Neue Regelungen für Schulen und Kindertageseinrichtungen in der kommenden Woche
Die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen (7 Tage-Inzidenz) liegt im Landkreis heute mit 111,20 über dem Schwellenwert von 100. Damit findet, mit wenigen Ausnahmen, kommende Woche in den Schulen wieder Distanzunterricht statt. Die Kindertageseinrichtungen sind geschlossen, bieten aber Notbetreuungen an.
Schülerinnen und Schüler, die am Präsenz- oder Wechselunterricht teilnehmen, müssen sich mindestens zwei Mal wöchentlich testen lassen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler in der Not- und Mittagsbetreuung (Hort).
Im Einzelnen gilt daher für die kommende Woche, vom 19.04.2021 bis 25.04.2021, folgendes:
1. Schulen und Kindertageseinrichtungen
In den 4. Klassen der Grundschulen, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt. Voraussetzung ist, dass dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ansonsten findet Wechselunterricht statt. In an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder im Landkreis Starnberg sind geschlossen. Im Rahmen einer Notbetreuung werden nur die Kinder betreut, deren Eltern eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können.
2. Testpflicht für Schulkinder
Die Teilnahme am Präsenz- und Wechselunterricht sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern weiterhin nur erlaubt, wenn sie sich mindestens zwei Mal wöchentlich einem Corona-Test unterziehen. Wurde für den Schulbesuch bereits ein entsprechender Test durchgeführt, so ist für den Besuch des Hortes keine nochmalige Testung erforderlich.
Neue Regelungen für Schulen und Kindertageseinrichtungen in der kommenden Woche
Die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen (7 Tage-Inzidenz) liegt im Landkreis heute mit 111,20 über dem Schwellenwert von 100. Damit findet, mit wenigen Ausnahmen, kommende Woche in den Schulen wieder Distanzunterricht statt. Die Kindertageseinrichtungen sind geschlossen, bieten aber Notbetreuungen an.
Schülerinnen und Schüler, die am Präsenz- oder Wechselunterricht teilnehmen, müssen sich mindestens zwei Mal wöchentlich testen lassen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler in der Not- und Mittagsbetreuung (Hort).
Im Einzelnen gilt daher für die kommende Woche, vom 19.04.2021 bis 25.04.2021, folgendes:
1. Schulen und Kindertageseinrichtungen
In den 4. Klassen der Grundschulen, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt. Voraussetzung ist, dass dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ansonsten findet Wechselunterricht statt. In an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder im Landkreis Starnberg sind geschlossen. Im Rahmen einer Notbetreuung werden nur die Kinder betreut, deren Eltern eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können.
2. Testpflicht für Schulkinder
Die Teilnahme am Präsenz- und Wechselunterricht sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern weiterhin nur erlaubt, wenn sie sich mindestens zwei Mal wöchentlich einem Corona-Test unterziehen. Wurde für den Schulbesuch bereits ein entsprechender Test durchgeführt, so ist für den Besuch des Hortes keine nochmalige Testung erforderlich.
Neue Regelungen für Schulen und Kindertageseinrichtungen in der kommenden Woche
Die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen (7 Tage-Inzidenz) liegt im Landkreis heute mit 111,20 über dem Schwellenwert von 100. Damit findet, mit wenigen Ausnahmen, kommende Woche in den Schulen wieder Distanzunterricht statt. Die Kindertageseinrichtungen sind geschlossen, bieten aber Notbetreuungen an.
Schülerinnen und Schüler, die am Präsenz- oder Wechselunterricht teilnehmen, müssen sich mindestens zwei Mal wöchentlich testen lassen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler in der Not- und Mittagsbetreuung (Hort).
Im Einzelnen gilt daher für die kommende Woche, vom 19.04.2021 bis 25.04.2021, folgendes:
1. Schulen und Kindertageseinrichtungen
In den 4. Klassen der Grundschulen, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt. Voraussetzung ist, dass dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ansonsten findet Wechselunterricht statt. In an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder im Landkreis Starnberg sind geschlossen. Im Rahmen einer Notbetreuung werden nur die Kinder betreut, deren Eltern eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können.
2. Testpflicht für Schulkinder
Die Teilnahme am Präsenz- und Wechselunterricht sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern weiterhin nur erlaubt, wenn sie sich mindestens zwei Mal wöchentlich einem Corona-Test unterziehen. Wurde für den Schulbesuch bereits ein entsprechender Test durchgeführt, so ist für den Besuch des Hortes keine nochmalige Testung erforderlich.