Projekt Bürgerwind Gauting gestoppt
Bürgerwind Gauting setzt die Planungen für die im Gemeindebereich Gauting geplanten Windkraftanlagen nicht fort
Die Bürgerwind Gauting GmbH & Co. KG setzt die Planungen für die im Gemeindebereich Gauting geplanten Windkraftanlagen nicht fort. Die Anlagenhöhe, die für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen erforderlich ist, kann aus Gründen der Flugsicherheit derzeit nicht realisiert werden.
Kein grünes Licht
Von der Deutschen Flugsicherung gibt es kein grünes Licht für den Bau der Anlagen. In der Gemeinde Gauting existiert seit 2012 rechtsgültiges Baurecht für Windenergieanlagen in den sogenannten Konzentrationsflächen Windenergie des sachlichen Teilflächennutzungsplans.
In den Jahren 2021 und 2022 wurden durch die Gemeinde daher umfangreiche Prüfungen zur örtlichen Machbarkeit bei der Ingenieurbüro Sing GmbH in Auftrag gegeben. Im weiteren Verlauf wurde die Bürgerwind Gauting GmbH & Co. KG gegründet, welche die weitere Projektentwicklung und das damit verbundene Risiko übernahm. Diese verpflichtete sich, stets eng mit der Gemeinde zusammenzuarbeiten und das Projekt nach erfolgreicher Umsetzung mit anschließender Bürgerbeteiligung zu betreiben.
Riskante Sachlage
Im November 2023 wurden diese Pläne öffentlich in einer Informationsveranstaltung im Gautinger Bosco vorgestellt, wobei darauf verwiesen wurde, dass sich das Projekt noch in einem sehr frühen Planungsstadium befindet und die Belange der militärischen und zivilen Luftfahrt über einen Antrag auf Vorbescheid final abgeklärt werden müssen.
Im Januar 2024 wurde zur luftfahrtrechtlichen Prüfung der Antrag auf Vorbescheid beim Landratsamt Starnberg für insgesamt sieben Windenergieanlagen eingereicht. Nach Eingang der Stellungnahmen durch die Deutsche Flugsicherung und die militärische Luftfahrtbehörde wurde klar, dass das Sichtanflugverfahren des Sonderflugplatzes Oberpfaffenhofen von den Planungen betroffen sein wird. Weitere Konfliktpunkte, sowohl militärisch als auch zivil wurden in den Stellungnahmen nicht genannt.
Die ablehnende Stellungnahme aus dem Vorbescheidsantrag wurde zur fachgutachterlichen Prüfung an ein Berliner Expertenbüro für Flugverfahrensplanung weitergeleitet. Dabei wurde festgestellt, dass neben den genannten Ablehnungsgründen aus dem Vorbescheidsantrag noch weitere luftfahrtrechtliche Restriktionen bestehen.
Daraus resultiert, dass das Risiko, der zeitliche Aufwand und die Kosten zur Änderung der bestehenden Flugverfahren nicht abschätzbar sind. Aus diesem Grund entschied sich die Bürgerwind Gauting GmbH & Co. KG, von weiteren Planungen am Standort Gauting abzusehen.
Bürgerwind Gauting GmbH & Co. KG
Projekt Bürgerwind Gauting gestoppt
Bürgerwind Gauting setzt die Planungen für die im Gemeindebereich Gauting geplanten Windkraftanlagen nicht fort
Die Bürgerwind Gauting GmbH & Co. KG setzt die Planungen für die im Gemeindebereich Gauting geplanten Windkraftanlagen nicht fort. Die Anlagenhöhe, die für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen erforderlich ist, kann aus Gründen der Flugsicherheit derzeit nicht realisiert werden.
Kein grünes Licht
Von der Deutschen Flugsicherung gibt es kein grünes Licht für den Bau der Anlagen. In der Gemeinde Gauting existiert seit 2012 rechtsgültiges Baurecht für Windenergieanlagen in den sogenannten Konzentrationsflächen Windenergie des sachlichen Teilflächennutzungsplans.
In den Jahren 2021 und 2022 wurden durch die Gemeinde daher umfangreiche Prüfungen zur örtlichen Machbarkeit bei der Ingenieurbüro Sing GmbH in Auftrag gegeben. Im weiteren Verlauf wurde die Bürgerwind Gauting GmbH & Co. KG gegründet, welche die weitere Projektentwicklung und das damit verbundene Risiko übernahm. Diese verpflichtete sich, stets eng mit der Gemeinde zusammenzuarbeiten und das Projekt nach erfolgreicher Umsetzung mit anschließender Bürgerbeteiligung zu betreiben.
Riskante Sachlage
Im November 2023 wurden diese Pläne öffentlich in einer Informationsveranstaltung im Gautinger Bosco vorgestellt, wobei darauf verwiesen wurde, dass sich das Projekt noch in einem sehr frühen Planungsstadium befindet und die Belange der militärischen und zivilen Luftfahrt über einen Antrag auf Vorbescheid final abgeklärt werden müssen.
Im Januar 2024 wurde zur luftfahrtrechtlichen Prüfung der Antrag auf Vorbescheid beim Landratsamt Starnberg für insgesamt sieben Windenergieanlagen eingereicht. Nach Eingang der Stellungnahmen durch die Deutsche Flugsicherung und die militärische Luftfahrtbehörde wurde klar, dass das Sichtanflugverfahren des Sonderflugplatzes Oberpfaffenhofen von den Planungen betroffen sein wird. Weitere Konfliktpunkte, sowohl militärisch als auch zivil wurden in den Stellungnahmen nicht genannt.
Die ablehnende Stellungnahme aus dem Vorbescheidsantrag wurde zur fachgutachterlichen Prüfung an ein Berliner Expertenbüro für Flugverfahrensplanung weitergeleitet. Dabei wurde festgestellt, dass neben den genannten Ablehnungsgründen aus dem Vorbescheidsantrag noch weitere luftfahrtrechtliche Restriktionen bestehen.
Daraus resultiert, dass das Risiko, der zeitliche Aufwand und die Kosten zur Änderung der bestehenden Flugverfahren nicht abschätzbar sind. Aus diesem Grund entschied sich die Bürgerwind Gauting GmbH & Co. KG, von weiteren Planungen am Standort Gauting abzusehen.
Bürgerwind Gauting GmbH & Co. KG
Projekt Bürgerwind Gauting gestoppt
Bürgerwind Gauting setzt die Planungen für die im Gemeindebereich Gauting geplanten Windkraftanlagen nicht fort
Die Bürgerwind Gauting GmbH & Co. KG setzt die Planungen für die im Gemeindebereich Gauting geplanten Windkraftanlagen nicht fort. Die Anlagenhöhe, die für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen erforderlich ist, kann aus Gründen der Flugsicherheit derzeit nicht realisiert werden.
Kein grünes Licht
Von der Deutschen Flugsicherung gibt es kein grünes Licht für den Bau der Anlagen. In der Gemeinde Gauting existiert seit 2012 rechtsgültiges Baurecht für Windenergieanlagen in den sogenannten Konzentrationsflächen Windenergie des sachlichen Teilflächennutzungsplans.
In den Jahren 2021 und 2022 wurden durch die Gemeinde daher umfangreiche Prüfungen zur örtlichen Machbarkeit bei der Ingenieurbüro Sing GmbH in Auftrag gegeben. Im weiteren Verlauf wurde die Bürgerwind Gauting GmbH & Co. KG gegründet, welche die weitere Projektentwicklung und das damit verbundene Risiko übernahm. Diese verpflichtete sich, stets eng mit der Gemeinde zusammenzuarbeiten und das Projekt nach erfolgreicher Umsetzung mit anschließender Bürgerbeteiligung zu betreiben.
Riskante Sachlage
Im November 2023 wurden diese Pläne öffentlich in einer Informationsveranstaltung im Gautinger Bosco vorgestellt, wobei darauf verwiesen wurde, dass sich das Projekt noch in einem sehr frühen Planungsstadium befindet und die Belange der militärischen und zivilen Luftfahrt über einen Antrag auf Vorbescheid final abgeklärt werden müssen.
Im Januar 2024 wurde zur luftfahrtrechtlichen Prüfung der Antrag auf Vorbescheid beim Landratsamt Starnberg für insgesamt sieben Windenergieanlagen eingereicht. Nach Eingang der Stellungnahmen durch die Deutsche Flugsicherung und die militärische Luftfahrtbehörde wurde klar, dass das Sichtanflugverfahren des Sonderflugplatzes Oberpfaffenhofen von den Planungen betroffen sein wird. Weitere Konfliktpunkte, sowohl militärisch als auch zivil wurden in den Stellungnahmen nicht genannt.
Die ablehnende Stellungnahme aus dem Vorbescheidsantrag wurde zur fachgutachterlichen Prüfung an ein Berliner Expertenbüro für Flugverfahrensplanung weitergeleitet. Dabei wurde festgestellt, dass neben den genannten Ablehnungsgründen aus dem Vorbescheidsantrag noch weitere luftfahrtrechtliche Restriktionen bestehen.
Daraus resultiert, dass das Risiko, der zeitliche Aufwand und die Kosten zur Änderung der bestehenden Flugverfahren nicht abschätzbar sind. Aus diesem Grund entschied sich die Bürgerwind Gauting GmbH & Co. KG, von weiteren Planungen am Standort Gauting abzusehen.
Bürgerwind Gauting GmbH & Co. KG