„Radfahrsicherheit" in Gauting
Polizei Gauting berichtet über Schwerpunktaktion „Radfahrsicherheit im Monat Mai 2024“
Die Polizeiinspektion Gauting hat in der vergangenen Woche vor dem Pfingstwochenende anlässlich der bayernweiten Schwerpunktaktionen „Radverkehrssicherheit im Monat Mai 2024“ verstärkt Kontrollen des Radverkehrs zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten durchgeführt. Das Hauptaugenmerk lag dabei erneut wie bereits im letzten Jahr auf Verhaltensvorschriften, wie z.B. das verbotswidrige Fahren auf dem Gehweg und auch auf die Vollständigkeit der Ausrüstung, wie unbrauchbare oder gar keine Beleuchtung, zu achten.
In diesem Zusammenhang wurde bei den kontrollierten Radfahrern auch auf das Tragen von Schutzkleidung, insbesondere eines Fahrradhelmes, hingewiesen. Das Verletzungsrisiko wird nachweislich durch das Tragen eins Helmes insbesondere wird schweren Kopfverletzungen erheblich gemindert, wie sie beispielsweise bei Stürzen mit Pedelecs immer wieder vorkommen, wirksam entgegengewirkt.
Sensibilisierung
Ziel der Kontrollen ist die Sensibilisierung der Radfahrern, um eine Steigerung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erreichen.
Das rücksichtslose Verhalten einiger Radfahrer, z.B. mit hoher Geschwindigkeit und entgegen der Fahrtrichtung (sog. „Geisterradler“) auf Radwegen und vor allem auf den Gehwegen der Bahnhofsstraße trotz entsprechender visueller Hinweise wird von vielen Gautinger Fußgängern immer wieder moniert. Auch bei der Gautinger Polizei oder auch in Bürgerversammlungen das immer wieder beklagt. Insbesondere diesem verkehrswidrigen und rücksichtslosen Verhalten versucht die Gautinger Polizei mit ihren Kontrollen des Fahrradverkehrs entgegenzuwirken.
Erneut konnte dabei ein erhebliches Defizit an Verantwortungsbewusstsein und oft auch schlicht und einfach völlige Gedankenlosigkeit bei den angehaltenen und kontrollierten Fahrradfahrern festgestellt werden.
Ergebnis der Aktion
Konkret wurden 147 Fahrradfahrer kontrolliert und dabei insgesamt 43 Verwarnungen ausgesprochen. Im Einzelnen wurden 69 „Geisterradler“ auf Gehwegen und Fahrradwegen gestoppt, davon wurden 37 gebührenpflichtig verwarnt und zwar mit 55 Euro für das Fahren auf dem Gehweg und mit 20 Euro für das Befahren des Radwegs in nicht zulässiger Fahrtrichtung. Bei 32 Fahrradfahrenden, die von der Polizei gestoppt wurden, handelte es sich um strafunmündige Kinder bis 13 Jahren. Des Weiteren wurden vier Fahrradfahrer wegen Fahren ohne Licht mit 20 Euro verwarnt, im Amtsjargon spricht man dabei von einer „Nichtbeachtung von Beleuchtungseinrichtungen“. Abschließend wurden zwei Radfahrende wegen Benutzung eines Mobiltelefons gebührenpflichtig mit 55 Euro Bußgeld verwarnt.
Gerade junge Radfahrer, die im Rahmen der Jugendverkehrsschule die Verhaltensregeln gelernt haben sollten und den „Radlführerschein“ gemacht haben, verhalten sich im Straßenverkehr oft so, als ob sie ihr erlerntes Wissen gänzlich über Bord geworfen hätten. Auch an die älteren Fahrradfahrern kann die Polizei an der Stelle nur appellieren, sich regelkonform und vorbildlich im Straßenverkehr zu bewegen.
Abschließend bleibt festzustellen, dass es bei derartigen Kontrollen nicht um „Abzocke“ geht, wie der Polizei immer wieder von Fahrradfahrern vorgeworfen wird, sondern um das Verständnis zur Rücksichtnahme insbesondere gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern zu schärfen und damit letztendlich einen Beitrag für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu leisten.
Quelle: Polizeiinspektion Gauting
„Radfahrsicherheit" in Gauting
Polizei Gauting berichtet über Schwerpunktaktion „Radfahrsicherheit im Monat Mai 2024“
Die Polizeiinspektion Gauting hat in der vergangenen Woche vor dem Pfingstwochenende anlässlich der bayernweiten Schwerpunktaktionen „Radverkehrssicherheit im Monat Mai 2024“ verstärkt Kontrollen des Radverkehrs zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten durchgeführt. Das Hauptaugenmerk lag dabei erneut wie bereits im letzten Jahr auf Verhaltensvorschriften, wie z.B. das verbotswidrige Fahren auf dem Gehweg und auch auf die Vollständigkeit der Ausrüstung, wie unbrauchbare oder gar keine Beleuchtung, zu achten.
In diesem Zusammenhang wurde bei den kontrollierten Radfahrern auch auf das Tragen von Schutzkleidung, insbesondere eines Fahrradhelmes, hingewiesen. Das Verletzungsrisiko wird nachweislich durch das Tragen eins Helmes insbesondere wird schweren Kopfverletzungen erheblich gemindert, wie sie beispielsweise bei Stürzen mit Pedelecs immer wieder vorkommen, wirksam entgegengewirkt.
Sensibilisierung
Ziel der Kontrollen ist die Sensibilisierung der Radfahrern, um eine Steigerung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erreichen.
Das rücksichtslose Verhalten einiger Radfahrer, z.B. mit hoher Geschwindigkeit und entgegen der Fahrtrichtung (sog. „Geisterradler“) auf Radwegen und vor allem auf den Gehwegen der Bahnhofsstraße trotz entsprechender visueller Hinweise wird von vielen Gautinger Fußgängern immer wieder moniert. Auch bei der Gautinger Polizei oder auch in Bürgerversammlungen das immer wieder beklagt. Insbesondere diesem verkehrswidrigen und rücksichtslosen Verhalten versucht die Gautinger Polizei mit ihren Kontrollen des Fahrradverkehrs entgegenzuwirken.
Erneut konnte dabei ein erhebliches Defizit an Verantwortungsbewusstsein und oft auch schlicht und einfach völlige Gedankenlosigkeit bei den angehaltenen und kontrollierten Fahrradfahrern festgestellt werden.
Ergebnis der Aktion
Konkret wurden 147 Fahrradfahrer kontrolliert und dabei insgesamt 43 Verwarnungen ausgesprochen. Im Einzelnen wurden 69 „Geisterradler“ auf Gehwegen und Fahrradwegen gestoppt, davon wurden 37 gebührenpflichtig verwarnt und zwar mit 55 Euro für das Fahren auf dem Gehweg und mit 20 Euro für das Befahren des Radwegs in nicht zulässiger Fahrtrichtung. Bei 32 Fahrradfahrenden, die von der Polizei gestoppt wurden, handelte es sich um strafunmündige Kinder bis 13 Jahren. Des Weiteren wurden vier Fahrradfahrer wegen Fahren ohne Licht mit 20 Euro verwarnt, im Amtsjargon spricht man dabei von einer „Nichtbeachtung von Beleuchtungseinrichtungen“. Abschließend wurden zwei Radfahrende wegen Benutzung eines Mobiltelefons gebührenpflichtig mit 55 Euro Bußgeld verwarnt.
Gerade junge Radfahrer, die im Rahmen der Jugendverkehrsschule die Verhaltensregeln gelernt haben sollten und den „Radlführerschein“ gemacht haben, verhalten sich im Straßenverkehr oft so, als ob sie ihr erlerntes Wissen gänzlich über Bord geworfen hätten. Auch an die älteren Fahrradfahrern kann die Polizei an der Stelle nur appellieren, sich regelkonform und vorbildlich im Straßenverkehr zu bewegen.
Abschließend bleibt festzustellen, dass es bei derartigen Kontrollen nicht um „Abzocke“ geht, wie der Polizei immer wieder von Fahrradfahrern vorgeworfen wird, sondern um das Verständnis zur Rücksichtnahme insbesondere gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern zu schärfen und damit letztendlich einen Beitrag für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu leisten.
Quelle: Polizeiinspektion Gauting
„Radfahrsicherheit" in Gauting
Polizei Gauting berichtet über Schwerpunktaktion „Radfahrsicherheit im Monat Mai 2024“
Die Polizeiinspektion Gauting hat in der vergangenen Woche vor dem Pfingstwochenende anlässlich der bayernweiten Schwerpunktaktionen „Radverkehrssicherheit im Monat Mai 2024“ verstärkt Kontrollen des Radverkehrs zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten durchgeführt. Das Hauptaugenmerk lag dabei erneut wie bereits im letzten Jahr auf Verhaltensvorschriften, wie z.B. das verbotswidrige Fahren auf dem Gehweg und auch auf die Vollständigkeit der Ausrüstung, wie unbrauchbare oder gar keine Beleuchtung, zu achten.
In diesem Zusammenhang wurde bei den kontrollierten Radfahrern auch auf das Tragen von Schutzkleidung, insbesondere eines Fahrradhelmes, hingewiesen. Das Verletzungsrisiko wird nachweislich durch das Tragen eins Helmes insbesondere wird schweren Kopfverletzungen erheblich gemindert, wie sie beispielsweise bei Stürzen mit Pedelecs immer wieder vorkommen, wirksam entgegengewirkt.
Sensibilisierung
Ziel der Kontrollen ist die Sensibilisierung der Radfahrern, um eine Steigerung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erreichen.
Das rücksichtslose Verhalten einiger Radfahrer, z.B. mit hoher Geschwindigkeit und entgegen der Fahrtrichtung (sog. „Geisterradler“) auf Radwegen und vor allem auf den Gehwegen der Bahnhofsstraße trotz entsprechender visueller Hinweise wird von vielen Gautinger Fußgängern immer wieder moniert. Auch bei der Gautinger Polizei oder auch in Bürgerversammlungen das immer wieder beklagt. Insbesondere diesem verkehrswidrigen und rücksichtslosen Verhalten versucht die Gautinger Polizei mit ihren Kontrollen des Fahrradverkehrs entgegenzuwirken.
Erneut konnte dabei ein erhebliches Defizit an Verantwortungsbewusstsein und oft auch schlicht und einfach völlige Gedankenlosigkeit bei den angehaltenen und kontrollierten Fahrradfahrern festgestellt werden.
Ergebnis der Aktion
Konkret wurden 147 Fahrradfahrer kontrolliert und dabei insgesamt 43 Verwarnungen ausgesprochen. Im Einzelnen wurden 69 „Geisterradler“ auf Gehwegen und Fahrradwegen gestoppt, davon wurden 37 gebührenpflichtig verwarnt und zwar mit 55 Euro für das Fahren auf dem Gehweg und mit 20 Euro für das Befahren des Radwegs in nicht zulässiger Fahrtrichtung. Bei 32 Fahrradfahrenden, die von der Polizei gestoppt wurden, handelte es sich um strafunmündige Kinder bis 13 Jahren. Des Weiteren wurden vier Fahrradfahrer wegen Fahren ohne Licht mit 20 Euro verwarnt, im Amtsjargon spricht man dabei von einer „Nichtbeachtung von Beleuchtungseinrichtungen“. Abschließend wurden zwei Radfahrende wegen Benutzung eines Mobiltelefons gebührenpflichtig mit 55 Euro Bußgeld verwarnt.
Gerade junge Radfahrer, die im Rahmen der Jugendverkehrsschule die Verhaltensregeln gelernt haben sollten und den „Radlführerschein“ gemacht haben, verhalten sich im Straßenverkehr oft so, als ob sie ihr erlerntes Wissen gänzlich über Bord geworfen hätten. Auch an die älteren Fahrradfahrern kann die Polizei an der Stelle nur appellieren, sich regelkonform und vorbildlich im Straßenverkehr zu bewegen.
Abschließend bleibt festzustellen, dass es bei derartigen Kontrollen nicht um „Abzocke“ geht, wie der Polizei immer wieder von Fahrradfahrern vorgeworfen wird, sondern um das Verständnis zur Rücksichtnahme insbesondere gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern zu schärfen und damit letztendlich einen Beitrag für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu leisten.
Quelle: Polizeiinspektion Gauting