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Verwaltung | | von Gemeinde Gauting

Rathaus Gauting - Kontrolle fällt, Maske bleibt

Besucher können das Gautinger Rathaus wieder ohne 3G-Nachweis betreten.

Gautinger Rathaus lockert die Zutrittsregeln

Ab sofort können Besucherinnen und Besucher das Gautinger Rathaus und seine Außenstellen ohne einen 3G-Nachweis betreten. Das gilt für alle Termine und Veranstaltungen. Das Tragen einer FFP2-Maske ist allerdings nach wie vor erforderlich.

„Damit kommen wir einerseits dem Wunsch nach mehr Freiheit im Umgang mit dem Coronavirus nach, was ja auch im Sinne des Bundes und der Staatsregierung ist“, erklärt der Gautinger Geschäftsleiter Dr. Michael Groth: „Andererseits schützen wir mit dem Tragen einer Maske angesichts nach wie vor hoher Ansteckungszahlen unsere Bürger und unsere Mitarbeiter“.

Sicherung der Funktion der Verwaltung

Diese Regelung sei auch zur Sicherung des Dienstbetriebes der Verwaltung notwendig, so Groth. Gerade in stark publikumsfrequentierten Bereichen wie Einwohnermeldeamt oder Sozialamt wäre ein Ausfall erkrankter Mitarbeiter schwer zu kompensieren. Hier müssten die Bürgerinnen und Bürger mit längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe rechnen, da nur an den dort verwendeten Fachverfahren ausgebildete Kolleginnen und Kollegen die anfallenden Aufgaben wahrnehmen könnten.

Nach wie vor gilt auch bis auf Weiteres: Der Zutritt ins Rathaus und die Außenstellen ist lediglich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich – sowohl telefonisch als auch (für Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro und Sozialamt) online auf dem Bürgerserviceportal.

Quelle: Gemeinde Gauting

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Ab sofort können Besucherinnen und Besucher das Gautinger Rathaus und seine Außenstellen ohne einen 3G-Nachweis betreten. Das gilt für alle Termine und Veranstaltungen. Das Tragen einer FFP2-Maske ist allerdings nach wie vor erforderlich.

„Damit kommen wir einerseits dem Wunsch nach mehr Freiheit im Umgang mit dem Coronavirus nach, was ja auch im Sinne des Bundes und der Staatsregierung ist“, erklärt der Gautinger Geschäftsleiter Dr. Michael Groth: „Andererseits schützen wir mit dem Tragen einer Maske angesichts nach wie vor hoher Ansteckungszahlen unsere Bürger und unsere Mitarbeiter“.

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Diese Regelung sei auch zur Sicherung des Dienstbetriebes der Verwaltung notwendig, so Groth. Gerade in stark publikumsfrequentierten Bereichen wie Einwohnermeldeamt oder Sozialamt wäre ein Ausfall erkrankter Mitarbeiter schwer zu kompensieren. Hier müssten die Bürgerinnen und Bürger mit längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe rechnen, da nur an den dort verwendeten Fachverfahren ausgebildete Kolleginnen und Kollegen die anfallenden Aufgaben wahrnehmen könnten.

Nach wie vor gilt auch bis auf Weiteres: Der Zutritt ins Rathaus und die Außenstellen ist lediglich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich – sowohl telefonisch als auch (für Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro und Sozialamt) online auf dem Bürgerserviceportal.

Quelle: Gemeinde Gauting

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