Restaurant JOE MARINO – DIE RIVIERA FOOD CONNECTION in Gräfelfing
Unser Würmtal TV
Reformhaus Mayr - Beautiful-Days-Rabatt 20%
Reformhaus Wißgott - Black-Week Beauty-Sale
TEILEN
ZURÜCK
Sport | | von Unser Würmtal
Um eine Rettung handelt es sich bei einem Helikoptereinsatz nur, wenn ein lebensbedrohlicher Zustand abgewendet wird. Foto: djd/Würzburger Versicherungs-AG/Victor Chaika - stock.adobe.com
Um eine Rettung handelt es sich bei einem Helikoptereinsatz nur, wenn ein lebensbedrohlicher Zustand abgewendet wird. Foto: djd/Würzburger Versicherungs-AG/Victor Chaika - stock.adobe.com

Notfall im Bergidyll

Sportliche Bergwanderungen können unvergessliche Erlebnisse sein – gerade in der bayerischen Bergwelt. In einer außergewöhnlich schönen Umgebung sein Ziel zu erreichen, erfüllt mit Stolz. Nach der Tour ist dann häufig vor der Tour. Leichtsinnig werden und die eigene Leistungsfähigkeit überschätzen sollte man dabei aber nicht, schließlich birgt das Wandern an schroffen Hängen und auf steinigen Wegen einige Risiken.

Gut vorbereitet in die Berge

Neben einer guten Vorbereitung und einer soliden Ausrüstung sollten Urlauber bei Touren in heimischen Gefilden eine Wander- und Bergsportversicherung, die sie auch in Deutschland absichert, in Betracht ziehen. Sie kommt etwa für die Bergung bei Verletzung auf. Auch die Suche nach Verletzten, der medizinische Transport im Inland zur Weiterbehandlung in die Nähe des Wohnorts oder in das nächste Krankenhaus beziehungsweise in die nächste Spezialklinik sind Kosten, die besser abgesichert sind. Im Todesfall wiederum sollte auch die Überführung in den Heimatort inbegriffen sein.

Welche Maßnahmen sind medizinisch notwendig?

Bei der Übernahme solcher Kosten könne es laut Andrea Scheuermann von der Würzburger Versicherungs-AG ohne extra Versicherung oft heikel werden: "Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zwar beispielsweise die Kosten für eine medizinisch notwendige Rettung mit einem Hubschrauber, nicht aber für eine Bergung."

Rettung oder Bergung?

Um eine Rettung handelt es sich nur dann, wenn ein lebensbedrohlicher Zustand abgewendet wird. Das kann der Fall sein, wenn ein Wanderer in den Bergen einen Herzinfarkt erleidet. Ein gebrochenes Bein hingegen wäre nicht lebensbedrohlich - auch wenn die Verletzung den Heimweg unmöglich gestaltet. Kommt der Helikopter, um diese Person aus einem unwegsamen Gelände ins Krankenhaus zu bringen, handelt es sich um eine Bergung. Dabei bleibt der Patient ohne zusätzliche Wander- und Bergsportversicherung auf den oftmals horrenden Kosten für den Hubschraubereinsatz sitzen. Alpenvereinsmitglieder sind über den DAV abgesichert.

(Quelle: Würzburger Versicherungs-AG, Würzburg)

Zurück

TEILEN  ANZEIGE ZURÜCK Sanftl Schmuck & Uhren in Krailling: Gold-/Silberschmuck Uhren Trauringe Reparaturen Wecker- und Wanduhren Kinderuhren u Aus Tradition und Handwerk wird meisterliches
Ratsuchende Menschen aller Altersstufen mit Fragen oder Problemen im persönlichen, finanziellen oder sozialen Bereich erhalten hier Information und Beratung.
Reformhaus Mayr - Beautiful-Days-Rabatt 20%
Reformhaus Wißgott - Black-Week Beauty-Sale
Unser Würmtal TV
Sport | | von Unser Würmtal
Um eine Rettung handelt es sich bei einem Helikoptereinsatz nur, wenn ein lebensbedrohlicher Zustand abgewendet wird. Foto: djd/Würzburger Versicherungs-AG/Victor Chaika - stock.adobe.com
Um eine Rettung handelt es sich bei einem Helikoptereinsatz nur, wenn ein lebensbedrohlicher Zustand abgewendet wird. Foto: djd/Würzburger Versicherungs-AG/Victor Chaika - stock.adobe.com

Notfall im Bergidyll

Sportliche Bergwanderungen können unvergessliche Erlebnisse sein – gerade in der bayerischen Bergwelt. In einer außergewöhnlich schönen Umgebung sein Ziel zu erreichen, erfüllt mit Stolz. Nach der Tour ist dann häufig vor der Tour. Leichtsinnig werden und die eigene Leistungsfähigkeit überschätzen sollte man dabei aber nicht, schließlich birgt das Wandern an schroffen Hängen und auf steinigen Wegen einige Risiken.

Unser Würmtal TV

Gut vorbereitet in die Berge

Neben einer guten Vorbereitung und einer soliden Ausrüstung sollten Urlauber bei Touren in heimischen Gefilden eine Wander- und Bergsportversicherung, die sie auch in Deutschland absichert, in Betracht ziehen. Sie kommt etwa für die Bergung bei Verletzung auf. Auch die Suche nach Verletzten, der medizinische Transport im Inland zur Weiterbehandlung in die Nähe des Wohnorts oder in das nächste Krankenhaus beziehungsweise in die nächste Spezialklinik sind Kosten, die besser abgesichert sind. Im Todesfall wiederum sollte auch die Überführung in den Heimatort inbegriffen sein.

Welche Maßnahmen sind medizinisch notwendig?

Bei der Übernahme solcher Kosten könne es laut Andrea Scheuermann von der Würzburger Versicherungs-AG ohne extra Versicherung oft heikel werden: "Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zwar beispielsweise die Kosten für eine medizinisch notwendige Rettung mit einem Hubschrauber, nicht aber für eine Bergung."

Rettung oder Bergung?

Um eine Rettung handelt es sich nur dann, wenn ein lebensbedrohlicher Zustand abgewendet wird. Das kann der Fall sein, wenn ein Wanderer in den Bergen einen Herzinfarkt erleidet. Ein gebrochenes Bein hingegen wäre nicht lebensbedrohlich - auch wenn die Verletzung den Heimweg unmöglich gestaltet. Kommt der Helikopter, um diese Person aus einem unwegsamen Gelände ins Krankenhaus zu bringen, handelt es sich um eine Bergung. Dabei bleibt der Patient ohne zusätzliche Wander- und Bergsportversicherung auf den oftmals horrenden Kosten für den Hubschraubereinsatz sitzen. Alpenvereinsmitglieder sind über den DAV abgesichert.

(Quelle: Würzburger Versicherungs-AG, Würzburg)

Zurück

Restaurant JOE MARINO – DIE RIVIERA FOOD CONNECTION in Gräfelfing