Quarantäneregeln gelockert
Unter bestimmten Umständen dürfen Kontaktpersonen die Quarantäne sofort beenden
Bund und Freistaat haben mit Wirkung zum 15. Januar 2022 die Quarantäneregeln für Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus Infizierten gelockert. Folgende Kontaktpersonen müssen sich ab sofort nicht mehr in
- Quarantäne begeben, sofern sie frei von Symptomen sind:
- Dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft + Boosterimpfung)
- Genesene innerhalb der ersten drei Monate nach Erkrankung
- Geimpfte innerhalb der ersten drei Monate nach der zweiten Impfung
- Genesene mit zusätzlicher Impfung
- Mit dem J&J-Impfstoff Geimpfte, die zusätzlich zweimal geimpft sind
Für Kontaktpersonen, die sich zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund einer Einzelanordnung des Gesundheitsamts noch in Quarantäne befinden und zum oben genannten Personenkreis gehören, endet die Quarantäne sofort, sofern sie frei von Symptomen sind. Das gilt auch für Kontaktpersonen von mit der Omikron-Variante Infizierten.
Für andere Kontaktpersonen gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht mit Verkürzungsmöglichkeit ab dem siebten Tag. Die Testung zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne kann mittels Nukleinsäuretest oder Antigentest erfolgen. Das vorzeitige Ende der Quarantäne wird erst wirksam mit der Übermittlung des negativen Testergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München können ihren Testnachweis über das hier verlinkte Kontaktformular einreichen.
Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche
Für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten besuchen, endet die häusliche Quarantäne bereits, wenn der enge Kontakt zu dem bestätigten COVID-19 Fall mindestens fünf Tage zurückliegt, während der Quarantäne keine für COVID-19 typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind und ein frühestens fünf Tage nach dem letzten engen Kontakt durchgeführter Nukleinsäuretest oder Antigentest ein negatives Ergebnis zeigt.
Voraussetzung für das vorzeitige Ende der Quarantäne ist ebenfalls die Übermittlung des negativen Testergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt.
Verkürzte Quarantäne auch für Infizierte
Auch Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, müssen sich in der Regel nur noch zehn Tag in Quarantäne begeben.
Quelle: Landkreis München
Quarantäneregeln gelockert
Unter bestimmten Umständen dürfen Kontaktpersonen die Quarantäne sofort beenden
Bund und Freistaat haben mit Wirkung zum 15. Januar 2022 die Quarantäneregeln für Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus Infizierten gelockert. Folgende Kontaktpersonen müssen sich ab sofort nicht mehr in
- Quarantäne begeben, sofern sie frei von Symptomen sind:
- Dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft + Boosterimpfung)
- Genesene innerhalb der ersten drei Monate nach Erkrankung
- Geimpfte innerhalb der ersten drei Monate nach der zweiten Impfung
- Genesene mit zusätzlicher Impfung
- Mit dem J&J-Impfstoff Geimpfte, die zusätzlich zweimal geimpft sind
Für Kontaktpersonen, die sich zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund einer Einzelanordnung des Gesundheitsamts noch in Quarantäne befinden und zum oben genannten Personenkreis gehören, endet die Quarantäne sofort, sofern sie frei von Symptomen sind. Das gilt auch für Kontaktpersonen von mit der Omikron-Variante Infizierten.
Für andere Kontaktpersonen gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht mit Verkürzungsmöglichkeit ab dem siebten Tag. Die Testung zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne kann mittels Nukleinsäuretest oder Antigentest erfolgen. Das vorzeitige Ende der Quarantäne wird erst wirksam mit der Übermittlung des negativen Testergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München können ihren Testnachweis über das hier verlinkte Kontaktformular einreichen.
Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche
Für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten besuchen, endet die häusliche Quarantäne bereits, wenn der enge Kontakt zu dem bestätigten COVID-19 Fall mindestens fünf Tage zurückliegt, während der Quarantäne keine für COVID-19 typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind und ein frühestens fünf Tage nach dem letzten engen Kontakt durchgeführter Nukleinsäuretest oder Antigentest ein negatives Ergebnis zeigt.
Voraussetzung für das vorzeitige Ende der Quarantäne ist ebenfalls die Übermittlung des negativen Testergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt.
Verkürzte Quarantäne auch für Infizierte
Auch Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, müssen sich in der Regel nur noch zehn Tag in Quarantäne begeben.
Quelle: Landkreis München
Quarantäneregeln gelockert
Unter bestimmten Umständen dürfen Kontaktpersonen die Quarantäne sofort beenden
Bund und Freistaat haben mit Wirkung zum 15. Januar 2022 die Quarantäneregeln für Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus Infizierten gelockert. Folgende Kontaktpersonen müssen sich ab sofort nicht mehr in
- Quarantäne begeben, sofern sie frei von Symptomen sind:
- Dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft + Boosterimpfung)
- Genesene innerhalb der ersten drei Monate nach Erkrankung
- Geimpfte innerhalb der ersten drei Monate nach der zweiten Impfung
- Genesene mit zusätzlicher Impfung
- Mit dem J&J-Impfstoff Geimpfte, die zusätzlich zweimal geimpft sind
Für Kontaktpersonen, die sich zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund einer Einzelanordnung des Gesundheitsamts noch in Quarantäne befinden und zum oben genannten Personenkreis gehören, endet die Quarantäne sofort, sofern sie frei von Symptomen sind. Das gilt auch für Kontaktpersonen von mit der Omikron-Variante Infizierten.
Für andere Kontaktpersonen gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht mit Verkürzungsmöglichkeit ab dem siebten Tag. Die Testung zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne kann mittels Nukleinsäuretest oder Antigentest erfolgen. Das vorzeitige Ende der Quarantäne wird erst wirksam mit der Übermittlung des negativen Testergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München können ihren Testnachweis über das hier verlinkte Kontaktformular einreichen.
Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche
Für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten besuchen, endet die häusliche Quarantäne bereits, wenn der enge Kontakt zu dem bestätigten COVID-19 Fall mindestens fünf Tage zurückliegt, während der Quarantäne keine für COVID-19 typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind und ein frühestens fünf Tage nach dem letzten engen Kontakt durchgeführter Nukleinsäuretest oder Antigentest ein negatives Ergebnis zeigt.
Voraussetzung für das vorzeitige Ende der Quarantäne ist ebenfalls die Übermittlung des negativen Testergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt.
Verkürzte Quarantäne auch für Infizierte
Auch Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, müssen sich in der Regel nur noch zehn Tag in Quarantäne begeben.
Quelle: Landkreis München