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Andernfalls ist Wechselunterricht durchzuführen.
Eingeschränkter Regelbetrieb bei Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können in der kommenden Woche nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt.
Wöchentliche Bekanntmachungen des Landratsamts zum Schul- und Kita-Betrieb
Gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden und somit auch das Landratsamt München aufgefordert, bis auf weiteres jeweils freitags durch amtliche Bekanntmachung die für den betreffenden Landkreis maßgebliche Inzidenzeinstufung laut tagesaktuellem Inzidenzwert des Robert Koch-Instituts zu bestimmen.
Die für den festgestellten Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags. Regelungen zur Notbetreuung werden vom zuständigen Staatsministerium erlassen.
Darüber hinausgehende Schutz- und Hygieneregelungen, wie etwa die Maskenpflicht auf dem Schulgelände, bleiben unabhängig davon bestehen.
Alle jeweils für den Landkreis München geltenden Regelungen sind immer aktuell unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus einzusehen.
Quelle: Landratsamt München