Kulturförderverein Würmtal plant Konzert, Lesungen und eine große Jahresaustelleung
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Pandemie | | von Unser Würmtal
Feiern nach Lust und Laune wieder möglich (Foto: AdobeStock/deagreez)
Feiern nach Lust und Laune wieder möglich (Foto: AdobeStock/deagreez)

Personenobergrenzen entfallen

Die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen sowie zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen entfallen

Die komplette Kultur- und Sportszene kann aufatmen. Jetzt können die Theater, Kinos und Stadien wieder gefüllt werden. Auch private Feiern sind wieder ohne Personenobergrenzen in Gasthäusern, aber auch zu hause möglich. Wer die steigenden Inzidenz- und Krankenhauszahlen beobachtet fragt sich, wie lange das gut gehen wird.

Entfall folgender Regelungen ab 19. März:

Aufgrund der zu erwartenden bundesrechtlichen Vorgaben entfallen dagegen die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, bestehende Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen, die Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das bisherige Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten, das Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen sowie bestehende Alkoholverkaufs- und -konsumverbote sowie die Verpflichtung zur Betreuung in festen Gruppen in Kitas.

Den gesamten Umfang der Regeln, die entfallen sollen, mit zeitlicher Abfolge gibt es auf der Corona-Regel-Seite.

Quelle für die Vorgaben: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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Feiern nach Lust und Laune wieder möglich (Foto: AdobeStock/deagreez)
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Personenobergrenzen entfallen

Die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen sowie zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen entfallen

Andreas Mörtl

Die komplette Kultur- und Sportszene kann aufatmen. Jetzt können die Theater, Kinos und Stadien wieder gefüllt werden. Auch private Feiern sind wieder ohne Personenobergrenzen in Gasthäusern, aber auch zu hause möglich. Wer die steigenden Inzidenz- und Krankenhauszahlen beobachtet fragt sich, wie lange das gut gehen wird.

Entfall folgender Regelungen ab 19. März:

Aufgrund der zu erwartenden bundesrechtlichen Vorgaben entfallen dagegen die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, bestehende Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen, die Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das bisherige Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten, das Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen sowie bestehende Alkoholverkaufs- und -konsumverbote sowie die Verpflichtung zur Betreuung in festen Gruppen in Kitas.

Den gesamten Umfang der Regeln, die entfallen sollen, mit zeitlicher Abfolge gibt es auf der Corona-Regel-Seite.

Quelle für die Vorgaben: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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