Regelungen für den Landkreis Starnberg in der kommenden Woche
Im Landkreis Starnberg liegt die 7-Tage-Inzidenz laut RKI heute bei 71,00. Somit starten die Schulen nach den Osterferien mit Präsenz- bzw. Wechselunterricht. Neu ist eine zweimal wöchentliche Testpflicht für Schüler*innen und Lehrkräfte. Kindertageseinrichtungen können öffnen, sofern die Kinder in festen Gruppen betreut werden.
Für die kommende Woche vom 12. bis 18. April gelten im Landkreis Starnberg folgende Regelungen:
Schulen
Im Landkreis Starnberg findet an allen Schulen Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend eingehalten werden kann. Sollte diese Einhaltung nicht möglich sein, findet Wechselunterricht statt.
Neu eingeführt hat der Freistaat Bayern eine zweimal wöchentliche Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie an den Schulen tätiges Personal. Den Test müssen die Schülerinnen und Schüler an der Schule durchführen. Er ist Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht. Möglich ist auch die Vorlage eines gültigen PCR- oder Antigen-Schnelltests. Die Vorlage eines selbst durchgeführten Selbsttests ist nicht zulässig.
Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis Starnberg können öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb) und die entsprechenden Schutz- und Hygienevorgaben eingehalten werden. Gleiches gilt für organisierte Spielgruppen.
Regionalbusse
Für die Regionalbusse im Landkreis Starnberg gilt ab Montag wieder der reguläre Fahrplan zu den Schulzeiten. Wie schon vor den Osterferien werden, unabhängig vom Inzidenzwert, auch die Corona-Verstärker wieder eingesetzt.
Alle aktuellen Informationen sowie die öffentlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt sind unter www.lk-starnberg.de/corona zu finden.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Regelungen für den Landkreis Starnberg in der kommenden Woche
Im Landkreis Starnberg liegt die 7-Tage-Inzidenz laut RKI heute bei 71,00. Somit starten die Schulen nach den Osterferien mit Präsenz- bzw. Wechselunterricht. Neu ist eine zweimal wöchentliche Testpflicht für Schüler*innen und Lehrkräfte. Kindertageseinrichtungen können öffnen, sofern die Kinder in festen Gruppen betreut werden.
Für die kommende Woche vom 12. bis 18. April gelten im Landkreis Starnberg folgende Regelungen:
Schulen
Im Landkreis Starnberg findet an allen Schulen Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend eingehalten werden kann. Sollte diese Einhaltung nicht möglich sein, findet Wechselunterricht statt.
Neu eingeführt hat der Freistaat Bayern eine zweimal wöchentliche Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie an den Schulen tätiges Personal. Den Test müssen die Schülerinnen und Schüler an der Schule durchführen. Er ist Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht. Möglich ist auch die Vorlage eines gültigen PCR- oder Antigen-Schnelltests. Die Vorlage eines selbst durchgeführten Selbsttests ist nicht zulässig.
Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis Starnberg können öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb) und die entsprechenden Schutz- und Hygienevorgaben eingehalten werden. Gleiches gilt für organisierte Spielgruppen.
Regionalbusse
Für die Regionalbusse im Landkreis Starnberg gilt ab Montag wieder der reguläre Fahrplan zu den Schulzeiten. Wie schon vor den Osterferien werden, unabhängig vom Inzidenzwert, auch die Corona-Verstärker wieder eingesetzt.
Alle aktuellen Informationen sowie die öffentlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt sind unter www.lk-starnberg.de/corona zu finden.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Regelungen für den Landkreis Starnberg in der kommenden Woche
Im Landkreis Starnberg liegt die 7-Tage-Inzidenz laut RKI heute bei 71,00. Somit starten die Schulen nach den Osterferien mit Präsenz- bzw. Wechselunterricht. Neu ist eine zweimal wöchentliche Testpflicht für Schüler*innen und Lehrkräfte. Kindertageseinrichtungen können öffnen, sofern die Kinder in festen Gruppen betreut werden.
Für die kommende Woche vom 12. bis 18. April gelten im Landkreis Starnberg folgende Regelungen:
Schulen
Im Landkreis Starnberg findet an allen Schulen Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend eingehalten werden kann. Sollte diese Einhaltung nicht möglich sein, findet Wechselunterricht statt.
Neu eingeführt hat der Freistaat Bayern eine zweimal wöchentliche Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie an den Schulen tätiges Personal. Den Test müssen die Schülerinnen und Schüler an der Schule durchführen. Er ist Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht. Möglich ist auch die Vorlage eines gültigen PCR- oder Antigen-Schnelltests. Die Vorlage eines selbst durchgeführten Selbsttests ist nicht zulässig.
Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis Starnberg können öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb) und die entsprechenden Schutz- und Hygienevorgaben eingehalten werden. Gleiches gilt für organisierte Spielgruppen.
Regionalbusse
Für die Regionalbusse im Landkreis Starnberg gilt ab Montag wieder der reguläre Fahrplan zu den Schulzeiten. Wie schon vor den Osterferien werden, unabhängig vom Inzidenzwert, auch die Corona-Verstärker wieder eingesetzt.
Alle aktuellen Informationen sowie die öffentlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt sind unter www.lk-starnberg.de/corona zu finden.
Quelle: Landratsamt Starnberg