Regelungen für den Landkreis München in der kommenden Woche
Der für die Regelungen der kommenden Woche maßgebliche Wert der Sieben-Tages-Inzidenz liegt laut Robert-Koch Institut am heutigen Freitag bei 83,0.
Im Landkreis München findet an den Schulen in der kommenden Woche Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Kindertageseinrichtungen können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
Die Bekanntmachung im Wortlaut können Sie hier nachlesen: Bekanntmachung Schulen und Kitas (12.-18.4.2021)
Alle Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Bekanntmachungen des Landratsamts finden Sie hier auf der Webseite des Landratsamtes
Quelle: Landratsamt München
Regelungen für den Landkreis München in der kommenden Woche
Der für die Regelungen der kommenden Woche maßgebliche Wert der Sieben-Tages-Inzidenz liegt laut Robert-Koch Institut am heutigen Freitag bei 83,0.
Im Landkreis München findet an den Schulen in der kommenden Woche Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Kindertageseinrichtungen können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
Die Bekanntmachung im Wortlaut können Sie hier nachlesen: Bekanntmachung Schulen und Kitas (12.-18.4.2021)
Alle Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Bekanntmachungen des Landratsamts finden Sie hier auf der Webseite des Landratsamtes
Quelle: Landratsamt München
Regelungen für den Landkreis München in der kommenden Woche
Der für die Regelungen der kommenden Woche maßgebliche Wert der Sieben-Tages-Inzidenz liegt laut Robert-Koch Institut am heutigen Freitag bei 83,0.
Im Landkreis München findet an den Schulen in der kommenden Woche Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Kindertageseinrichtungen können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
Die Bekanntmachung im Wortlaut können Sie hier nachlesen: Bekanntmachung Schulen und Kitas (12.-18.4.2021)
Alle Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Bekanntmachungen des Landratsamts finden Sie hier auf der Webseite des Landratsamtes
Quelle: Landratsamt München