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Neuried | | von Gemeinde Neuried

Neuried informiert über Briefwahl-Möglichkeit

Am 26.09.2021 sind die Urnen für die Bundestagswahl in Deutschland geöffnet. Die Wahlbenachrichtigungsschreiben für diese Wahl werden in den nächsten Tagen – jedoch bis spätestens 5. September – verschickt.

Der schnellste und einfachste Weg Wahlunterlagen anzufordern, ist der Link „Bundestagswahl 2021“ unter www.neuried.de direkt auf der Startseite. Dafür bedarf es der Stimmbezirks- und Wählerverzeichnisnummer. Diese ist auf dem Wahlbenachrichtigungsschein für die Bundestagswahl abgedruckt.

Die Unterlagen können auch vorab bereits per E-Mail an wahlen@neuried.de angefordert werden. Wichtig ist, dass in der E-Mail Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die vollständige Adresse angegeben werden. Telefonisch können Wahlunterlagen nicht beantragt werden!

Selbstverständlich können die Unterlagen auch mit dem Formular auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen können dann barrierefrei persönlich im Rathaus, Zimmer 22, und im Wahlbüro Mehrzweckhalle, Am Haderner Winkel 2, abgeholt werden. Dafür muss der Personalausweis mitgebracht werden.

Unter Telefon 089/75901-939 kann vorab angefragt werden, ob die Stimmzettel bereits geliefert wurden, da ansonsten eine Ausgabe nicht möglich ist.

Quelle: Gemeinde Neuried

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Die Unterlagen können auch vorab bereits per E-Mail an wahlen@neuried.de angefordert werden. Wichtig ist, dass in der E-Mail Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die vollständige Adresse angegeben werden. Telefonisch können Wahlunterlagen nicht beantragt werden!

Selbstverständlich können die Unterlagen auch mit dem Formular auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen können dann barrierefrei persönlich im Rathaus, Zimmer 22, und im Wahlbüro Mehrzweckhalle, Am Haderner Winkel 2, abgeholt werden. Dafür muss der Personalausweis mitgebracht werden.

Unter Telefon 089/75901-939 kann vorab angefragt werden, ob die Stimmzettel bereits geliefert wurden, da ansonsten eine Ausgabe nicht möglich ist.

Quelle: Gemeinde Neuried

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